Berlin hat zum 1. März 2026 die bislang umfangreichste Reform der Landesbeihilfeverordnung in Kraft gesetzt. Die wichtigste Änderung betrifft Heilmittel: Die bisherige Deckelung auf 51 Euro pro Einheit entfällt.
Das ist eine spürbare Verbesserung für alle, die regelmäßig Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie in Anspruch nehmen.
Was Berlin gleichzeitig von Bayern und Rheinland-Pfalz unterscheidet: Stationäre Wahlleistungen erstattet die Berliner Beihilfe nicht. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer trägt die PKV vollständig allein.
Das Wichtigste in Kürze
- Berlin erstattet 50 Prozent der Krankheitskosten für aktive Beamte ohne oder mit einem Kind, 70 Prozent ab zwei Kindern. In der Elternzeit gilt bereits beim ersten Kind 70 Prozent.
- Stationäre Wahlleistungen wie Chefarzt und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig. Sie müssen vollständig über die PKV abgesichert werden.
- Zahnimplantate sind in Berlin nur bei streng definierten medizinischen Indikationen beihilfefähig. Routineimplantate für einzelne Zahnverluste fallen nicht darunter.
- Seit dem 1. März 2026 entfällt die frühere Deckelung bei Heilmitteln. Die neue Berliner BVO bringt damit spürbare Verbesserungen bei physiotherapeutischen Behandlungen.
Wie funktioniert die Beihilfe für Beamte in Berlin?
Die Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) gilt für alle Berliner Landesbeamten. Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Berlin. Die Antragsfrist beträgt ein Jahr nach Entstehung der Aufwendungen, der Mindestbetrag 200 Euro. Alternativ können Aufwendungen ab 15 Euro nach zehn Monaten Wartezeit eingereicht werden.
Die Beihilfe erstattet Dir einen festgelegten Anteil Deiner Krankheitskosten direkt, den Rest übernimmt Deine PKV als Restkostenversicherung. Anders als in Bayern und Rheinland-Pfalz ist dieser Restanteil bei stationären Wahlleistungen in Berlin der volle Betrag: Die Beihilfe zahlt dort nichts.
Seit dem 18. März 2020 bietet Berlin als eines der ersten Bundesländer die pauschale Beihilfe an. Der Dienstherr übernimmt dann 50 Prozent des GKV-Beitrags. Wer zu einem anderen Bundesland oder zum Bund wechselt, verliert diesen Anspruch. Die Entscheidung ist unwiderruflich. Für gesunde Beamte mit Pensionsperspektive ist die individuelle Beihilfe mit PKV in der Regel die bessere Wahl, weil der Beihilfesatz bei der Pensionierung auf 70 Prozent steigt und die pauschale Beihilfe diesen Anstieg nicht abbildet.
Wie hoch ist der Beihilfesatz in Berlin?
50 Prozent für aktive Beamte ohne oder mit einem Kind, 70 Prozent ab zwei Kindern. Genau wie Bayern hat Berlin eine Elternzeit-Sonderregel: Der Satz steigt bereits beim ersten Kind auf 70 Prozent. Die Einkommensgrenze für Ehepartner liegt in Berlin bei 20.000 Euro pro Jahr. Das ist der niedrigste Wert unter den vier Bundesländern Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Berlin und wird zudem nicht dynamisch angepasst.
| Personengruppe | Beihilfesatz | PKV-Anteil |
| Aktiver Beamter, kein oder ein Kind | 50 % | 50 % |
| Aktiver Beamter in Elternzeit | 70 % | 30 % |
| Aktiver Beamter, zwei oder mehr Kinder | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähiger Ehepartner | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger / Pensionäre | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | 20 % |
Was zahlt die Beihilfe in Berlin?
Keine Kostendämpfungspauschale. Berlin teilt diesen Vorteil mit Bayern und Niedersachsen. Bei Arzneimitteln gilt ein Eigenbehalt von 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Packung.
Stationäre Wahlleistungen erstattet Berlin nicht. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind ohne Beihilfebeteiligung. Wer als Berliner Beamter als Privatpatient ins Krankenhaus möchte, braucht dafür einen vollständigen Wahlleistungsbaustein in der PKV. Das ist einer der teuersten Unterschiede zu Bayern, wo die Beihilfe zumindest anteilig beteiligt ist.
Heilmittel haben sich durch die Reform vom 1. März 2026 erheblich verbessert. Die bisherige Deckelung auf 51 Euro pro Einheit bei physiotherapeutischen und logopädischen Behandlungen entfällt. Neue Höchstbeträge orientieren sich an der Bundesbeihilfeverordnung 2026. Das ist ein direkter finanzieller Vorteil für alle, die regelmäßig Heilmittel in Anspruch nehmen.
Beim Zahnarzt erstattet Berlin das Honorar bis zum 2,3-fachen GOZ-Satz, mit schriftlicher Begründung bis zum 3,5-fachen Satz. Material- und Laborkosten werden zu 60 Prozent erstattet, 40 Prozent trägst Du selbst.
Zahnimplantate sind in Berlin die restriktivste Regelung unter den vier Bundesländern. Implantate sind grundsätzlich nur bei streng definierten medizinischen Indikationen beihilfefähig, beispielsweise bei weniger als acht Zähnen je Kiefer, bei Kieferdefekten nach Unfall oder Operation oder bei angeborenen Fehlbildungen.
Lass uns das mal an einem konkreten Fall festmachen: Ein 45-jähriger Berliner Beamter verliert durch einen Unfall einen Zahn und lässt sich ein Implantat setzen. Die Rechnung liegt bei 2.500 Euro. Wenn keine Sonderindikation vorliegt, zahlt er das vollständig selbst. Die Beihilfe erstattet nichts, und ohne Zahnzusatztarif in der PKV trifft ihn der volle Betrag.
Heilpraktiker erstattet Berlin bis zum Mindestsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH 1985) oder dem Regelhöchstsatz der GOÄ für vergleichbare Leistungen, jeweils den niedrigeren Betrag.
Psychotherapie kann seit der Reform 2026 auch per Videoübertragung erbracht werden. Das war vorher nicht möglich und ist für viele Beamte relevant, die in Berlin keinen Kassensitz in vertretbarer Entfernung finden.
Welche PKV-Bausteine braucht ein Beamter in Berlin?
- Vollständiger Wahlleistungsbaustein: Pflicht, da die Beihilfe Chefarzt und Zweibettzimmer nicht erstattet.
- Zahnzusatztarif mit Implantatschutz: Berlin hat die strengsten Indikationsregeln für Implantate. Ohne guten Zahnzusatz zahlt man Routineimplantate komplett selbst.
- 50-Prozent-Restkostentarif: Grundlage der Absicherung.
- Heilmittelbausteine: Haben sich durch die Reform 2026 verbessert, die bisherige Deckelung gilt nicht mehr.
Wer ist für die Beihilfe in Berlin zuständig?
Das Landesverwaltungsamt Berlin. Anträge können digital über das Onlineportal eingereicht werden.
Wenn Du als Berliner Beamter wissen möchtest, wie Du Dich optimal für die Implantat-Lücke und die fehlenden Wahlleistungen in der Beihilfe absicherst, stehe ich Dir für ein Gespräch zur Verfügung. Was beim PKV-Vergleich für Beamte zählt, geht weit über den Monatsbeitrag hinaus.
Weißt Du, für welche Situationen Deine Berliner Beihilfe bei Zahnimplantaten einspringt und für welche nicht?