Zum Inhalt springen
COVAGO
SUCHE
Erstgespräch buchen

Produkt­haftpflicht­versicherung im Vergleich [11/2026]

Für Hersteller und Händler, wenn Produkte Schäden verursachen. Hier findest Du die 7 wichtigsten Anbieter im Vergleich, mit Leistungen, Eckdaten und direktem Anbietervergleich.

Johannes Haumann
Johannes Haumann Sales Expert - Zuletzt aktualisiert: 31. Okt. 2026

Anbieter für Produkt­haftpflicht­versicherung im Überblick

Unsicher, welcher Schutz passt?

Wir vergleichen die Produkthaftpflichtversicherung aller passenden Versicherer und holen Angebote für Deinen Betrieb ein.

Beratungstermin buchen
100% kostenlos & unverbindlich

Eine Produkthaftpflichtversicherung zahlt, wenn ein Produkt, das Du herstellst, importierst oder verkaufst, einen Menschen verletzt oder eine fremde Sache beschädigt, und sie wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab. Als Hersteller haftest Du für solche Schäden auch ohne eigenes Verschulden, und für Produkte ab dem 9. Dezember 2026 fällt die bisherige Höchstgrenze dieser Haftung weg.

Du erfährst hier, wer nach dem neuen Produkthaftungsgesetz haftet, was die Versicherung übernimmt, wann Du die erweiterte Deckung brauchst und welche Summe zu Deinem Betrieb passt. Den Stand der Reform haben wir am 31. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt geprüft.

Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung?

Die Produkthaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Dritte durch Deine gelieferten Erzeugnisse, abgeschlossenen Arbeiten oder ausgeführten Leistungen erleiden. Sie ist in der Regel ein Baustein Deiner Betriebshaftpflicht und greift ab dem Moment, in dem Du die Ware in Verkehr gebracht hast.

Die Betriebshaftpflicht allein reicht dafür nicht aus. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) schließen das Produktrisiko in der Grunddeckung aus und regeln es in einem eigenen Abschnitt (A1-7.26 und A3 der AVB BHV, Stand Oktober 2026).

Haftungsgrundlage ist vor allem das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Danach haftet der Hersteller für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Daneben gilt die allgemeine Haftung aus § 823 BGB, die das Gesetz ausdrücklich unberührt lässt (§ 21 Abs. 2 ProdHaftG neu).

Wer als Hersteller gilt, fasst das neue Gesetz weit.

Hersteller ist, wer ein Produkt selbst entwickelt oder herstellt oder es entwerfen oder herstellen lässt. Als Hersteller gilt auch, wer durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen Erkennungszeichens auf dem Produkt als Hersteller auftritt.

§ 3 ProdHaftG in der Fassung ab 9. Dezember 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 321)

Verkaufst Du also Ware eines Lohnfertigers unter Deinem eigenen Logo, haftest Du wie ein Hersteller. Das galt nach altem Recht schon für Quasi-Hersteller und Importeure in den Europäischen Wirtschaftsraum (§ 4 ProdHaftG 1989).

Wer haftet nach dem Produkthaftungsgesetz für fehlerhafte Produkte?

In erster Linie haftet der Hersteller, ab Dezember 2026 kommen weitere Unternehmen in der Lieferkette hinzu. Sitzt der Hersteller außerhalb der Europäischen Union (EU), haften der Importeur und ein schriftlich beauftragter Vertreter in der EU wie der Hersteller (§ 10 ProdHaftG neu).

Gibt es weder einen Importeur noch einen Beauftragten in der EU, springt der Fulfilment-Dienstleister ein. Das ist ein Unternehmen, das fremde Produkte lagert, verpackt, adressiert oder versendet und dabei mindestens zwei dieser Leistungen erbringt (§ 11). Frachtdienste sowie Post- und Paketdienste sind davon ausgenommen.

Als letzte Stufe haftet jeder Händler, wenn sich kein verantwortliches Unternehmen in der EU ermitteln lässt und er auf Nachfrage nicht binnen eines Monats seinen Vorlieferanten nennt (§ 12). Für Online-Marktplätze, auf denen Verbraucher bei Händlern kaufen, gilt diese Regel entsprechend, wenn der Marktplatz beim Kunden den Eindruck erweckt, er biete das Produkt selbst an (§ 13 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 des Gesetzes über digitale Dienste).

Diese Unternehmen haften ab Dezember 2026 wie ein Hersteller

  • Hersteller von Endprodukten und Komponenten
  • Anbieter unter eigener Marke oder eigenem Namen
  • Importeure von Ware aus Nicht-EU-Ländern
  • Beauftragte eines Herstellers aus einem Drittstaat
  • Fulfilment-Dienstleister ohne EU-Importeur
  • Händler, die ihren Vorlieferanten nicht nennen
  • Wer ein Produkt wesentlich verändert und anbietet

Hersteller von Teilprodukten haften schon nach altem Recht (§ 4 ProdHaftG 1989). Neu ist, dass auch Software und verbundene digitale Dienste als Komponente gelten. Ist eine App oder ein Cloud-Dienst so mit einem Gerät verbunden, dass es ohne ihn nicht funktioniert, und verursacht ein Fehler dieses Dienstes einen Schaden, haften der Hersteller des Geräts und der Hersteller dieser Komponente nebeneinander (§ 4 ProdHaftG neu). Mehrere Verantwortliche haften dem Geschädigten als Gesamtschuldner (§ 15).

Als Geschäftsführer einer GmbH kannst Du daneben persönlich nach § 823 BGB in Anspruch genommen werden, wenn Du einen Fehler selbst verursacht hast. Welche Risiken die Organstellung sonst mit sich bringt, liest Du im Beitrag zu den Haftungsrisiken von Geschäftsführern.

Was ändert die Produkthaftungsreform ab dem 9. Dezember 2026?

Ab dem 9. Dezember 2026 gilt ein vollständig neues Produkthaftungsgesetz, das Software einbezieht, die Haftungsgrenzen streicht und Geschädigten den Beweis erleichtert. Der Bundestag hat es am 8. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 auf den Vermittlungsausschuss verzichtet.

Ausgefertigt ist das Gesetz am 22. Oktober 2026, verkündet im Bundesgesetzblatt am 27. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 321). Es setzt die EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 um und löst das Gesetz von 1989 ab.

Für Produkte, die Du vor dem Stichtag auf den Markt bringst, ändert sich nichts. Das regelt die Übergangsvorschrift.

Für Produkte, die bis einschließlich 8. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen worden sind, ist das Produkthaftungsgesetz vom 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2198), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2421) geändert worden ist, in seiner bis einschließlich 8. Dezember 2026 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

§ 23 ProdHaftG in der Fassung ab 9. Dezember 2026

Über Jahre laufen deshalb zwei Haftungsregime nebeneinander. Welches gilt, hängt vom Tag ab, an dem das einzelne Produkt in Verkehr gebracht wurde.

Geschädigte können künftig vor Gericht verlangen, dass Du Beweismittel offenlegst, wenn sie ihren Anspruch plausibel darlegen (§ 19). Weist der Geschädigte nach, dass das Produkt gegen verbindliche Sicherheitsvorschriften verstößt oder der Schaden auf eine offensichtliche Funktionsstörung zurückgeht, wird der Fehler vermutet (§ 20).

Diese Punkte ändern sich laut Gesetzestext (Stand 31. Oktober 2026):

Regelung im ProdukthaftungsgesetzBis 8. Dezember 2026 in Verkehr gebrachtAb 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht
Software als Produktnicht ausdrücklich geregeltausdrücklich Produkt (§ 2)
Höchstbetrag für Personenschäden85 Mio. € (§ 10 alt)keine Grenze
Selbstbeteiligung des Geschädigten bei Sachschäden500 € (§ 11 alt)keine
Ersatzfähige Sachschädennur privat genutzte Sachenalle Sachen außer rein beruflich genutzten
Datenverlustkein eigener SchadenspostenDaten, die nicht beruflich genutzt sind
Haftende UnternehmenHersteller, Quasi-Hersteller, Importeur, Lieferantzusätzlich Beauftragter, Fulfilment-Dienstleister, Online-Plattform
Erlöschen der Ansprüche10 Jahre nach Inverkehrbringen10 Jahre, bei spät erkennbaren Gesundheitsschäden 25 Jahre

Auch Updates zählen. Behältst Du die Kontrolle über ein Produkt, etwa durch Software-Updates, haftest Du für Fehler, die erst ein Update auslöst oder ein fehlendes Sicherheitsupdate verursacht (§ 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 2). Bei der Frage, ob ein Produkt fehlerhaft ist, zählen außerdem die sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Cybersicherheit (§ 7 Nr. 5).

Ist die Produkthaftpflichtversicherung für Unternehmen Pflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Produkthaftpflichtversicherung gibt es in Deutschland nicht. Eine Pflichtversicherung entsteht nur dort, wo eine Rechtsvorschrift sie ausdrücklich verlangt (§ 113 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz, VVG).

Eine solche Vorschrift gibt es für Arzneimittel. Pharmazeutische Unternehmer müssen für zulassungspflichtige Humanarzneimittel eine Deckungsvorsorge treffen, über eine Haftpflichtversicherung oder die Garantie eines Kreditinstituts (§ 94 Abs. 1 Arzneimittelgesetz). Die normale Produkthaftpflicht schließt dieses Risiko deshalb aus (A3-8.20 AVB BHV).

Freiwillig heißt aber nicht unwichtig, denn als Hersteller haftest Du auch ohne Versicherungspflicht ohne Verschulden. Geschäftskunden und Marktplätze können einen Versicherungsnachweis im Vertrag zur Bedingung machen. Bei HDI lassen sich Online-Marktplätze über das Vendors Endorsement in der Produkthaftpflicht des Händlers mitversichern (Stand 31. Oktober 2026).

Wer braucht eine Produkthaftpflichtversicherung?

Jedes Unternehmen, das Waren herstellt, unter eigener Marke vertreibt, aus Ländern außerhalb der EU einführt oder Teile bei Kunden einbaut, braucht eine Produkthaftpflicht. Dazu zählen auch kleine Online-Händler und Handwerksbetriebe.

Online-Händler unterschätzen das Risiko oft. Wer Ware direkt bei einem Hersteller in Asien bestellt und selbst importiert, ist nach § 10 ProdHaftG neu der Importeur und haftet wie der Hersteller.

Für Zulieferer und Handwerker geht es um mehr als Personenschäden. Baut ein Elektriker ein fehlerhaftes Bauteil ein oder liefert ein Zulieferer mangelhafte Komponenten an einen Maschinenbauer, entstehen Kosten für Ausbau, Austausch und Produktionsausfall beim Kunden.

Diese Schadenfälle nennen die Versicherer selbst auf ihren Seiten (Stand 31. Oktober 2026):

  • Kundin reagiert allergisch auf einen Schal, 15.000 € (Hiscox)
  • Kette aus einem Schmuck-Onlineshop löst Hautreaktion aus (Hiscox)
  • Gesichtscreme mit schädlichen Inhaltsstoffen (Allianz)
  • Kurzschluss im Wasserkocher setzt Küche in Brand (Nürnberger)
  • Fehlerhaftes Bauteil stoppt Produktion beim Kunden (Nürnberger)
  • Falsche Bedienungsanleitung führt zu Wasserschaden (Hiscox)

Nur den Schal-Fall beziffert Hiscox. Die Allianz betont beim Cremebeispiel, dass der Händler auch dann haftet, wenn er die Ware aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einführt. Welche weiteren Policen ein Gewerbe prüfen sollte, haben wir im Beitrag über notwendige Versicherungen für Gewerbetreibende zusammengestellt.

Welche Schäden zahlt die Produkthaftpflichtversicherung?

Die Produkthaftpflicht zahlt Personenschäden, Sachschäden und die Vermögensschäden, die daraus folgen, wenn Deine Erzeugnisse, Arbeiten oder Leistungen sie verursacht haben (A3-1 AVB BHV). Dazu gehören Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Reparatur einer beschädigten Einrichtung.

Der Versicherer prüft zuerst, ob Du haftest. Berechtigte Forderungen zahlt er, unberechtigte wehrt er ab und führt einen Prozess auf eigene Kosten in Deinem Namen (A3-4). Die Kosten der Abwehr rechnet das Muster bei Schäden im Inland nicht auf die Versicherungssumme an (A3-5.5).

Erzeugnisse mit digitalen Elementen wie eingebetteter Software sind eingeschlossen. Software für sich genommen gilt nach dem GDV-Muster dagegen nicht als Erzeugnis (A3-1), während das neue Gesetz sie als Produkt behandelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ProdHaftG neu). Das Muster ist eine unverbindliche Empfehlung des Verbands, jeder Versicherer formuliert seine Bedingungen selbst. Vertreibst Du Apps oder Software ohne eigenes Gerät, prüfen wir deshalb, ob und in welchem Umfang Dein Vertrag diese Haftung abdeckt.

Schäden an Deinen eigenen Daten und Systemen nach einem Hackerangriff gehören dagegen in eine Cyberversicherung. Welche Police nach einem Angriff zahlt, liest Du in unserem Beitrag zur Frage, welche Versicherung bei einem Cyberangriff zahlt.

Viele gleichartige Schäden fasst der Vertrag zu einem Serienschaden zusammen. Gehen mehrere Fälle auf denselben Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler zurück, gelten sie alle als zu dem Zeitpunkt eingetreten, an dem der erste Fall eintrat (A3-5.3). Die ganze Serie fällt damit in ein einziges Versicherungsjahr und teilt sich dessen Jahreshöchstleistung.

Versichert ist der Produktions- und Tätigkeitsumfang, den Dein Versicherungsschein beschreibt (A3-1). Nimmst Du neue Produktgruppen ins Sortiment, meldest Du sie deshalb Deinem Versicherer.

Wann brauchst Du die erweiterte Produkthaftpflicht?

Die erweiterte Produkthaftpflicht brauchst Du, sobald Deine Produkte in die Erzeugnisse anderer Unternehmen eingehen, also als Zulieferer, Rohstofflieferant oder Hersteller von Bauteilen. Sie deckt bestimmte, in den Bedingungen abschließend aufgezählte Vermögensschäden Deiner Geschäftskunden, die die konventionelle Deckung ausschließt.

Mischt ein Lebensmittelhersteller Deine verunreinigte Zutat in seine Produktion, ist die ganze Charge unverkäuflich. Ein Personen- oder Sachschaden im klassischen Sinn liegt dann oft nicht vor, der Kunde verlangt aber Ersatz für Rohstoffe, Arbeitszeit und entgangenen Gewinn.

Die erweiterte Deckung gibt es nur auf besondere Vereinbarung (A3-7). Fehler aus reiner Beratung ohne geliefertes Produkt deckt sie nicht, dafür gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht, die wir im Beitrag D&O-Versicherung oder Vermögensschadenhaftpflicht erklären.

Mängel bei der Beratung über die Verwendung, Falschlieferungen und versäumte Updates bei Produkten mit digitalen Elementen stellt das Muster einem Herstellungsfehler gleich.

Diese Kosten deckt die erweiterte Produkthaftpflicht

  • Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden
  • Weiterverarbeitungsschäden an Deinen Erzeugnissen
  • Aus- und Einbaukosten beim Austausch
  • Schäden durch mangelhafte Maschinen
  • Prüf- und Sortierkosten
  • Ausfallschäden beim produzierenden Abnehmer

Schäden durch mangelhafte Maschinen sowie Prüf- und Sortierkosten sieht das Muster nur als zusätzliche Option vor (A3-7.4 und A3-7.5). Kosten der Nachlieferung mangelfreier Ware zahlt die Versicherung auch hier nicht (A3-7.3.2). Hast Du die mangelhaften Teile selbst eingebaut, entfällt der Schutz für Aus- und Einbaukosten, außer Du weist nach, dass der Mangel allein aus der Herstellung oder Lieferung stammt (A3-7.3.4).

Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rückruf entstehen, etwa für Aus- und Einbau oder Nachbearbeitung, schließt die erweiterte Produkthaftpflicht ausdrücklich aus (A3-7.8.3). Dafür bieten die Versicherer eine eigene Rückrufkostenversicherung an. Die Allianz übernimmt damit etwa den Austausch der Ware und die Warnung der Abnehmer.

Für diese Bausteine gelten oft eigene Grenzen, die von der Hauptsumme abweichen. In der R+V-Police für Hersteller und Händler gilt für das erweiterte Produkthaftpflichtrisiko außerdem eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens 1.000 € und höchstens 5.000 €.

Diese Grenzen nennen die Versicherer in ihren Unterlagen:

Baustein der ProdukthaftpflichtVersicherer und UnterlageGrenze laut Versicherer
Erweitertes ProdukthaftpflichtrisikoR+V, Leistungsübersicht HAI Individual (Stand 11/2024)bis 10 Mio. €
Allgemeines RückrufkostenrisikoR+V, Leistungsübersicht HAI Individual (Stand 11/2024)250.000 €, 10.000 € Selbstbeteiligung
NachbesserungsbegleitschädenR+V, Leistungsübersicht HAI Individual (Stand 11/2024)bis 5 Mio. €
Produkthaftpflicht-ErweiterungBarmeniaGothaer, Produktseite (Stand 31.10.2026)1 Mio. €
Mitversicherte Vermögensschäden der BetriebshaftpflichtHDI, Produktseite (Stand 31.10.2026)gewählte Summe, bis 10 Mio. €

Ob ein Rückruf für Dich ein Thema ist, hängt von Deinen Produkten ab. Bei Lebensmitteln, Kosmetik, Elektrogeräten und Fahrzeugteilen klären wir diese Frage vor dem Abschluss.

Wann zahlt die Produkthaftpflichtversicherung nicht?

Die Produkthaftpflicht zahlt nicht für das fehlerhafte Produkt selbst und nicht für Ansprüche aus Gewährleistung. Sie ersetzt Schäden, die Dein Produkt anderen zufügt, und keine Leistung, die Du Deinem Kunden aus dem Kaufvertrag schuldest.

Gewährleistung und Produkthaftung unterscheiden sich im Kern. Die Gewährleistung gibt Deinem Vertragspartner Rechte wie Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt, die beim Kauf in der Regel nach zwei Jahren verjähren (§ 437 und § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die Produkthaftung schützt jeden Geschädigten, auch ohne Vertrag mit Dir.

Diese Erfüllungsansprüche schließt das Muster ausdrücklich aus (A3-3.3). Haftung, die Du vertraglich über das Gesetz hinaus übernimmst, ist ebenfalls nicht versichert.

Daneben nennen die Musterbedingungen diese Ausschlüsse:

  • Schäden an Deinen gelieferten Sachen selbst (A3-8.5)
  • Inverkehrbringen trotz bekannter Mängel (A3-8.2)
  • vorsätzlich verursachte Schäden (A3-8.1)
  • Strafschadenersatz, etwa nach US-Recht (A3-8.18)
  • Luft- und Raumfahrzeuge und Teile dafür (A3-8.14)
  • Arzneimittel mit gesetzlicher Deckungsvorsorge (A3-8.20)
  • nicht ausreichend erprobte Erzeugnisse (A3-8.26)
  • Schäden durch Asbest (A3-8.6)

Der Ausschluss für Luftfahrtteile greift, wenn die Teile bei der Auslieferung ersichtlich für den Bau oder Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren. Alle diese Ausschlüsse gelten, soweit Dein Versicherungsschein nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

Die Erprobungsklausel gilt nur, wenn Du die erweiterte Produkthaftpflicht vereinbart hast. Entwickelst Du neue Materialien oder Verfahren, prüfen wir diese Klausel deshalb vor dem Abschluss.

Schäden an Deiner eigenen Ware im Lager oder auf dem Weg zum Kunden ersetzt die Produkthaftpflicht ebenfalls nicht, weil sie nur Ansprüche Dritter abdeckt. Für Ware unterwegs gibt es die Transportversicherung, die wir unter Transport von Ware und Werkverkehr erklären, für Lager und Einrichtung die Inhaltsversicherung auf unserer Seite Betriebsvermögen absichern.

Gilt die Produkthaftpflichtversicherung auch bei Export in die USA?

Für Lieferungen in die USA und nach Kanada gilt die Produkthaftpflicht nach dem GDV-Muster nicht, wenn die Ware erkennbar für diese Länder bestimmt war (A3-6.3). Den Export dorthin musst Du deshalb ausdrücklich einschließen.

Lieferungen ins europäische Ausland sind nach dem Muster versichert. Gelangen Deine Erzeugnisse ohne Dein Zutun in andere Länder, etwa weil ein Kunde sie weiterverkauft, besteht ebenfalls Schutz.

Im Markt kostet der Einschluss der USA meist eine hohe Selbstbeteiligung. Der Hiscox-Rechner zeigte am 31. Oktober 2026 bei Export nach USA oder Kanada eine Sonderselbstbeteiligung von 10.000 €, die R+V nennt für Personenschäden in den USA und Kanada bis 10 Mio. € bei 10.000 € Selbstbeteiligung (Leistungsübersicht Stand 11/2024).

Bei Schäden im Ausland rechnet das Muster die Kosten der Abwehr, anders als im Inland, auf die Versicherungssumme an (A3-6.3). Strafschadenersatz wie die US-amerikanischen punitive damages schließt das Muster aus (A3-8.18). Verkaufst Du über Marktplätze in die USA, klären wir vorab, welches Land in Deinem Vertrag als Lieferziel steht.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Produkthaftpflicht sein?

Die Versicherer bieten für die Produkthaftpflicht meist 3, 5 oder 10 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden an, für Hersteller mit Serienfertigung und Zulieferer empfehlen wir eher die höheren Stufen. Die Nürnberger nennt als Maßstab das Produktspektrum, den Kundenkreis und die möglichen Schadenszenarien (Stand 16. Juli 2026).

Nach der Reform zählt die Summe noch mehr. Für Produkte ab dem 9. Dezember 2026 kennt das Gesetz keinen Höchstbetrag mehr, während Personenschäden bisher bei 85 Mio. € für alle Schäden durch gleiche Produkte mit demselben Fehler gedeckelt waren (§ 10 ProdHaftG 1989).

Achte neben der Summe je Schadenfall auf die Jahreshöchstleistung. Das GDV-Muster sieht dafür ein Vielfaches der Summe vor (A3-5.2), und alle Fälle eines Serienschadens zählen zum Versicherungsjahr des ersten Falls (A3-5.3).

Diese Stufen nennen die Versicherer für Betriebs- und Produkthaftpflicht:

VersichererDeckungssumme der ProdukthaftpflichtQuelle und Stand
HDI3, 5 oder 10 Mio. € für Personen- und SachschädenProduktseite, 31.10.2026
R+V3 Mio. € pauschal, dreifach je VersicherungsjahrLeistungsübersicht, Stand 11/2024
Hiscox3, 5 oder 10 Mio. € im Online-RechnerRechner, 31.10.2026
Nürnbergerbis 10 Mio. €Produktseite, 16.07.2026

Mehr Deckung kostet weniger als befürchtet. Für eine Buchhandlung mit bis zu 150.000 € Umsatz stieg der Hiscox-Beitrag einschließlich Produkthaftung von 3 auf 5 Mio. € um 19,0 % und von 5 auf 10 Mio. € um weitere 20,8 %.

Was kostet eine Produkthaftpflichtversicherung?

Für kleine Händler beginnt die Produkthaftpflicht bei wenigen Euro im Monat, weil sie meist in der Betriebshaftpflicht enthalten ist. Hiscox nennt für Online-Shops einen Einstiegspreis ab 6,68 € im Monat zuzüglich Versicherungsteuer.

Den Preis bestimmen viele Faktoren. HDI nennt Betriebsart, Zahl der Inhaber und Mitarbeitenden, Jahresumsatz, Lohnsumme und umweltgefährdende Anlagen, dazu kommen Produktgruppe, Exportländer, Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Zusatzbausteine wie die erweiterte Produkthaftpflicht.

Allianz, HDI, Nürnberger und Helvetia veröffentlichen auf ihren Produktseiten keine Preise. Für Hersteller und Zulieferer rechnen die Versicherer individuell.

Diese Monatsbeiträge haben wir am 31. Oktober 2026 im Online-Rechner von Hiscox ermittelt oder auf der Hiscox-Produktseite gefunden:

Betrieb in unserem VergleichEingaben laut Rechner oder Versicherer3 Mio. € Deckung5 Mio. € Deckung10 Mio. € Deckung
Online-Shop (Beispiel von Hiscox)bis 50.000 € Umsatz, 100 € Selbstbeteiligung bei Sachschäden12,05 €nicht genanntnicht genannt
Buchhandlung mit Haushalts- und Freizeitartikelnbis 150.000 € Umsatz, 100 € Selbstbeteiligung, ohne Export nach USA18,20 €21,66 €26,17 €

Die Hiscox-Rechnerwerte verstehen sich zuzüglich 19 % Versicherungsteuer, aus 21,66 € werden so 25,78 € im Monat. Ohne Selbstbeteiligung kostete die Buchhandlung bei 5 Mio. € Deckung 28,16 €, die 100 € Selbstbeteiligung senkten den Beitrag also um 23,1 %.

Beide Profile decken die konventionelle Produkthaftpflicht für Händler ab. Für Hersteller, Importeure aus Drittstaaten, die erweiterte Deckung und den Export in die USA liegen die Beiträge spürbar höher, Angebote dafür holen wir einzeln ein.

Beiträge sind Betriebsausgaben

Die Beiträge zur Produkthaftpflicht sind Betriebsausgaben, weil sie ein betriebliches Risiko absichern (§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz). Sie mindern damit Deinen Gewinn.

Auf den Beitrag fällt Versicherungsteuer von 19 % an (§ 6 Abs. 1 Versicherungsteuergesetz). Umsatzsteuer enthält er nicht (§ 4 Nr. 10 a Umsatzsteuergesetz), deshalb kannst Du keine Vorsteuer daraus ziehen.

Bei 1.000 € Nettobeitrag kommen 190 € Versicherungsteuer dazu, auf Deiner Rechnung stehen 1.190 €. Absetzbar ist der volle Bruttobetrag, weil Du die Steuer nicht zurückbekommst.

Welche Fragen stellen Unternehmer zur Produkthaftpflichtversicherung am häufigsten?

Diese Fragen tauchen in der Google-Suche zur Produkthaftpflicht am häufigsten auf. Die Antworten fassen die wichtigsten Punkte aus den Abschnitten oben kurz zusammen.

Was ändert sich bei der Produkthaftung ab 2026?

Für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommen, gilt ein neues Produkthaftungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 321). Software zählt als Produkt, die Grenze von 85 Mio. € und die Selbstbeteiligung von 500 € entfallen, und auch Fulfilment-Dienstleister und Online-Plattformen können haften. Für ältere Produkte gilt das Gesetz von 1989 weiter.

Was ist der Unterschied zwischen Produkthaftung und Gewährleistung?

Die Gewährleistung gibt Deinem Kunden Rechte aus dem Kaufvertrag, etwa auf Nacherfüllung, und verjährt beim Kauf in der Regel nach zwei Jahren. Die Produkthaftung schützt jeden, der durch Dein fehlerhaftes Produkt verletzt wird oder einen Sachschaden erleidet. Die Produkthaftpflicht deckt die Haftung für solche Schäden, Ansprüche aus Gewährleistung deckt sie nicht.

Was kostet eine Produkthaftpflichtversicherung?

Für kleine Händler ist sie oft schon im Betriebshaftpflicht-Beitrag enthalten, Hiscox nennt für Online-Shops ab 6,68 € im Monat zuzüglich Steuer. In unserem Hiscox-Beispiel kostete eine Buchhandlung mit bis zu 150.000 € Umsatz bei 5 Mio. € Deckung 21,66 € im Monat. Den Preis bestimmen Branche, Umsatz, Produkte, Export, Deckungssumme und Selbstbeteiligung.

Was deckt eine Produkthaftpflichtversicherung ab?

Sie deckt Personenschäden, Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden, die Deine Produkte oder Arbeiten bei Dritten verursachen (A3-1 AVB BHV). Der Versicherer zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Bestimmte reine Vermögensschäden Deiner Geschäftskunden deckt erst die erweiterte Produkthaftpflicht.

Wer haftet bei Produkthaftung?

Es haftet der Hersteller, dazu wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, haftet der Importeur, nach neuem Recht nachrangig auch der Fulfilment-Dienstleister. Händler haften, wenn sich kein Verantwortlicher ermitteln lässt und sie ihren Vorlieferanten nicht binnen eines Monats nennen.

Wann braucht ein Unternehmen eine Produkthaftpflicht?

Du brauchst sie, sobald Du Waren herstellst, unter eigener Marke verkaufst, aus Ländern außerhalb der EU importierst oder Teile beim Kunden einbaust. Das betrifft auch kleine Online-Händler. Eine gesetzliche Pflicht gibt es nur in Sonderfällen wie bei Arzneimitteln (§ 94 AMG).

Wie lange haftet ein Hersteller aus Produkthaftung?

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren drei Jahre nach Kenntnis von Fehler, Schaden und Hersteller. Spätestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen erlöschen sie. Für Produkte ab dem 9. Dezember 2026 verlängert sich diese Frist bei spät erkennbaren Gesundheitsschäden auf 25 Jahre (§ 17 ProdHaftG neu).

Für welche Fehler haftet ein Hersteller?

Der Hersteller haftet, wenn sein Produkt nicht die Sicherheit bietet, die vorgeschrieben ist oder erwartet werden darf (§ 7 ProdHaftG neu). Dazu zählen Konstruktions-, Produktions- und Instruktionsfehler, etwa eine falsche Bedienungsanleitung. Nach neuem Recht kommen fehlende Sicherheitsupdates und Cybersicherheitsmängel hinzu.

Welche Schäden zahlt die Produkthaftpflicht nicht?

Sie zahlt nicht für das fehlerhafte Produkt selbst, nicht für Gewährleistungsansprüche und nicht bei Vorsatz oder bekannten Mängeln. Rückrufkosten brauchen eine eigene Rückrufkostenversicherung. Strafschadenersatz wie die US-amerikanischen punitive damages schließen die Musterbedingungen aus.

Wie hilft Dir COVAGO bei der Wahl Deiner Produkthaftpflichtversicherung?

In der Beratung klären wir, welche Rolle Du nach dem neuen Produkthaftungsgesetz einnimmst, ob Dein Vertrag Deine Produkte vollständig beschreibt und ob Du die erweiterte Produkthaftpflicht, eine Rückrufkostenversicherung oder den Export in die USA brauchst. Deine Ansprechpartner sind Johannes Haumann und Melanie Schaser.

Wir prüfen Deinen bestehenden Vertrag auf mögliche Lücken wie Software ohne eigenes Gerät, zu niedrige Grenzen für Aus- und Einbaukosten oder fehlende Nachhaftung, vergleichen die Bedingungen mehrerer Versicherer und holen passende Angebote für Dich ein. Einen Termin vereinbarst Du direkt über Termin buchen. Wie wir Unternehmen darüber hinaus absichern, zeigt unsere Seite zu Betriebshaftpflicht und Firmenschutz.

Johannes Haumann
Johannes Haumann
Sales Expert

Johannes ist Sales Expert bei COVAGO und begleitet Dich als Ansprechpartner bei allen Fragen zu Deinem Versicherungsschutz. Er erklärt Dir komplexe Themen verständlich, vergleicht für Dich die passenden Optionen und sorgt dafür, dass Du eine Entscheidung triffst, hinter der Du wirklich stehst.

Welche Produkthaftpflichtversicherung passt zu Deinem Unternehmen?

Wir vergleichen die Bedingungen für Dich und holen Angebote der passenden Versicherer ein.

Beratungstermin buchen
Thorsten Schiffgens, Geschäftsführer und Experte für Gewerbeversicherungen bei COVAGO

Unser COVAGO Service­versprechen

Unsere Werte machen den Unterschied. Für jede Generation. Transparent. Persönlich. Verlässlich.

Kostenloses Erstgespräch buchen
4,9 aus 703 Bewertungen