Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zahlt, wenn bei Deinem Event, Deiner Messe oder Deiner Firmenfeier ein Gast, ein Dienstleister oder ein Vermieter durch Dich oder Dein Team zu Schaden kommt, und sie wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab. Ohne diesen Schutz haftest Du für Verletzungen und beschädigte Räume mit dem Vermögen Deines Unternehmens, als Einzelunternehmer auch privat.
Du erfährst hier, wann Behörden oder Messegesellschaften die Versicherung verlangen, was sie zahlt, wo sie aufhört und wann Deine Betriebshaftpflicht schon reicht. Die Beiträge für typische Veranstaltungen haben wir am 31. Oktober 2026 selbst im Online-Rechner eines Versicherers ermittelt.
Was ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für eine einzelne Veranstaltung oder für mehrere Events in einem Jahr. Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Planung, Leitung und Überwachung der Veranstaltung, die Dein Versicherungsschein beschreibt.
Die Haftung selbst folgt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wer vorsätzlich oder fahrlässig Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen (§ 823 Abs. 1 BGB), bei Verletzungen auch Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB). Eine Höchstgrenze kennt das Gesetz dabei nicht.
Als Veranstalter schaffst Du eine Gefahrenquelle und musst deshalb für sichere Wege, Bühnen, Kabel und Notausgänge sorgen. Diese Verkehrssicherungspflicht haben die Gerichte aus § 823 BGB entwickelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sie schon 2001 auf die Lautstärke bei Konzerten angewandt (Urteil vom 13. März 2001, VI ZR 142/00).
Verkaufst Du Tickets, haftest Du Deinen Besuchern zusätzlich aus dem Vertrag (§§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB). Dort musst Du beweisen, dass Dich kein Verschulden trifft, und für Fehler Deiner Helfer stehst Du wie für eigene ein (§ 278 BGB).
Ist eine Veranstalterhaftpflicht Pflicht?
Ein Gesetz, das alle Veranstalter zu einer Haftpflichtversicherung verpflichtet, gibt es in Deutschland nicht. Eine Pflichtversicherung entsteht nur dort, wo eine Rechtsvorschrift sie ausdrücklich verlangt (§ 113 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz, VVG).
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für Schausteller im Reisegewerbe, etwa mit Fahrgeschäften oder Schießbuden (§ 1 Schaustellerhaftpflichtverordnung). Diese Pflicht trifft den Schausteller selbst, nicht den Veranstalter des Stadtfests, auf dem er steht.
In der Praxis verlangen trotzdem viele Stellen einen Nachweis. Wer eine Straße für einen Umzug, einen Volkslauf oder ein Fest nutzen will, braucht eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung, und die Verwaltungsvorschrift dazu weist die Behörden an, dafür eine Haftpflichtversicherung mit Mindestsummen zu fordern.
Diese Nachweise fordern Behörden und Messegesellschaften nach ihren eigenen Unterlagen (Stand 31. Oktober 2026):
| Stelle | Anforderung an den Veranstalter oder Aussteller | Fundstelle |
|---|---|---|
| Stadt München, Veranstaltungen auf Straßen und Plätzen | Nachweis einer Veranstalterhaftpflicht | Serviceseite der Stadt |
| Land Berlin, Erlaubnis für Veranstaltungen | wenigstens eine Haftpflichtversicherung, je nach Art auch Unfallversicherung | Serviceseite des Landes |
| Messe Frankfurt, fairnamic GmbH (Eurobike 2027) | Haftpflicht für Aussteller, Mietsachschäden an Gebäuden mindestens 10 Mio. € | Teilnahmebedingungen Ziff. 19, Stand 22.08.2026 |
| Messe München GmbH | Haftpflicht für Aussteller mit ausreichendem Schutz | Teilnahmebedingungen A 9 |
| Personalmesse München 2026 | Haftpflicht für Aussteller mit mindestens 2 Mio. € | Teilnahmebedingungen Ziff. 5 |
Einheitlich ist die Praxis nicht. In den Teilnahmebedingungen der Messe Essen für 2026 haben wir keine Haftpflichtpflicht für Aussteller gefunden, und die Städte nennen auf ihren Serviceseiten keine Mindestsumme.
Fehlt eine nötige Genehmigung, hilft Dir auch eine abgeschlossene Police wenig. Allianz und Haftpflichtkasse geben in ihren Bedingungen nur Schutz, wenn eine erforderliche behördliche Genehmigung vorliegt und Du die Auflagen erfüllst.
Wer braucht eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Du brauchst eine Veranstalterhaftpflicht, sobald Du ein Event für Publikum, für Kunden oder im Auftrag eines anderen Unternehmens ausrichtest. Dazu zählen Event-Agenturen, Unternehmen mit Tag der offenen Tür oder Kundenevent, Veranstalter von Konferenzen, Stadtfesten und Konzerten sowie Messeaussteller, deren Messe eine Haftpflicht verlangt.
Mietest Du eine Halle oder ein Kongresszentrum, kann der Betreiber seine Pflichten auf Dich übertragen. In Bayern regelt das die Versammlungsstättenverordnung für Räume mit mehr als 200 Besuchern und Freiflächen mit Szenenfläche für mehr als 1.000 Besucher (§ 1 Abs. 1 BayVStättV).
Der Veranstalter ist verantwortlich für die Verpflichtungen, die er vertraglich übernommen hat. Die Verantwortung des Betreibers bleibt unberührt.
§ 38 Abs. 5 BayVStättV
Prüf den Mietvertrag der Location deshalb vor dem Abschluss auf solche Klauseln. Was Du dort übernimmst, sollte Deine Police auch abdecken.
Welche weiteren Verträge ein Unternehmen braucht, haben wir im Beitrag über notwendige Versicherungen für Gewerbetreibende zusammengestellt.
Die Versicherer veröffentlichen selbst Schadenfälle aus Veranstaltungen, die die Größenordnung belegen:
- Referent stürzt über schlecht verlegtes Kabel, 53.000 € (Hiscox)
- Markenrecht in digitaler Einladung verletzt, 12.000 € (Hiscox)
- Grill kippt bei Sommerfest, Besucher schwer verletzt, 9.700 € (Markel)
- Werbetafel löst sich bei Wind, mehrere Verletzte, 127.000 € (Markel)
Die Markel-Fälle stammen aus Vereinsveranstaltungen, die Hiscox-Fälle aus Firmenevents. Beide Versicherer nennen die Beträge auf ihren Produktseiten (Stand 31. Oktober 2026).
Was zahlt die Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Die Veranstalterhaftpflicht zahlt Personenschäden, Sachschäden und die daraus folgenden Vermögensschäden, die Dritte durch Deine Veranstaltung erleiden. Zuerst prüft der Versicherer, ob Du haftest, dann zahlt er berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab, notfalls vor Gericht (§ 100 VVG).
Ein eigenes Musterbedingungswerk des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für Veranstaltungen haben wir nicht gefunden. Die Versicherer arbeiten mit eigenen Besonderen Bedingungen, die auf den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) aufbauen. Wir beziehen uns im Folgenden auf die Bedingungen von Allianz (H 14/21) und Haftpflichtkasse (Stand Januar 2023).
Der Schutz beginnt meist vor dem ersten Gast. Die Haftpflichtkasse versichert Vor- und Nacharbeiten von jeweils höchstens drei Tagen, die Allianz nennt auf ihrer Produktseite Schäden aus Auf- und Abbau ausdrücklich.
Wen der Vertrag neben Dir schützt, regeln die Bedingungen unterschiedlich:
Diese Personen sind in der Regel mitversichert
- Du als Veranstalter und Dein Vorstand
- Personen, die Du mit Aufgaben betraust
- Angestellte bei ihrer Arbeit auf dem Event
- Leiharbeitnehmer laut Allianz-Produktseite
Mitwirkende wie Bands oder Tanzgruppen sind bei der Haftpflichtkasse nicht automatisch mitversichert. Frag deshalb vor dem Event nach, ob Deine Künstler und Dienstleister eine eigene Haftpflicht haben.
Welche Zusatzbausteine braucht Deine Veranstalterhaftpflicht?
Welche Bausteine Du brauchst, hängt vom Programm Deiner Veranstaltung ab. Bewirtung, Tribünen, Zelte, Hüpfburgen und Feuerwerk sind bei vielen Versicherern nur gegen Zuschlag oder auf Antrag versichert.
Speisen und Getränke gegen Entgelt schließt die Haftpflichtkasse in die Grunddeckung ein, bei Allianz und AXA sind sie ein Zusatzbaustein. Tribünen sind nur versichert, wenn die Behörde sie abgenommen hat und Du nicht mehr Karten verkaufst als genehmigt, ein geliehenes Festzelt nur, wenn ein Richtmeister des Verleihers den Aufbau leitet.
Für Feuerwerk gelten besonders strenge Regeln. Die Allianz versichert es nur auf Antrag und schreibt die Voraussetzungen in ihre Bedingungen.
Versichert ist das behördlich / polizeilich genehmigte Abbrennen eines Feuerwerks durch einen berufsmäßigen Pyrotechniker. Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Pyrotechnikers.
Allianz, Besondere Bedingungen für einmalige Veranstaltungen H 14/21, Ziff. 6.4 (Antrag FH-0014Z0, Fassung 39V)
Mietsachschäden an Halle, Saal oder Messestand sind der Baustein mit den größten Unterschieden. Die Allianz deckt Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer an gemieteten Räumen, Einrichtung und Ausstattung bleiben bei der Haftpflichtkasse ausgenommen.
Prüfe deshalb neben der Hauptsumme auch die Grenzen für Mietsachen und Schlüssel. Bei Messen kann die Anforderung des Veranstalters weit über diesen Grenzen liegen.
Diese Grenzen nennen die Versicherer in ihren Bedingungen und Rechnern (Stand 31. Oktober 2026):
| Baustein der Veranstalterhaftpflicht | Versicherer | Grenze laut Unterlagen |
|---|---|---|
| Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen | Haftpflichtkasse | 150.000 €, 250 € Selbstbeteiligung |
| Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen | Allianz | 1 Mio. € |
| Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen | Hiscox | bis zur Versicherungssumme von 3, 5 oder 10 Mio. € |
| Mietsachschäden an beweglichen Sachen | Hiscox | 50.000, 100.000 oder 250.000 € je nach Summe |
| Verlust fremder Schlüssel | Hiscox | 50.000 € |
| Verlust fremder Schlüssel | Haftpflichtkasse | 100.000 €, 10 % Selbstbeteiligung |
Die Allianz schließt das Abhandenkommen von Sachen in den Bedingungen H 14/21 aus, der Schlüsselverlust ist dort also nicht gedeckt. Bei der AXA gehört er laut Produktinformation zum Standardpaket.
Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden deckt die Veranstalterhaftpflicht nur begrenzt. Hiscox bietet dafür einen Baustein für die Event-Organisation mit 50.000 € an, die DEVK nennt 500.000 €. Wann eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht passt, erklären wir im Beitrag D&O-Versicherung oder Vermögensschadenhaftpflicht.
Wann zahlt die Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht?
Die Veranstalterhaftpflicht zahlt nicht für vorsätzlich verursachte Schäden, nicht für eigene Schäden und nicht für den Ausfall der Veranstaltung. Sie ersetzt Schäden, die Du anderen zufügst, und keine Leistung, die Du Deinem Auftraggeber schuldest.
Fällt das Konzert aus, weil die Band krank ist, bleibst Du auf Gagen und Mieten sitzen. Dafür gibt es die Veranstaltungsausfallversicherung, die Hiscox und AXA als eigenes Modul anbieten.
Auch Fahrzeuge sind ein eigenes Thema. Schäden durch zulassungspflichtige Fahrzeuge gehören in die Kfz-Haftpflicht, die Allianz versichert im Veranstaltervertrag nur Fahrzeuge bis 6 km/h und Arbeitsmaschinen bis 20 km/h. Für Firmenwagen und Transporter findest Du die passenden Lösungen auf unserer Seite zur Mobilität von Unternehmen.
Die Bedingungen von Allianz oder Haftpflichtkasse schließen außerdem diese Fälle aus:
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden, die Besucher oder Teilnehmer verursachen
- verlorene oder gestohlene Sachen
- ausgestellte Waren und Garderobe
- Kleidung der Mitwirkenden
- gegenseitige Ansprüche der Teilnehmer
- Arbeitsunfälle Deiner Angestellten
Ein Teil dieser Lücken lässt sich schließen. Die Garderobe versichert Hiscox gegen Zuschlag je Marke, die Haftpflicht der Teilnehmer bieten Allianz, Haftpflichtkasse und AXA auf Antrag an, dort aber nachrangig hinter einer Privat- oder Vereinshaftpflicht.
Manche Veranstaltungen nehmen die Versicherer nur nach Einzelprüfung oder gar nicht an. Der Hiscox-Rechner nimmt etwa Extremsport, Motorsport, Festivals und Raves ausdrücklich aus, die Haftpflichtkasse versichert keine Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstalterhaftpflicht sein?
Für Firmenfeiern, Konferenzen und kleine Feste sind 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden der übliche Einstieg. Bei vielen Besuchern, Bühnen, Tribünen oder Feuerwerk solltest Du 5 oder 10 Mio. € prüfen.
Personenschäden treiben die Summe nach oben. Schwere Verletzungen bedeuten Behandlung, Pflege, Verdienstausfall und Schmerzensgeld über Jahre, und Ansprüche wegen Körperverletzung verjähren spätestens 30 Jahre nach dem Ereignis (§ 199 Abs. 2 BGB).
Auch der Vertrag mit Messe oder Location kann die Summe vorgeben. Die fairnamic verlangt für Mietsachschäden an Gebäuden mindestens 10 Mio. €, das liegt deutlich über den Grenzen von Allianz und Haftpflichtkasse.
Diese Summen und Selbstbeteiligungen bieten die Versicherer an (Stand 31. Oktober 2026):
| Versicherer | Wählbare Deckungssumme der Veranstalterhaftpflicht | Selbstbeteiligung |
|---|---|---|
| Hiscox (über EventAssec) | 3, 5 oder 10 Mio. € | 0, 250 oder 500 € |
| Allianz | 3 Mio. €, höher auf Wunsch | 150 € im Jahresvertrag |
| Haftpflichtkasse | 3 Mio. €, gegen Zuschlag 5 oder 10 Mio. € | keine allgemeine Angabe im Antrag |
| DEVK | 3 Mio. €, Vermögensschäden bis 500.000 € | keine |
| ERGO | 3 oder 5 Mio. € laut Agenturseite | keine Angabe |
Online versichert Hiscox Veranstaltungen bis 25.000 Besucher je Tag, die Haftpflichtkasse nur bis 5.000 Besucher und sieben Tage. Größere Events prüfen die Versicherer einzeln.
Was kostet eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Eine Veranstalterhaftpflicht für eine Firmenfeier oder eine eintägige Konferenz kostete in unserer Rechnung 70,00 € netto, ein zweitägiges Stadtfest mit 2.000 Besuchern pro Tag rund 460 €. Den Preis bestimmen viele Faktoren, vor allem Art und Dauer der Veranstaltung, Zahl der Besucher, Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Sonderrisiken wie Tribünen oder Feuerwerk.
Allianz, AXA und DEVK nennen auf ihren Produktseiten keine Preise und bieten Angebote nur nach einer Beratung an. Die Haftpflichtkasse wirbt mit einem Beitrag ab 100 € zuzüglich Versicherungsteuer und rechnet laut Antrag mit 0,10 € je Besucher.
Für eine bessere Einordnung haben wir selbst gerechnet. Wir haben den Online-Rechner der Veranstaltungsversicherung by Hiscox genutzt, nur das Haftpflichtmodul gewählt und innerhalb jedes Profils nur Summe und Selbstbeteiligung verändert.
Diese Einmalbeiträge haben wir am 31. Oktober 2026 für typische Veranstaltungen im Hiscox-Rechner ermittelt, netto bei 250 € Selbstbeteiligung:
| Veranstaltung in unserem Vergleich | Eingaben im Rechner | 3 Mio. € Deckung | 5 Mio. € Deckung | 10 Mio. € Deckung |
|---|---|---|---|---|
| Firmenfeier | Jubiläumsfeier, 150 Gäste, 1 Tag | 70,00 € | 78,40 € | 84,00 € |
| Fachkonferenz | 300 Teilnehmer, 2 Tage | 99,50 € | 111,44 € | 119,40 € |
| Messestand eines Ausstellers | 1.500 Besucher, 3 Messetage | 197,50 € | 221,20 € | 237,00 € |
| Stadtfest | 2.000 Besucher pro Tag, 2 Tage | 459,25 € | 514,36 € | 551,10 € |
| Rock- oder Popkonzert | 5.000 Besucher, 1 Tag | 547,25 € | 612,92 € | 656,70 € |
Dazu kommen 19 % Versicherungsteuer, die Firmenfeier kostet also 83,30 € brutto. Zusatzbausteine wie Tribüne oder Feuerwerk sind in diesen Werten nicht enthalten, der Rechner nennt dafür Zuschläge ab 70 € bzw. ab 100 € pro Tag.
Der Rechner zählt jeden Besucher pro Veranstaltungstag. Ein zweiter Konferenztag hob den Beitrag deshalb von 70,00 € auf 99,50 €, ein Plus von 42 %. Bei 150 wie bei 300 Gästen an einem Tag zeigte der Rechner jeweils 70,00 €, einen Mindestbeitrag weist er selbst nicht aus.
Mehr Deckung kostet wenig. Von 3 auf 5 Mio. € stieg der Beitrag in allen Profilen um 12 %, von 3 auf 10 Mio. € um 20 %.
Selbstbeteiligung senkt den Beitrag spürbar
Der Hiscox-Rechner nennt für 500 € Selbstbeteiligung 20 % Nachlass und für den Verzicht darauf 50 % Zuschlag. Ohne Selbstbeteiligung zahlte die Fachkonferenz bei 3 Mio. € 149,25 € statt 99,50 €, mit 500 € Selbstbeteiligung 79,60 €.
Dadurch kostete die Konferenz mit 10 Mio. € und 500 € Selbstbeteiligung so viel wie mit 3 Mio. € und 250 €. Für Deine Wahl heißt das, dass eine höhere Summe oft günstiger zu haben ist, als der erste Blick vermuten lässt.
Steuerliche Behandlung des Beitrags
Auf den Beitrag fällt Versicherungsteuer von 19 % an (§ 6 Abs. 1 Versicherungsteuergesetz). Umsatzsteuer enthält er nicht (§ 4 Nr. 10 a Umsatzsteuergesetz), deshalb ziehst Du daraus keine Vorsteuer.
Dient die Veranstaltung Deinem Betrieb, ist der Beitrag eine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz) und mindert Deinen Gewinn. Für Vereine und private Feiern gelten andere Regeln, die klären wir im Einzelfall.
Wann brauchst Du neben der Betriebshaftpflicht eine Veranstalterhaftpflicht?
Neben der Betriebshaftpflicht brauchst Du eine Veranstalterhaftpflicht, wenn Du Events für andere Unternehmen durchführst, öffentliche Veranstaltungen ausrichtest oder Risiken wie Feuerwerk einplanst. Eigene Betriebsfeiern und Messeauftritte deckt die Betriebshaftpflicht dagegen oft schon.
Wie weit das reicht, steht im Bedingungswerk Deines Betriebs. Hiscox schreibt es in den Bedingungen zur Betriebshaftpflicht ausdrücklich hinein.
Organisation und Ausführung von Betriebsveranstaltungen, Seminaren oder Schulungen und Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen; ausgeschlossen bleiben Veranstaltungen jeder Art, die nicht für das eigene Unternehmen durchgeführt werden
Hiscox, Bedingungen Betriebshaftpflicht 01/2019, Ziff. 2.2
Die GDV-Musterbedingungen für die Betriebshaftpflicht (AVB BHV, Stand Oktober 2026) versichern den Betrieb, den Dein Versicherungsschein beschreibt, eine eigene Klausel für Betriebsfeiern enthalten sie nicht.
Feuerwerke schließt das Muster ausdrücklich aus (A1-7.22), Messen im Ausland deckt es dagegen mit (A1-6.8.1).
So grenzen sich die Policen rund um eine Veranstaltung voneinander ab:
- Veranstalterhaftpflicht für Schäden Dritter beim Event
- Betriebshaftpflicht für eigene Betriebsfeiern und Messen
- Veranstaltungsausfall für Kosten bei Absage
- Ausstellungs- und Equipmentversicherung für eigene Technik
- Vereinshaftpflicht für satzungsgemäße Vereinsfeste
- Privathaftpflicht für Gäste und Teilnehmer
- Schaustellerhaftpflicht für Fahrgeschäfte auf Deinem Fest
Deine eigene Bühnentechnik, Deinen Messestand und Deine Exponate ersetzt keine Haftpflicht, weil sie nur Ansprüche Dritter deckt. Die Messe München haftet für eingebrachtes Gut nicht, die Messe Essen übernimmt keine Obhut für Ausstellungsgut. Wie Du Technik und Einrichtung absicherst, erklären wir unter Betriebsvermögen absichern, für den Weg zur Messe hilft unsere Seite zum Warentransport.
Vereine haben bei Festen eine eigene Ausgangslage. Die GDV-Musterbedingungen für Vereine erfassen satzungsgemäße Veranstaltungen, große öffentliche Feste prüfen wir trotzdem gesondert. Für die persönliche Haftung des Vorstands gibt es die D&O-Versicherung für den Vereinsvorstand. ## Wann musst Du die Veranstalterhaftpflicht abschließen? {toc: Abschluss}
Du musst die Veranstalterhaftpflicht abschließen und bezahlen, bevor der Aufbau beginnt. Die Allianz macht den Schutz davon abhängig, dass der Beitrag vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn gezahlt ist.
Das Gesetz stützt diese Praxis. Ist der erste Beitrag beim Schaden nicht gezahlt, ist der Versicherer leistungsfrei, wenn er Dich darauf hingewiesen hat (§ 37 Abs. 2 VVG). Kennst Du einen Schaden schon bei Abschluss, zahlt er auch bei rückwirkendem Beginn nicht (§ 2 Abs. 2 VVG).
Messegesellschaften setzen eigene Fristen. Die fairnamic verlangt die schriftliche Versicherungsbestätigung spätestens drei Wochen vor Messebeginn.
Für einzelne Events reicht eine Einmalversicherung, die Hiscox ein- und mehrtägig auch für mehrere Termine anbietet. Richtest Du ein Event jedes Jahr aus, bietet die Allianz einen Jahresvertrag an. Für Agenturen mit vielen Kundenveranstaltungen bietet etwa EventAssec Rahmenverträge an, die Preise gibt es dort nur auf Anfrage.
Diese Punkte gehören vor jeden Abschluss
- Termine für Aufbau, Event und Abbau
- erwartete Besucher pro Tag
- Programm mit Bühne, Zelt oder Feuerwerk
- Bewirtung in eigener Regie oder durch Caterer
- Auflagen aus Genehmigung und Mietvertrag
- Nachweisfrist der Messe oder Location
Mit diesen Angaben bekommst Du ein belastbares Angebot. Fehlt einer dieser Punkte im Antrag, kann im Schadenfall ausgerechnet der Baustein fehlen, den Du gebraucht hättest.
Was tust Du im Schadenfall mit der Veranstalterhaftpflicht?
Im Schadenfall meldest Du den Vorfall innerhalb einer Woche Deinem Versicherer, auch wenn noch niemand Geld von Dir fordert. Diese Frist steht im Gesetz (§ 104 Abs. 1 VVG) und zum Beispiel im Informationsblatt der Allianz.
Danach überlässt Du die Prüfung dem Versicherer. Er entscheidet, ob er zahlt oder die Forderung abwehrt, und muss Dich binnen zwei Wochen freistellen, sobald Deine Haftung feststeht (§ 106 VVG).
Diese Schritte helfen Dir nach einem Schaden
- Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst rufen
- Unfallstelle sichern und fotografieren
- Namen von Zeugen und Beteiligten notieren
- Versicherer innerhalb einer Woche informieren
- Klagen und Mahnbescheide sofort weitergeben
Ein Schuldanerkenntnis gegenüber dem Geschädigten nimmt Dir den Schutz nicht (§ 105 VVG). Der Versicherer zahlt aber nur, soweit der Anspruch auch ohne Dein Anerkenntnis bestanden hätte, deshalb sagst Du am Unfallort Hilfe zu und keine Zahlung.
Verletzt Du Deine Pflichten im Schadenfall vorsätzlich, kann der Versicherer die Leistung verweigern, bei grober Fahrlässigkeit kürzen (§ 28 VVG). Eine saubere Dokumentation am Veranstaltungstag hilft Dir deshalb doppelt.
Welche Fragen stellen Unternehmer zur Veranstalterhaftpflicht am häufigsten?
Diese Fragen tauchen in der Google-Suche zur Veranstalterhaftpflicht am häufigsten auf. Die Antworten fassen die wichtigsten Punkte aus den Abschnitten oben kurz zusammen.
Was deckt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Sie deckt Personen- und Sachschäden sowie die daraus folgenden Vermögensschäden, die Gäste, Dienstleister oder Vermieter durch Deine Veranstaltung erleiden. Der Versicherer zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Je nach Vertrag sind Auf- und Abbau, Mietsachschäden an der Location und Bewirtung eingeschlossen.
Wann brauche ich eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Du brauchst sie, sobald Du ein Event für Publikum, Kunden oder ein anderes Unternehmen ausrichtest oder eine Behörde, Messe oder Location einen Nachweis verlangt. Eigene Betriebsfeiern und Messeauftritte deckt oft schon die Betriebshaftpflicht, das zeigt ein Blick in Deine Bedingungen.
Welche Versicherungen sind für Veranstaltungen erforderlich?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflicht nur für Schausteller im Reisegewerbe. Für Veranstaltungen auf Straßen verlangen Behörden eine Haftpflicht, München und Berlin fordern einen Nachweis, und Messen wie die der fairnamic machen sie zur Teilnahmebedingung. Gegen eine Absage hilft eine eigene Veranstaltungsausfallversicherung.
Wie viel kostet eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
In unserer Rechnung bei Hiscox kostete eine Firmenfeier mit 150 Gästen 70,00 € netto, ein zweitägiges Stadtfest mit 2.000 Besuchern pro Tag 459,25 € bei 3 Mio. € Deckung. Die Haftpflichtkasse wirbt mit einem Beitrag ab 100 € zuzüglich Versicherungsteuer. Den Preis bestimmen Besucherzahl, Dauer, Art des Events, Summe, Selbstbeteiligung und Sonderrisiken.
Kann ich als Veranstalter eine Veranstalterhaftpflichtversicherung online abschließen?
Ja, Hiscox bietet über EventAssec einen Online-Rechner für Veranstaltungen bis 25.000 Besucher pro Tag und bis 10 Mio. € Deckung. Allianz, AXA und DEVK erstellen Angebote nach einer Beratung. Größere Events und Jahresverträge prüfen die Versicherer einzeln.
Wer haftet bei einer Veranstaltung?
Es haftet, wer die Veranstaltung ausrichtet und dabei seine Verkehrssicherungspflicht verletzt (§ 823 BGB), gegenüber zahlenden Gästen zusätzlich aus dem Vertrag. Der Betreiber der Location bleibt in Bayern daneben verantwortlich, auch wenn er Pflichten auf Dich überträgt (§ 38 Abs. 5 BayVStättV).
Wann zahlt die Veranstalterhaftpflicht nicht?
Sie zahlt nicht bei Vorsatz, nicht für eigene Schäden, nicht für Schäden durch Besucher und nicht für den Ausfall der Veranstaltung. Ausgestellte Waren, Garderobe und zulassungspflichtige Fahrzeuge sind ebenfalls ausgeschlossen, solange Du keine Zusatzbausteine vereinbarst.
Gibt es eine Veranstalterhaftpflicht für einen Tag?
Ja, die meisten Versicherer bieten eine Einmalversicherung für ein einzelnes Event an. Die Haftpflichtkasse versichert einzelne Veranstaltungen mit bis zu sieben Tagen Dauer. Bei Hiscox lag eine eintägige Firmenfeier am 31. Oktober 2026 bei 70,00 € netto.
Ist eine Firmenfeier über die Betriebshaftpflicht versichert?
Oft ja, wenn Du sie für die eigene Belegschaft ausrichtest. Hiscox schließt Betriebsveranstaltungen in der Betriebshaftpflicht ausdrücklich ein, nimmt aber Veranstaltungen für andere Unternehmen aus. Feuerwerke schließt das GDV-Muster für die Betriebshaftpflicht ganz aus.
Wie hilft Dir COVAGO bei der Wahl Deiner Veranstalterhaftpflicht?
In der Beratung klären wir, ob Deine Betriebshaftpflicht Dein Event schon abdeckt, welche Bausteine Dein Programm braucht und welche Summe Messe, Location oder Behörde verlangen. Deine Ansprechpartner sind Johannes Haumann und Melanie Schaser.
Wir vergleichen die Bedingungen mehrerer Versicherer, prüfen Mietverträge und Teilnahmebedingungen auf übernommene Pflichten und holen rechtzeitig vor dem Aufbau passende Angebote für Dich ein, auch als Jahres- oder Rahmenvertrag für Agenturen. Einen Termin vereinbarst Du direkt über Termin buchen. Wie wir Unternehmen darüber hinaus absichern, zeigt unsere Seite zu Betriebshaftpflicht und Firmenschutz.

