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Wie schnell kann man von der GKV in die PKV wechseln?

Lutz Gottschlich
Lutz Gottschlich
Zuletzt aktualisiert: 3. Okt. 2026

„Ich überschreite die Einkommensgrenze, wann kann ich endlich in die PKV?“ Diese Frage bekomme ich regelmäßig von Angestellten, deren Gehalt gerade gestiegen ist. Die Antwort ist fast immer die gleiche: Es kommt darauf an. Nicht auf eine Frist, sondern auf drei völlig unterschiedliche Fristenlogiken. Wer die falsche anwendet, verpasst entweder den schnellen Wechsel oder kündigt die GKV zu früh, weil er glaubt, eine Frist einhalten zu müssen, die gar nicht für ihn gilt.

Der teuerste Fehler ist, die GKV zu kündigen, bevor die PKV verbindlich angenommen hat. Erst die schriftliche Zusage, dann der Austritt, niemals umgekehrt.

Lutz Gottschlich, COVAGO

In diesem Artikel erkläre ich Dir, welche Frist in welcher Situation gilt, was bei den neuen Einkommensgrenzen 2027 zu beachten ist und welche Fehler beim Wechsel am häufigsten passieren. Die Antwort hängt stark von Deiner konkreten Ausgangssituation ab: ob Du noch pflichtversichert bist, schon freiwillig in der GKV oder gerade einen Arbeitgeberwechsel vor Dir hast. Deshalb findest Du hier keine pauschale Antwort, sondern eine strukturierte Übersicht für jeden Fall.

Das Wichtigste in Kürze
  • Es gibt nicht eine Frist, sondern drei verschiedene Fristenlogiken. Welche für Dich gilt, hängt davon ab, ob Du noch pflichtversichert oder schon freiwillig in der GKV bist.
  • Beim Zweiwochen-Austritt kannst Du nahezu sofort wechseln: Endet Deine GKV-Pflicht, hast Du nach dem Hinweis Deiner Kasse nur zwei Wochen Zeit, den Austritt zu erklären.
  • Als freiwilliges GKV-Mitglied gilt eine ordentliche Kündigungsfrist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Wer zum 1. Januar wechseln will, muss spätestens Ende Oktober kündigen.
  • Arbeitnehmer, die die JAEG erst unterjährig überschreiten, können aus einem laufenden Beschäftigungsverhältnis heraus nie sofort wechseln. Frühester Termin ist in der Regel der 1. Januar des Folgejahres.
  • Die PKV muss angenommen haben, bevor Du die GKV verlässt. Das klingt selbstverständlich, ist aber einer der häufigsten Fehler.

Welche Frist konkret für Dich gilt und warum das Verwechseln dieser Fristen teuer werden kann, erkläre ich Dir ausführlich in den folgenden Abschnitten.

Welche Fristen gelten beim Wechsel von GKV in PKV?

Die meisten Menschen glauben, es gebe eine einzige Frist für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Das ist ein Irrtum, der sich hartnäckig hält. Tatsächlich gibt es drei völlig unterschiedliche Fristenlogiken, und welche auf Dich zutrifft, entscheidet sich ausschließlich nach Deiner aktuellen Versicherungssituation.

Zweiwochen-Austritt nach Kassenhinweis

Wenn Deine GKV-Pflicht gerade neu endet, etwa weil Du die Einkommensgrenze überschreitest und zum Jahreswechsel versicherungsfrei wirst, setzt sich Deine GKV-Mitgliedschaft kraft Gesetz automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fort (§ 188 SGB V). Das soll Versicherungslücken verhindern, bedeutet aber: Ohne aktive Reaktion bleibst Du in der GKV.

Deine Krankenkasse ist verpflichtet, Dich auf die Austrittsmöglichkeit hinzuweisen. Ab diesem Hinweis läuft eine Frist von zwei Wochen. Erklärst Du innerhalb dieser Zeit den Austritt und weist eine lückenlose anderweitige Absicherung nach, kannst Du die GKV nahtlos zum Ende Deiner Pflichtversicherung verlassen, ohne die zweimonatige Kündigungsfrist.

Wichtig dabei: Die Zweiwochenfrist beginnt nicht automatisch am 1. Januar, sondern erst nach dem Hinweis der Kasse. Trotzdem sollte Dein PKV-Antrag vorher annahmereif sein, damit Du den Nachweis sofort vorlegen kannst.

Ordentliche Kündigung bei freiwilliger Mitgliedschaft

Bist Du bereits freiwillig in der GKV versichert, weil Du die Zweiwochenfrist verpasst hast oder schon länger freiwillig Mitglied bist, gilt die ordentliche Kündigungsfrist nach § 175 SGB V. Die Kündigung wirkt zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats vom Monat der Kündigung an.

Das klingt technischer, als es ist. Geht Deine Kündigung irgendwann im Januar bei der Kasse ein, endet die Mitgliedschaft am 31. März, die PKV kann am 1. April beginnen. Geht die Kündigung im Oktober ein, startet die PKV am 1. Januar.

Das elektronische Kassenwechselverfahren greift hier nicht: Bei einem GKV-zu-PKV-Wechsel musst Du selbst bei Deiner bisherigen Krankenkasse kündigen. Die Kasse muss Dir die Kündigungsbestätigung innerhalb von zwei Wochen ausstellen. Wirksam wird die Kündigung aber erst, wenn Du innerhalb der Kündigungsfrist eine anderweitige Absicherung nachgewiesen hast.

Befreiungsantrag bei JAEG-Anhebung

Eine dritte Fristenlogik betrifft PKV-Versicherte, die durch eine Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wieder GKV-pflichtig werden würden. Wen dieser Sonderfall betrifft, kann nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V eine Befreiung beantragen, innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. Beginnt die Pflicht am 1. Januar 2027, läuft die Frist bis zum 31. März 2027.

Diese Befreiung ist unwiderruflich. Sie ist kein Instrument für einen erstmaligen Wechsel in die PKV, sondern schützt bestehende PKV-Versicherungsverhältnisse bei bestimmten gesetzlichen Änderungen.

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Ab welcher Einkommensgrenze kann man 2027 und 2028 in die PKV wechseln?

Damit Du überhaupt in die PKV wechseln kannst, musst Du als Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten. Ab 2027 gibt es dabei nicht mehr eine, sondern drei verschiedene Grenzen. Das ist eine direkte Folge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 228).

SituationJAEG 2027Bemerkung
Gewöhnlicher Arbeitnehmer ohne Bestandsschutz84.150 Euro (7.012,50 € / Monat)Laut BMAS-Referentenentwurf, Verordnung noch nicht final.
Arbeitnehmer mit PKV-Bestandsschutz zum 31.12.202680.550 Euro (6.712,50 € / Monat)Gilt nur, wenn am 31.12.2026 wegen JAEG-Überschreitens Versicherungsfreiheit und substitutive PKV bestanden.
Altbestand vom 31.12.200272.900 Euro (6.075 € / Monat)Besondere historische JAEG.

Für 2028 steht die amtliche JAEG noch nicht fest. Sie wird erst 2027 anhand der gesetzlichen Lohnentwicklung festgesetzt. Wer mit einem Gehalt knapp über 84.150 Euro für 2028 plant, handelt damit noch auf unsicherer Grundlage.

Außerdem gilt: Die JAEG muss überschritten, nicht nur erreicht werden. Und maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, nicht ein einzelner Bonusmonat und nicht einfach das steuerliche Jahresbrutto.

Wie läuft der Wechsel in die PKV konkret ab?

Der Ablauf hat eine klare Reihenfolge, die ich jedem empfehle, der den Wechsel ernsthaft plant. Wer diese Schritte in der falschen Reihenfolge geht, riskiert Doppelbeiträge, Versicherungslücken oder einen Widerruf des PKV-Antrags. Die fünf folgenden Schritte gelten für alle Ausgangssituationen, egal ob Zweiwochen-Austritt oder ordentliche Kündigung.

Versicherungsstatus prüfen

Lass Dir Deinen aktuellen Versicherungsstatus schriftlich vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse bestätigen. Das klingt bürokratisch, erspart aber spätere Diskussionen darüber, wann genau Deine Versicherungspflicht geendet hat und welche JAEG auf Dich anwendbar ist. Gerade bei der Frage, ob Du noch pflichtversichert oder bereits freiwillig versichert bist, kommt es auf das genaue Datum an. Ein formloser Nachweis vom Arbeitgeber genügt in der Regel, er sollte aber das voraussichtliche Jahresarbeitsentgelt enthalten.

Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt berechnen

Nicht jede Zahlung vom Arbeitgeber zählt zur JAEG. Entscheidend ist das regelmäßig und voraussichtlich erzielbare Entgelt. Einmalige Sonderzahlungen wie ein freiwilliger Bonus, der Jahr für Jahr neu verhandelt wird, gehören in der Regel nicht dazu. Sichere, vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen hingegen schon. Im Zweifel hilft ein Gespräch mit der Krankenkasse oder dem Steuerberater.

Lass Dir das Ergebnis schriftlich bestätigen. Falls es später zu Diskussionen über die Einordnung kommt, brauchst Du Belege. Eine spätere Nachberechnung durch die Krankenkasse, die die JAEG-Überschreitung infrage stellt, kann dazu führen, dass Du rückwirkend als GKV-pflichtig eingestuft wirst.

PKV-Antrag stellen und warten

Außerhalb des Basistarifs besteht keine allgemeine Annahmepflicht. Der PKV-Versicherer prüft Dein Alter und Deinen Gesundheitszustand. Er kann einen Risikozuschlag verlangen, bestimmte Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen. Deshalb gilt: Verlasse die GKV erst, wenn die verbindliche PKV-Annahme zu den akzeptierten Konditionen vorliegt.

Bei relevanten Vorerkrankungen ist eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll, bevor Du personenbezogene Vollanträge bei mehreren Gesellschaften stellst. So vermeidest Du, dass Ablehnungen gespeichert werden. Die Gesundheitsprüfung dauert je nach Versicherer und gesundheitlicher Vorgeschichte wenige Tage bis mehrere Wochen. Plane ausreichend Zeit ein, besonders wenn Du einen Wechsel zu einem festen Termin anstrebst.

GKV verlassen

Erst nachdem die PKV angenommen hat, erklärst Du gegenüber Deiner Krankenkasse den Austritt oder die ordentliche Kündigung, je nach Deiner Ausgangssituation. Welche der drei Fristenlogiken gilt, hast Du zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bei der Kasse zugehen, nicht nur abgeschickt werden. Bewahre den Zugangsnachweis auf.

PKV-Nachweis einreichen und Arbeitgeber informieren

Die GKV-Kündigung wird erst wirksam, wenn innerhalb der Kündigungsfrist der anderweitige Krankenschutz nachgewiesen ist. Der Nachweis muss Versicherungsbeginn, versicherte Person und ausreichenden Krankheitskostenschutz erkennen lassen. Vergiss außerdem nicht, Deinen Arbeitgeber über den Statuswechsel zu informieren, für die Abrechnung des Arbeitgeberzuschusses ist das relevant. Dein Arbeitgeber zahlt Dir als PKV-Mitglied einen Zuschuss zur Prämie, der aber bestimmte Voraussetzungen und Höchstgrenzen hat.

Wann kann ich frühestens in die PKV wechseln?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, weil der frühestmögliche PKV-Beginn vollständig von Deiner Ausgangssituation abhängt. Für manche geht es innerhalb weniger Wochen, für andere ist der früheste Termin der 1. Januar des übernächsten Jahres. Die drei Fristenlogiken, die ich weiter oben erklärt habe, führen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, je nachdem, ob Du noch pflichtversichert bist, schon freiwillig in der GKV oder gerade den Arbeitgeber wechselst. Hier findest Du die sieben häufigsten Ausgangslagen auf einen Blick.

AusgangssituationFrühester PKV-BeginnWas zu tun ist
Pflichtversicherter Arbeitnehmer wird zum 01.01.2027 versicherungsfrei01.01.2027Zweiwochen-Austritt nach Kassenhinweis nutzen, PKV-Nachweis einreichen
Pflichtversicherter Arbeitnehmer wird zum 01.01.2028 versicherungsfrei01.01.2028Zweiwochen-Austritt nach Kassenhinweis, zuvor verbindliche PKV-Annahme
Bereits freiwillig GKV-versichert, Kündigung im Januar 202701.04.2027Kündigung muss im Januar zugehen
Bereits freiwillig GKV-versichert, Ziel 01.01.202801.01.2028Kündigung spätestens Oktober 2027 (Zugang bei der Kasse)
Arbeitgeberwechsel mit sofortiger JAEG-ÜberschreitungSofort ab neuem BeschäftigungsbeginnZweiwochen-Austritt nach Kassenhinweis
Gehaltserhöhung im laufenden Beschäftigungsverhältnis 202701.01.2028 (frühestens)Nur wenn auch JAEG 2028 überschritten wird
Aufnahme hauptberuflicher SelbstständigkeitSofort möglichZweiwochen-Austritt nach Kassenhinweis, andernfalls freiwillige GKV und ordentliche Kündigung

Wie lange rückwirkend ist ein PKV-Wechsel möglich?

Ein rückwirkender Wechsel in die PKV ist grundsätzlich nicht möglich, wohl aber ein lückenloser Wechsel auf den Tag genau, wenn die Fristen korrekt eingehalten wurden.

Was viele verwechseln: Der PKV-Vertrag kann rückwirkend auf den Tag Deiner Versicherungsfreiheit datiert werden, sofern Du den Zweiwochen-Austritt rechtzeitig erklärt hast. Das ist kein „rückwirkender Wechsel“ im eigentlichen Sinne, sondern eine saubere Lückenlosigkeit.

Wer die Zweiwochenfrist verpasst, hat keine zweite Chance auf einen sofortigen Wechsel. Die Mitgliedschaft setzt sich als freiwillige GKV fort, und von dort aus gilt dann die ordentliche Kündigungsfrist mit zwei vollen Kalendermonaten Vorlauf. Ein späterer Einstieg in die PKV ist möglich, aber kein rückwirkender.

Mach Dir außerdem eines klar: Du kannst nicht rückwirkend so tun, als wärst Du nie in der GKV gewesen. Bereits bezogene GKV-Leistungen in einem Monat stehen einem nahtlosen Austritt ohne Beitragspflicht für diesen Monat entgegen.

Welche vier Konstellationen gibt es für Arbeitnehmer beim Wechsel in die PKV?

Arbeitnehmer wechseln nicht alle unter denselben Bedingungen in die PKV. Je nach Ausgangssituation unterscheiden sich Fristen, Voraussetzungen und sogar der frühestmögliche Starttermin erheblich. Die vier folgenden Konstellationen decken die häufigsten Fälle ab.

Bereits freiwillig GKV-versichert

Bist Du als Arbeitnehmer bereits wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei, hast aber die Zweiwochenfrist nicht genutzt und bist weiterhin freiwillig in der GKV, kannst Du theoretisch jederzeit kündigen. Die GKV-Mitgliedschaft endet dann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Ein Fall aus der Praxis macht das greifbarer: Ein Arbeitnehmer in dieser Situation kündigt am 15. Januar. Die Kündigung geht noch im Januar bei der Kasse ein. Mitgliedschaft endet: 31. März. PKV beginnt: 1. April. Kündigt er am 1. Februar, endet die Mitgliedschaft erst am 30. April, PKV-Beginn wäre der 1. Mai. Es kommt auf den Zugang bei der Krankenkasse an, nicht auf das Datum des Kündigungsschreibens.

JAEG erstmals unterjährig überschritten

Wer in einer laufenden Pflichtbeschäftigung die JAEG erst irgendwann im Jahr überschreitet, durch eine Gehaltserhöhung beim selben Arbeitgeber, wird dadurch nicht sofort versicherungsfrei. Die Pflicht endet frühestens am 31. Dezember, und auch das nur dann, wenn das für das Folgejahr prognostizierte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die JAEG des Folgejahres übersteigt.

Schau dir mal das folgende Beispiel an: Ein bislang pflichtversicherter Arbeitnehmer erhält ab 1. Juli 2027 dauerhaft mehr Gehalt. Die Hochrechnung übersteigt die JAEG 2027 von 84.150 Euro. Ein Wechsel zum 1. August 2027 ist trotzdem nicht möglich. Überschreitet sein Gehalt auch die noch unbekannte JAEG 2028, ist der früheste Wechsel der 1. Januar 2028.

Neue Beschäftigung

Bei einer neuen Beschäftigung, echtem Arbeitgeberwechsel oder erstmaligem Beschäftigungsbeginn, wird der Versicherungsstatus vom ersten Tag an neu beurteilt. Übersteigt das voraussichtliche regelmäßige Jahresarbeitsentgelt dort von Beginn an die geltende JAEG, besteht sofort Versicherungsfreiheit.

Das ist der entscheidende Unterschied zur Gehaltserhöhung beim selben Arbeitgeber: Bei einer neuen Beschäftigung kann der PKV-Beginn auf den Beschäftigungsbeginn gelegt werden. Bei einem bloßen Vertragswechsel innerhalb eines unveränderten Beschäftigungsverhältnisses sieht das anders aus, hier entscheiden die sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse, nicht die Vertragsüberschrift.

Schon versicherungsfrei, aber Gehalt sinkt

Wer bereits versicherungsfrei in der PKV ist und dessen Gehalt nicht nur vorübergehend unter die JAEG sinkt, verliert die Versicherungsfreiheit, und das sofort, nicht erst zum Jahreswechsel. Das ist das Gegenstück zur Regelung beim Überschreiten: Wer unterschreitet, wird unmittelbar pflichtversichert, wer erstmalig überschreitet, muss dagegen bis zum Jahresende warten.

Was musst Du für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 wissen?

Zum 1. Januar 2027 ist ein Wechsel für Arbeitnehmer möglich, wenn ihre Pflichtversicherung mit Ablauf 2026 endet. Das setzt voraus, dass das regelmäßige Entgelt die JAEG 2026 von 77.400 Euro und in der Prognose auch die vorgesehene JAEG 2027 von 84.150 Euro überschreitet.

In meiner Arbeit als PKV-Makler erlebe ich immer wieder die gleiche Verwechslung, die ich jetzt explizit ansprechen will: Es stimmt nicht, dass Du für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 die GKV schon bis zum 31. Oktober 2026 kündigen musstest. Die pauschale „Oktober-Frist“ gilt nur für Arbeitnehmer, die bereits 2026 freiwillige GKV-Mitglieder waren und die ordentliche Kündigung nutzen müssen.

Wirst Du zum 1. Januar 2027 erstmals versicherungsfrei, nutzt Du den Zweiwochen-Austritt nach dem Hinweis Deiner Kasse. Diese Frist läuft nach dem Hinweis, nicht nach dem Jahreswechsel automatisch.

Wichtig für 2027 ist außerdem der neue PKV-Bestandsschutz: Wer am 31. Dezember 2026 wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei und bereits substitutiv privatversichert war, profitiert ab 2027 von einer niedrigeren Grenze von 80.550 Euro. Ein PKV-Vertragsstart erst am 1. Januar 2027 erfüllt diesen Stichtag aber nicht mehr.

Was musst Du jetzt tun, wenn Du zum 1. Januar 2028 in die PKV wechseln willst?

Wer erst 2027 die JAEG überschreitet oder schon freiwillig GKV-versichert ist und zum 1. Januar 2028 in die PKV wechseln möchte, muss jetzt anfangen zu planen. Ein guter Überblick nach Zeitraum:

Bis Sommer 2027: Kläre Einkommenssituation, Bonuslogik, Familienstatus und welches Tarifkonzept zu Dir passt. Lass bei Vorerkrankungen anonyme Risikovoranfragen durchführen.

Herbst 2027: Hol Dir die dann bekannte JAEG 2028 und die aktuelle Prognose Deines Arbeitgebers für Dein Jahresarbeitsentgelt. Nur wenn beides überschritten wird, endet die Pflicht zum 31. Dezember 2027.

Spätestens Oktober 2027: Bist Du bereits freiwillig GKV-versichert und willst zum 1. Januar 2028 wechseln, muss Deine Kündigung spätestens im Oktober 2027 bei der Kasse eingehen, wichtig: Zugang, nicht Poststempel.

Zum Jahreswechsel: Wirst Du erst durch das Ende der Pflichtversicherung zum 31. Dezember 2027 neu versicherungsfrei, nutzt Du den Zweiwochen-Austritt nach dem Kassenhinweis.

Vor jedem Austritt: Verbindliche PKV-Annahme sichern und lückenlosen Beginn zum 1. Januar 2028 dokumentieren.

Was gilt beim GKV-Wechsel in die PKV für Selbstständige und Beamte?

Selbstständige und Freiberufler

Hauptberuflich Selbstständige unterliegen nicht der Arbeitnehmer-Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Für sie gibt es keine Einkommensgrenze als Eintrittsvoraussetzung für die PKV, sie können sich grundsätzlich privat versichern, solange sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen.

Endet durch die Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit die bisherige GKV-Pflicht, greift die obligatorische Anschlussversicherung. Wer nach dem Kassenhinweis innerhalb von zwei Wochen austritt und die PKV nachweist, kann nahtlos wechseln.

Ob eine Selbstständigkeit tatsächlich hauptberuflich ist, entscheidet die Krankenkasse anhand des Gesamtbildes. Eine Gewerbeanmeldung allein beseitigt eine bestehende Arbeitnehmer-Pflichtversicherung nicht automatisch.

Beamte

Beamte mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei. Die JAEG spielt für ihre Versicherungsfreiheit keine Rolle.

War die Person unmittelbar vor der Verbeamtung GKV-pflichtversichert, ist der Zweiwochen-Austritt nach Kassenhinweis zu prüfen. Bestand bereits eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft, gilt die ordentliche Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Die PKV muss bei Beamten den Beihilfeanspruch ergänzen. Bund und Länder unterscheiden sich bei Beihilfesätzen erheblich, daher sollte der Versicherungsbeginn mit dem Ernennungsdatum und dem Beginn der Beihilfe abgestimmt werden.

Studierende

Studierende sind grundsätzlich GKV-pflichtig. Wer sich von der studentischen Versicherungspflicht für die PKV befreien lassen will, muss den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht stellen. Diese Befreiung kann nicht widerrufen werden. Die Hochschule verlangt regelmäßig einen Versicherungsstatusnachweis.

Was gilt beim PKV-Wechsel für die ganze Familie?

Dazu einmal ein Beispiel zum besseren Verständnis: Du verdienst gut, überschreitest die JAEG und wechselst in die PKV. Klingt nach einer einfachen Entscheidung. Aber wenn Dein Ehepartner nicht erwerbstätig ist und Ihr gemeinsame Kinder habt, ändert sich die Rechnung, und zwar potenziell deutlich zu Deinen Ungunsten.

Die PKV kennt keine beitragsfreie Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag. Dein Ehepartner und Deine Kinder werden nicht automatisch mitversichert.

Kinder sind von der beitragsfreien GKV-Familienversicherung ausgeschlossen (§ 10 Abs. 3 SGB V), wenn der mit ihnen verwandte, nicht gesetzlich versicherte Elternteil regelmäßig über einem Zwölftel der JAEG verdient und mehr verdient als das GKV-Mitglied. Wechselst Du also in die PKV und verdienst mehr als Dein GKV-versicherter Ehepartner, verlieren Eure Kinder möglicherweise ihren beitragsfreien Schutz.

Prüfe daher vor dem Wechsel: Ehepartnerstatus, Einkommen beider Elternteile, Kinderzahl, Elternzeit und geplante Teilzeit. Was auf den ersten Blick günstig aussieht, kann für eine Familie insgesamt teurer werden.

Können Wahltarife in der GKV den Wechsel in die PKV verzögern?

Wenn Du einen GKV-Wahltarif abgeschlossen hast, kann das tatsächlich Deinen Wechsel in die PKV verlangsamen. Das ist einer der am häufigsten übersehenen Stolpersteine.

Für Wahltarife gelten gesetzlich einjährige Mindestbindungen (Prämientarife, Kostenerstattung) oder dreijährige Mindestbindungen (Selbstbehalt- und bestimmte Krankengeld-Tarife). Bist Du noch an einen solchen Tarif gebunden und willst als bereits freiwilliges GKV-Mitglied ordentlich kündigen, kann die Wahltarifbindung den Austritt verzögern (§ 53 Abs. 8 SGB V).

Anders sieht es beim direkten Statuswechsel aus: Wirst Du als Pflichtversicherter neu versicherungsfrei und nutzt den Zweiwochen-Austritt, steht die Wahltarifbindung dem Austritt grundsätzlich nicht entgegen. Nutzt Du die Zweiwochenfrist aber nicht und die Mitgliedschaft wird freiwillig fortgesetzt, kann die Bindung wieder greifen.

Mein Rat: Frag schriftlich bei Deiner Kasse nach, nach Tarifname, Beginn, Mindestbindung, automatischer Verlängerung und Sonderkündigungsrecht.

Was sind die häufigsten Fehler beim Wechsel in die PKV?

Ich berate Unternehmer und gut verdienende Angestellte jetzt seit über 20 Jahren zur PKV, und folgende Fehler begegnen mir immer wieder, manche mit teuren Konsequenzen.

  • GKV kündigen, bevor die PKV angenommen hat. Die Gesundheitsprüfung läuft noch, der Versicherer lehnt ab oder verlangt Zuschläge, und der Versicherte steht ohne Deckung da.
  • Zweiwochen-Austritt und ordentliche Kündigung verwechseln. Der Zweiwochen-Austritt betrifft das gerade neu eingetretene Ende der Pflicht. Die Zweimonatsfrist betrifft eine bestehende freiwillige Mitgliedschaft.
  • Den 31. Oktober pauschal als magisches Wechseldatum für alle nennen. Das stimmt nur für freiwillige GKV-Mitglieder, die zum 1. Januar wechseln wollen.
  • Die JAEG exakt erreichen und davon ausgehen, dass das reicht. Der Gesetzeswortlaut verlangt ein Überschreiten.
  • Einmalbonus als sicheren JAEG-Bestandteil einrechnen. Entscheidend ist das regelmäßig und voraussichtlich erzielbare Entgelt.
  • Für 2028 konkrete Zahlen fest einplanen. Die amtliche JAEG 2028 ist noch nicht festgesetzt.
  • Den Wahltarif übersehen. Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft kann eine laufende Tarifbindung den Austritt blockieren oder verschieben.
  • Die private Pflegepflichtversicherung vergessen. Zur privaten Vollversicherung gehört zwingend eine private Pflegepflichtversicherung.
  • Familienversicherung ungeprüft voraussetzen. Kinder können nach dem PKV-Wechsel eines höher verdienenden Elternteils ihren beitragsfreien Schutz verlieren.
  • Den Befreiungsantrag vorschnell stellen. Die Befreiung nach § 8 SGB V ist unwiderruflich.

Checkliste: So gelingt der Wechsel Schritt für Schritt

Die folgende Reihenfolge solltest Du einhalten, nicht in umgekehrter Reihenfolge:

  • Versicherungsstatus schriftlich bestätigen lassen (Arbeitgeber oder Krankenkasse)
  • Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt berechnen, inklusive sicherer Sonderzahlungen und relevanter Sachbezüge
  • Familien-, Pflege- und Krankentagegeldbedarf ermitteln
  • Bei Vorerkrankungen: anonyme Risikovoranfrage vor dem Vollantrag
  • PKV-Antrag mit korrektem, statusabhängigem Beginn stellen
  • Erst nach verbindlicher Annahme: GKV kündigen oder Austritt erklären
  • PKV-Nachweis rechtzeitig an die GKV übermitteln
  • Arbeitgeber über den Versicherungsstatus informieren
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Wie die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert und welche Kasse im Vergleich günstig ist, erfährst Du auf unserer Themenseite. Wer schon einen konkreten Anbieter prüft, findet einen ausführlichen Tarif-Check der Allianz-PKV.

Ist der Wechsel in die PKV das Richtige für Dich?

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist für viele gut verdienende Angestellte, Selbstständige und Beamte die richtige Entscheidung. Aber er ist keine Entscheidung, die man im Schnelldurchgang trifft.

Die gute Nachricht: Wenn die Voraussetzungen stimmen, ist der Wechsel oft schneller möglich als viele denken, besonders über den Zweiwochen-Austritt nach Ende der Pflichtversicherung. Die schlechte Nachricht: Es gibt genug Fallstricke, die diesen Wechsel verzögern oder teuer machen können.

Die entscheidende Frage für Deine Situation ist nicht, ob Du wechseln kannst, sondern ob Du das mit dem richtigen Tarif, zum richtigen Zeitpunkt und mit der richtigen Planung tust. Ein Tarif, der heute günstig aussieht, aber bei schlechter Beitragsstabilität in zehn Jahren Dein Budget sprengt, ist kein Gewinn.

Wenn Du Dir unsicher bist, welche Fristenlogik auf Dich zutrifft und ob Dein Einkommen für 2027 oder 2028 für einen Wechsel ausreicht, lass Dich individuell beraten, bevor Du irgendwelche Fristen verpasst oder Verträge kündigst.

Lutz Gottschlich
Lutz Gottschlich
Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung

Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei COVAGO. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung bringt er auch komplexe Themen ruhig und verständlich auf den Punkt.

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