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Haben Beamtenanwärter Anspruch auf Beihilfe?

Ja – und zwar uneingeschränkt. Beamtenanwärter haben ab dem ersten Tag ihres Beamtenverhältnisses auf Widerruf Anspruch auf Beihilfe zu Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen sowie zur Gesundheitsvorsorge. Dieser Anspruch ist unabhängig von Besoldungsgruppe, Laufbahn, Alter, Einkommen und Ausbildungsberuf. Lehrer, Polizisten, Verwaltungsbeamte, Richter auf Probe – sie alle haben denselben Grundanspruch. Was sich unterscheidet: die konkreten Beihilfesätze, Antragsfristen, Mindestbeträge und Einschränkungen variieren je nach Bundesland erheblich.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beamtenanwärter haben ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes vollen Beihilfeanspruch. Rechtsgrundlage ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus § 78 BBG.
  • Der Anspruch ist an laufende Bezüge geknüpft. Ausnahmen gelten für Elternzeit und Pflegebeurlaubung – dort bleibt die Beihilfe auch ohne Bezüge bestehen.
  • Zahnersatz, Kronen, Inlays und Implantate sind während der Anwärterzeit in allen Bundesländern ausgeschlossen – außer bei Unfall im Vorbereitungsdienst oder drei Jahren Vordienstzeit im öffentlichen Dienst.
  • Die Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist: Berlin, Hessen und Niedersachsen geben nur ein Jahr. Bund und Bayern drei Jahre. Nach Ablauf erlischt der Anspruch unwiederbringlich.

Haben Beamtenanwärter Anspruch auf Beihilfe?

Ja, vollständig. Der Beihilfeanspruch folgt aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten, verankert in § 78 BBG für Bundesbeamte und den entsprechenden Landesbeamtengesetzen.

Er ist kein Lohnbestandteil, sondern ein eigenständiges beamtenrechtliches Institut und wird als Teil der Alimentation verstanden. Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) regelt den Anspruch für alle Bundesbeamten; die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen, die sich teils erheblich unterscheiden.

Der Anspruch ist grundsätzlich an laufende Bezüge geknüpft. Die folgende Tabelle zeigt, welche Situationen einen Beihilfeanspruch begründen und welche nicht:

SituationBeihilfeanspruch?
Vorbereitungsdienst aktiv, Bezüge laufenJa, voller Anspruch
ErholungsurlaubJa
Mutterschutz mit BezügenJa
Sonderurlaub bis 30 Tage mit BezügenJa
Elternzeit ohne BezügeJa, Sonderregelung
Teilzeitbeschäftigung mit anteiligen BezügenJa, vollständig unabhängig vom Umfang
Freistellungsjahr mit anteiligen BezügenJa
Beurlaubung ohne Bezüge mehr als 30 TageNein, Anspruch entfällt
Beurlaubung aus familiären Gründen für PflegeJa, in vielen Bundesländern

Der wichtigste Ausnahmefall ist die Elternzeit: Selbst wenn keine Bezüge mehr fließen, bleibt die Beihilfeberechtigung erhalten. Beim Bund gilt in der Elternzeit ein erhöhter Beihilfesatz von 70 Prozent auch bei nur einem Kind.

Dazu kommt ein monatlicher Zuschuss von 31 Euro zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, auf Antrag bei unteren Besoldungsgruppen sogar eine vollständige Beitragserstattung.

Eine Einschränkung gilt überall: Besteht kein eigener Beihilfeanspruch, wenn der Beamte als berücksichtigungsfähiger Angehöriger des Ehepartners mitgemeldet werden kann.

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Wie sich die Elternzeit-Regelung in den Ländern unterscheidet:

BundeslandBeihilfesatz in Elternzeit
Bund70 %, plus 31 Euro Monat KV-Zuschuss
Bayern70 %, gilt ab dem ersten Kind
Berlin70 %
Brandenburg70 %, auch bei nur einem Kind
Mecklenburg-Vorpommern70 %, ab dem ersten Kind
NRWKein eigener Anspruch, aber Krankenfürsorge analog
Baden-WürttembergKein Anspruch bei bezugsloser Elternzeit
Alle anderen LänderMeist Krankenfürsorge analog zur Beihilfe

Was die Beihilfe im Zahnbereich für Anwärter nicht zahlt

Das ist die bedeutendste Sonderregelung für Beamtenanwärter und gilt bundesweit. Diese zahnärztlichen Leistungen sind für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ausgeschlossen:

  • Prothetische Leistungen wie Prothesen und Brücken
  • Inlays und Zahnkronen
  • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  • Implantologische Leistungen

Beihilfefähig bleibt dagegen: einfache Zahnbehandlung wie Füllungen, Reinigung und Wurzelkanal sowie Kieferorthopädie bei medizinisch notwendiger Indikation.

Die Ausschlüsse gelten nicht, wenn die Behandlung auf einem Unfall während des Vorbereitungsdienstes beruht oder die Person mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt war, bevor sie Beamter auf Widerruf wurde. Wer eine umfangreiche Zahnsanierung plant, sollte diese vor dem Vorbereitungsdienst oder nach mindestens drei Jahren Öffentlichen Dienst einleiten.

Ab dem 1. Januar 2026 gelten durch die Elfte Änderungsverordnung der BBhV neue Regeln. Für Vollbeamte sind die Änderungen teils erheblich; für Beamte auf Widerruf bleiben die Zahnausschlüsse bestehen:

BereichÄnderung ab 2026
Zahnersatz für VollbeamteEinheitlich 80 %, bisherige Zuschussstufen entfallen
Implantat-Begrenzung für VollbeamteEntfällt
SehhilfenNeue Erstattungsgrundlagen, nicht mehr 100 % zum Bemessungssatz
Psychotherapeutische AkutbehandlungBis 24 Sitzungen ohne Genehmigung
DienstunfähigkeitsbescheinigungenAb 2026 beihilfefähig nach GOÄ Nr. Ä70
HebammenhilfeNeuer Vertrag und neue Gebührengrundlage

Was beim Statuswechsel nach dem Vorbereitungsdienst passiert

Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes. Wer übernommen wird, wird als Beamter auf Probe ernannt – das ist ein neues Beamtenverhältnis mit einem neuen Beihilfeanspruch. In Thüringen kann beim Übergang erneut gewählt werden, ob individuelle oder pauschale Beihilfe gewünscht ist.

Beim Statuswechsel gibt es reale Versicherungsrisiken, die aktiv vermieden werden müssen:

ÜbergangRisikoEmpfehlung
Anwärtertarif zu Beamter auf ProbeKurze Lücke zwischen Ende Widerruf und Ernennung möglichPKV muss explizit lückenlos weitergeführt werden
Wechsel Dienstherr, z. B. Referendariat Bayern zu BundesbeamterBeihilfevorschriften ändern sich komplettNeue Beihilfestruktur prüfen lassen
Geburt Kind während AnwärterzeitBeihilfesatz erhöht sichBeihilfestelle informieren, PKV-Tarif anpassen

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch beim Bund?

Rechtsgrundlage: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), zuletzt geändert durch die Elfte Änderungsverordnung ab 1. Januar 2026. Zuständige Stelle: Bundesverwaltungsamt, Köln. Antragsfrist: drei Jahre nach Rechnungsdatum. Mindestbetrag: 200 Euro – unterhalb dieser Grenze wird keine Beihilfe gewährt. Anträge sind nur schriftlich oder über das BVA-Portal zulässig, E-Mail und Fax nicht. Maßgeblich ist das Eingangsdatum, nicht das Absendedatum.

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter ohne Kind oder mit einem Kind50 %
Anwärter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Beamter auf Probe oder Lebenszeit, ledig oder mit einem Kind50 %
Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Ehegatte oder Lebenspartner70 % bis Einkommensgrenze 23.861 Euro
Kinder80 %
Ruhestandsbeamte70 %
In Elternzeit70 %, auch bei nur einem Kind

Weitere Besonderheiten beim Bund ab 2026: Eine einkommensabhängige Belastungsgrenze nach § 50 BBhV legt fest, ab welcher Eigenbelastungssumme keine weiteren Eigenanteile mehr anfallen. Das Ehegatteneinkommen wird dabei nicht eingerechnet, wenn der Ehegatte GKV-Mitglied ist.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Bayern?

Rechtsgrundlage: Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV). Zuständige Stelle: Landesamt für Finanzen, Dienststelle je nach Dienstort. Antragsfrist: drei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen. Digitale Antragstellung ist über das Portal Mitarbeiterservice Bayern möglich; ein Telefonanruf reicht nicht aus.

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter oder Aktiver ohne Kind oder mit einem Kind50 %
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
In Elternzeit70 %, gilt ab dem ersten Kind
Ehegatte oder Lebenspartner70 % bis Einkommensgrenze 20.000 Euro
Kinder80 %
Ruhestandsbeamte70 %

Bayern hat spezifische Einschränkungen: Für Zahnersatz, Implantate und Inlays gilt eine Wartezeit von drei Jahren ab Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Bayern erkennt Heilpraktikerleistungen sehr restriktiv an, deutlich weniger als andere Länder. Für Zahnbehandlungen gilt bis zum 2,3-fachen GOZ-Satz keine Begründung nötig, bis 3,5-fach nur mit besonderer Begründung. Eine pauschale Beihilfe gibt es in Bayern nicht.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Baden-Württemberg?

Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO BW). Zuständige Stelle: Landesamt für Besoldung und Versorgung, Karlsruhe. Digitale Antragstellung ist über das LBV möglich; Beamtenanwärter beantragen über die Ausbildungseinrichtung.

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter oder Aktiver ohne Kind oder mit einem Kind50 %
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Ehegatte oder Lebenspartner70 % bis Einkommensgrenze 10.000 Euro
Kinder80 %
Ruhestandsbeamte70 %
Entpflichtete Hochschullehrer50 %
Elternzeit ohne BezügeKein Anspruch

Baden-Württemberg hat die niedrigste Ehegatten-Einkommensgrenze aller Bundesländer: nur 10.000 Euro pro Jahr. Ehegatten, die auch nur in Teilzeit arbeiten, überschreiten diesen Wert meist. Die Beihilfeberechtigung während bezugsloser Elternzeit ist erloschen – das ist die strengste Regelung bundesweit. Die Kostendämpfungspauschale beträgt je nach Besoldungsgruppe zwischen 100 und 480 Euro jährlich; Beamtenanwärter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind davon befreit. Pauschale Beihilfe ist seit dem 1. Januar 2023 möglich.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Berlin?

Rechtsgrundlage: Beihilfevorschriften des Landes Berlin (LBhVO Berlin). Zuständige Stelle: Landesverwaltungsamt Berlin, Beihilfestelle. Antragsfrist: nur zwölf Monate ab Datum der ersten Rechnungsstellung – das ist deutlich kürzer als beim Bund oder in NRW. Digitale Antragstellung vollständig per Beihilfe-App möglich.

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter oder Aktiver ohne Kind oder mit einem Kind50 %
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Ehegatte oder Lebenspartner70 % bis Einkommensgrenze 17.000 Euro
Kinder80 %
Ruhestandsbeamte70 %

In Berlin gilt ein stationärer Eigenanteil von 10 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung, maximal 28 Tage pro Jahr und damit maximal 280 Euro jährlich. GOÄ-Abrechnungen über den 3,5-fachen Satz werden von Berlin nicht erstattet. Hilfsmittel werden nur nach dem Berliner Beihilfekatalog erstattet – ein geschlossenes System. Heilpraktiker sind bis zu den Höchstbeträgen der Bundesbeihilfe-Liste beihilfefähig. Pauschale Beihilfe ist seit dem 1. Januar 2023 möglich.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Brandenburg?

Rechtsgrundlage: Brandenburgische Beihilfeverordnung (BbgBhV). Zuständige Stelle: Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg, Beihilfestelle. Antragsfrist: in der Praxis zwei Jahre. Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigungsfähig, mit Verlängerung bei Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst.

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter oder Aktiver ohne Kind oder mit einem Kind50 %
In Elternzeit70 %, auch bei nur einem Kind
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Ehegatte oder Lebenspartner70 % bis Einkommensgrenze 20.000 Euro
Kinder bis 25 Jahre80 %
Ruhestandsbeamte70 %

Besonderheit in Brandenburg: Die pauschale Beihilfe ist jederzeit beantragbar – andere Bundesländer haben starre Entscheidungsfenster. Die Entscheidung für pauschale Beihilfe ist jedoch unwiderruflich.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Bremen?

Rechtsgrundlage: Bremische Beihilfeverordnung (BremBhVO). Zuständige Stelle: Landesamt für Zentrale Dienste Bremen. Antragsfrist: zwei Kalenderjahre. Pauschale Beihilfe ist seit dem 1. Januar 2020 möglich.

Bremen ist das einzige Bundesland, das das Staffelmodell für ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen gleichermaßen anwendet – während andere Länder stationär meist pauschal erstatten. Die Beihilfe steigt mit jeder weiteren berücksichtigungsfähigen Person um 5 Prozentpunkte:

Aktive Beamte und Anwärter in BremenBeihilfesatz
Alleinstehend50 %
Verheiratet ohne Kinder55 %
Verheiratet plus ein Kind60 %
Verheiratet plus zwei Kinder65 %
Maximum70 %

Für Versorgungsempfänger in Bremen beginnt der Satz bei 60 Prozent und steigt je weiterer berücksichtigungsfähiger Person um 5 Prozentpunkte auf maximal 80 Prozent. Die Einkommensgrenze für Ehegatten liegt bei nur 10.000 Euro, genauso restriktiv wie in Baden-Württemberg.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Hamburg?

Rechtsgrundlage: Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBeihVO). Zuständige Stelle: Finanzbehörde Hamburg, Personalamt. Antragsfrist: in der Praxis zwei Jahre. Online-Beantragung ist möglich.

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter oder Aktiver ohne Kind oder mit einem Kind50 %
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Ehegatte oder Lebenspartner70 % bis Einkommensgrenze 18.000 Euro
Kinder80 %
Ruhestandsbeamte70 %

Hamburg war bundesweit Vorreiter bei der pauschalen Beihilfe und hat dieses Modell als erstes Bundesland bereits 2018 eingeführt. Viele andere Länder haben das Hamburger Modell seither als Vorlage übernommen.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Hessen?

Rechtsgrundlage: Hessische Beihilfeverordnung (HBeihVO). Zuständige Stelle: Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Beihilfen Hünfeld. Antragsfrist: nur ein Jahr nach Rechnungsdatum. Mindestbetrag: 250 Euro – die höchste Mindestgrenze in Deutschland. Rechnungen unter 250 Euro werden erst nach 10 Monaten erstattet, wenn sich dann mindestens 25 Euro angesammelt haben. Bearbeitungszeit: rund 10 Tage plus Banklaufzeit. Digitale Antragstellung per eBeihilfe-App. Für stationäre Wahlleistungen wie Chefarzt oder Einzelzimmer muss ein Gehaltsabzug von 18,90 Euro monatlich geleistet werden. Stationäre Aufenthalte unterliegen einer Zuzahlung von 16 Euro pro Tag. Pauschale Beihilfe ist in Hessen nicht möglich.

Hessen ist das einzige Bundesland mit einem erhöhten Beihilfesatz speziell für Beamtenanwärter – unabhängig von Familienstand und Kinderzahl:

PersonengruppeAmbulant und zahnärztlichStationär
Beamtenanwärter und Referendare70 %85 %
Aktiver Beamter alleinstehend50 %65 %
Verheiratet55 %70 %
Plus ein Kind60 %75 %
Plus zwei Kinder65 %80 %
Plus drei Kinder70 %85 %
Versorgungsempfänger Basis60 %75 %
Je weiterer berücksichtigungsfähiger Personplus 5 %plus 5 %

Hessen staffelt in 5-Prozent-Schritten je berücksichtigungsfähiger Person, nicht sprungweise wie die meisten anderen Länder. Die Einkommensgrenze für Ehegatten liegt bei 24.696 Euro – eine der höchsten in Deutschland.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Mecklenburg-Vorpommern?

Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Zuständige Stelle: Landesamt für Finanzen. Antragsfrist: in der Praxis zwei Jahre. Pauschale Beihilfe ist nicht möglich.

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter oder Aktiver ohne Kind oder mit einem Kind50 %
In Elternzeit70 %, ab dem ersten Kind
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Ehegatte oder Lebenspartner70 % bis Einkommensgrenze 17.000 Euro
Kinder80 %
Ruhestandsbeamte70 %

Die Elternzeit-Erhöhung gilt in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten Kind – günstiger als in Baden-Württemberg, wo der Anspruch in bezugsloser Elternzeit vollständig entfällt.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Niedersachsen?

Rechtsgrundlage: Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO). Zuständige Stelle: Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV). Antragsfrist: nur ein Jahr nach Entstehen der Aufwendungen. Das NLBV bietet Online-Erstattung. Pauschale Beihilfe ist seit 2024 möglich.

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter oder Aktiver ohne Kind oder mit einem Kind50 %
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Ehegatte oder Lebenspartner70 % bis Einkommensgrenze 18.000 Euro
Kinder80 %
Ruhestandsbeamte70 %

Wie in Berlin und Hessen gilt hier nur ein Jahr Antragsfrist. Wer Rechnungen sammelt und dann vergisst, sie einzureichen, verliert den Erstattungsanspruch unwiederbringlich.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Nordrhein-Westfalen?

Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung NRW (BVO NRW), zuletzt geändert mit Wirkung ab 1. Januar 2026. Zuständige Stelle: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Düsseldorf. Antragsfrist: 24 Monate nach Datum der ersten Rechnungsstellung. Elektronische Antragstellung über das LBV-Portal; E-Mail und Fax sind nicht zulässig. Maßgeblich ist das Eingangsdatum. Beim erstmaligen Besoldungsanspruch als Anwärter oder nach Beurlaubung ist ein neues Nachweisformular über PKV-Schutz erforderlich. Pauschale Beihilfe ist in NRW nicht möglich.

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter oder Aktiver ohne Kind oder mit einem Kind50 %
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Ehegatte oder Lebenspartner70 % bis Einkommensgrenze 23.861 Euro
Kinder80 %
Ruhestandsbeamte70 %
Entpflichtete Hochschulkräfte50 %

In NRW gelten stationäre Eigenanteile: 15 Euro täglich für Unterkunft, 10 Euro täglich für ärztliche Behandlung, 25 Euro täglich in Privatkliniken, maximal 500 Euro pro Jahr und Person. IGeL-Leistungen sind für Pflichtversicherte nicht beihilfefähig. Die Einkommensgrenze für Ehegatten ist an den Rentenwert West gekoppelt und steigt automatisch mit den Rentenanpassungen. Die Kostendämpfungspauschale wurde in NRW seit 2022 vollständig abgeschafft.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Rheinland-Pfalz?

Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz (BVO RLP). Zuständige Stelle: Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz. Antragsfrist: zwei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen – nach Ablauf unwiederbringlich erloschen. Bei Versetzung in einen anderen Dienstort kann die zuständige Stelle wechseln. Pauschale Beihilfe ist nicht möglich.

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter oder Aktiver ohne Kind oder mit einem Kind50 %
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Ehegatte oder Lebenspartner70 % bis Einkommensgrenze 20.450 Euro
Kinder80 %
Ruhestandsbeamte70 %

Beurlaubung ohne Bezüge bis 30 Tage: Beihilfeanspruch bleibt bestehen. Beurlaubung aus familiären Gründen für die Pflege von Angehörigen: Anspruch bleibt unabhängig von Bezügen bestehen. Die Kostendämpfungspauschale liegt zwischen 150 und 750 Euro pro Jahr je nach Besoldungsgruppe; Beamtenanwärter auf Widerruf sind davon befreit.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch im Saarland?

Rechtsgrundlage: Saarländische Beihilfeverordnung (SBhVO). Zuständige Stelle: Landesamt für Zentrale Dienste Saarland. Antragsfrist: in der Praxis zwei Jahre. Das Saarland orientiert sich weitgehend am Bundesrecht. Pauschale Beihilfe ist nicht möglich.

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter oder Aktiver ohne Kind oder mit einem Kind50 %
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Ehegatte oder Lebenspartner70 % bis Einkommensgrenze 16.000 Euro
Kinder80 %
Ruhestandsbeamte70 %

Das Saarland hat neben Baden-Württemberg und Bremen eine der niedrigsten Ehegatten-Einkommensgrenzen: nur 16.000 Euro pro Jahr.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Sachsen?

Rechtsgrundlage: Sächsisches Beamtengesetz (§ 80 SächsBG) und Sächsische Beihilfeverordnung, grundlegend geändert ab 1. Januar 2024 infolge eines Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Alimentationskürzung. Zuständige Stelle: Landesamt für Steuern und Finanzen, Dresden. Antragsfrist: zwei Kalenderjahre. Kostendämpfungspauschale: nur 40 Euro pro Jahr, die niedrigste in Deutschland. Digitale Antragstellung per Beihilfe-App Sachsen. Pauschale Beihilfe ist seit dem 1. Januar 2024 möglich; gesetzlich versicherte Beamte erhalten pauschal 50 Prozent Zuschuss zur Krankenversicherung.

Sachsen hat seit 2024 die höchsten Beihilfesätze bundesweit. Der Ehegattengrenzbetrag berechnet sich aus dem Drei-Jahresdurchschnitt der Einkünfte, nicht nur aus dem Vorjahr wie in anderen Ländern:

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter oder Aktiver ohne Kind50 %
Anwärter oder Aktiver mit einem Kind70 %, bundesweit einzigartig
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern90 %, bundesweit einzigartig
Ehegatte oder Lebenspartner90 % bis Einkommensgrenze 20.180 Euro
Kinder90 %
Ruhestandsbeamte70 %
Versorgungsempfänger, die als Aktive 90 % hattendauerhaft 90 %

Bei 90 Prozent Beihilfe für Kinder muss die PKV nur noch 10 Prozent der beihilfefähigen Kinderkosten absichern. Sachsen hatte bis 2023 das alte System mit 50 und 70 Prozent und hat es erst infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils komplett umgestellt.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Sachsen-Anhalt?

Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung Sachsen-Anhalt (BhVO LSA). Zuständige Stelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Antragsfrist: in der Praxis zwei Jahre. Sachsen-Anhalt orientiert sich weitgehend am Bundesrecht. Pauschale Beihilfe ist nicht möglich.

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter oder Aktiver ohne Kind oder mit einem Kind50 %
In Elternzeit70 %, ab dem ersten Kind
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Ehegatte oder Lebenspartner70 % bis Einkommensgrenze 17.000 Euro
Kinder80 %
Ruhestandsbeamte70 %

Die Elternzeit-Erhöhung gilt in Sachsen-Anhalt bereits ab dem ersten Kind.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Schleswig-Holstein?

Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO SH). Zuständige Stelle: Dataport, Beihilfestelle. Antragsfrist: in der Praxis zwei Jahre. Pauschale Beihilfe ist eingeschränkt möglich.

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter oder Aktiver ohne Kind oder mit einem Kind50 %
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Ehegatte oder Lebenspartner70 % bis Einkommensgrenze 20.000 Euro
Kinder Standard80 %
Kinder und Ehegatte ab drei berücksichtigungsfähigen Kindern90 %
Ruhestandsbeamte70 %

Schleswig-Holstein hat neben Sachsen eine bundesweite Besonderheit: Ab drei berücksichtigungsfähigen Kindern erhalten Kinder und der berücksichtigungsfähige Ehegatte 90 Prozent Beihilfe.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch in Thüringen?

Rechtsgrundlage: Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV). Zuständige Stelle: Thüringer Finanzministerium und Landesamt für Finanzen. Antragsfrist: zwei Kalenderjahre. Pauschale Beihilfe ist seit dem 1. Januar 2020 möglich.

PersonengruppeBeihilfesatz
Anwärter oder Aktiver ohne Kind oder mit einem Kind50 %
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Ehegatte oder Lebenspartner70 % bis Einkommensgrenze 18.000 Euro
Kinder80 %
Ruhestandsbeamte75 %, bundesweit einzigartig

Thüringen ist das einzige Bundesland, in dem Versorgungsempfänger 75 Prozent Beihilfe erhalten statt der sonst überall geltenden 70 Prozent. Das senkt den PKV-Eigenanteil im Ruhestand auf 25 Prozent. Besonderheit beim Übergang: Wer als Anwärter auf Widerruf Heilfürsorge hatte und kein Wahlrecht ausüben konnte, kann beim Übergang zum neuen Beamtenverhältnis nachträglich zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen. Bei Übergang zum Beamten auf Probe besteht generell eine neue Entscheidungsmöglichkeit.

Alle 17 Dienstherren im direkten Vergleich

Diese Übersicht zeigt alle Bundesländer und den Bund auf einen Blick. Besonderheiten und Abweichungen vom Standard sind in der letzten Spalte vermerkt:

DienstherrAnwärter 0–1 KindMit 1 KindMit 2+ KindernEhegatteKinderPensionAntragsfristMindestbetragPauschale Beihilfe
Bund50 %50 %70 %70 %, Grenze 23.861 Euro80 %70 %3 Jahre200 EuroNein
Bayern50 %50 %70 %70 %, Grenze 20.000 Euro80 %70 %3 JahreKeineNein
Baden-Württemberg50 %50 %70 %70 %, Grenze 10.000 Euro80 %70 %1–2 JahreKeineJa, seit 2023
Berlin50 %50 %70 %70 %, Grenze 17.000 Euro80 %70 %1 JahrKeineJa, seit 2023
Brandenburg50 %50 %70 %70 %, Grenze 20.000 Euro80 %70 %2 JahreKeineJa, jederzeit
Bremen50 %60 %65 %Staffel 55–70 %, Grenze 10.000 Euro80 %60–80 %2 JahreKeineJa, seit 2020
Hamburg50 %50 %70 %70 %, Grenze 18.000 Euro80 %70 %2 JahreKeineJa, seit 2018, Vorreiter
Hessen70 % ambul., 85 % station.gleich65–70 % ambul.Staffel, Grenze 24.696 Euro80 %60–80 % Staffel1 Jahr250 EuroNein
Mecklenburg-Vorpommern50 %50 %70 %70 %, Grenze 17.000 Euro80 %70 %2 JahreKeineNein
Niedersachsen50 %50 %70 %70 %, Grenze 18.000 Euro80 %70 %1 JahrKeineJa, seit 2024
NRW50 %50 %70 %70 %, Grenze 23.861 Euro80 %70 %2 JahreKeineNein
Rheinland-Pfalz50 %50 %70 %70 %, Grenze 20.450 Euro80 %70 %2 JahreKeineNein
Saarland50 %50 %70 %70 %, Grenze 16.000 Euro80 %70 %2 JahreKeineNein
Sachsen50 %70 %90 %90 %, Grenze 20.180 Euro90 %70 %2 JahreKeineJa, seit 2024
Sachsen-Anhalt50 %50 %70 %70 %, Grenze 17.000 Euro80 %70 %2 JahreKeineNein
Schleswig-Holstein50 %50 %70 %70–90 %80–90 % ab 3 Kindern70 %2 JahreKeineJa, eingeschränkt
Thüringen50 %50 %70 %70 %, Grenze 18.000 Euro80 %75 %2 JahreKeineJa, seit 2020

Was zahlt die Beihilfe – und was nicht?

Für Beamtenanwärter gibt es klare Grenzen. Generell beihilfefähige Leistungen:

LeistungsbereichBemerkung
Ambulante Arztbehandlung bis GOÄ 3,5-fachÜber 3,5-fach Eigenanteil des Patienten
Stationäre Krankenhausbehandlung, RegelleistungenEigenanteile je nach Bundesland
Verschreibungspflichtige ArzneimittelOTC-Arzneimittel begrenzt
Zahnärztliche Behandlung ohne ErsatzIn allen Bundesländern
Kieferorthopädie bei medizinischer NotwendigkeitAltersgrenzen können gelten
Heilmittel wie Physiotherapie und ErgotherapieHöchstbeträge gelten
Psychotherapie durch approbierte BehandlerSitzungsgrenzen je Bundesland
Krankenhauspflege und Kurzzeitpflege
Geburtsleistungen durch HebammenNeue Gebührengrundlage ab 2026
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen

Generell nicht beihilfefähige Leistungen:

LeistungsbereichBemerkung
Zahnersatz, Implantate, Inlays für Anwärter auf WiderrufBundesweit, außer Unfall oder 3 Jahre Vordienstzeit
IGeL-Leistungen für PflichtversicherteBegrenzt für freiwillig GKV-Versicherte
Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation
Kieferorthopädie ab 18 Jahren ohne AusnahmeSeltene Ausnahmen bei schweren skelettalen Fehlstellungen
OTC-Arzneimittel ohne RezeptAusnahmen bei bestimmten Erkrankungen oder Rezept
GOÄ-Abrechnung über den 3,5-fachen HöchstsatzEigenanteil des Patienten
Wahlleistungen Krankenhaus wie Chefarzt oder EinzelzimmerBundeslandabhängig oder nur mit Eigenanteil wie in Hessen
Reiseschutzimpfungen ohne epidemiologische IndikationIn den meisten Ländern nicht beihilfefähig
AuslandsrücktransportPKV oder separate Reisekrankenversicherung nötig

Was gilt beim Antrag – und welche Fristen sind Ausschlussfristen?

Die Antragsfrist im Beihilferecht ist keine gewöhnliche Frist. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist: Nach Ablauf erlischt der Anspruch unwiederbringlich, eine Wiedereinsetzung ist nicht möglich. Eine vollständige Übersicht der Fristen:

DienstherrFristFristbeginn
Bund3 JahreDatum der ersten Rechnungsausstellung
Bayern3 JahreEntstehen der Aufwendungen
Berlin1 JahrDatum der ersten Rechnungsstellung
Brandenburg2 Jahre
Bremen2 Jahre
Hamburg2 Jahre
Hessen1 JahrRechnungsdatum
Mecklenburg-Vorpommern2 Jahre
Niedersachsen1 JahrEntstehen der Aufwendungen
NRW2 JahreDatum der ersten Rechnungsausstellung
Rheinland-Pfalz2 JahreErste Ausstellung der Rechnung
Saarland2 Jahre
Sachsen2 Jahre
Sachsen-Anhalt2 Jahre
Schleswig-Holstein2 Jahre
Thüringen2 Jahre
Baden-Württemberg1 bis 2 JahreLänderspezifisch

In Berlin, Hessen und Niedersachsen gilt nur ein Jahr. Wer Rechnungen sammelt und zu spät einreicht, verliert den Anspruch ohne Möglichkeit der Wiedereinsetzung.

Beim Mindestbetrag gibt es ebenfalls Unterschiede. Beim Bund müssen die Aufwendungen 200 Euro übersteigen, sonst ist kein Antrag möglich. In Hessen liegt der Mindestbetrag bei 250 Euro; Rechnungen darunter werden erst nach 10 Monaten erstattet, wenn sich mindestens 25 Euro angesammelt haben. Alle anderen Bundesländer kennen keine bundesweit einheitliche Bagatellgrenze.

Zur digitalen Antragstellung hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Eine Übersicht:

BundeslandDigitale Möglichkeit
BundOnline-Formular oder App beim Bundesverwaltungsamt
BayernPortal Mitarbeiterservice Bayern
BerlinBeihilfe-App Berlin, volldigital per Smartphone
HesseneBeihilfe-App Hessen
SachsenBeihilfe-App Sachsen
NRWElektronisches Antragsportal LBV
Alle anderenMeist Papierformular oder begrenztes Online-System

Wer hat Beihilfe, wer hat Heilfürsorge – und wer gar nichts?

Nicht alle Beamtenanwärter erhalten Beihilfe. Einige Gruppen haben stattdessen Anspruch auf freie Heilfürsorge, bei der der Dienstherr die Kosten vollständig direkt übernimmt und keine PKV erforderlich ist:

  • Anwärter der Bundespolizei ab Dienstbeginn
  • Anwärter der Bundeswehr und Zeitsoldaten über die truppenärztliche Versorgung
  • In bestimmten Landespolizeien – nicht bundeseinheitlich geregelt

Diese Personengruppen brauchen für die aktive Dienstzeit keine PKV. Im Ruhestand entfällt die Heilfürsorge jedoch, und dann gelten die normalen Beihilfevorschriften plus PKV-Pflicht. Wer Heilfürsorge bezieht, sollte deshalb eine Anwartschaftsversicherung abschließen, um später ohne neue Gesundheitsprüfung in die PKV wechseln zu können. Seit dem 1. November 2025 deckt die Bundespolizei-Heilfürsorge keine Krankenhauswahlleistungen mehr ab – seitdem ist ein separater Wahlleistungstarif notwendig.

Rechtsreferendare sind in den meisten Bundesländern keine Beamten auf Widerruf im beihilferechtlichen Sinne und haben deshalb keinen Beihilfeanspruch. Die Ausnahme ist Thüringen: Dort sind Rechtsreferendare beamtenähnlich gestellt und haben bereits im Referendariat Beihilfeanspruch. Ein Jurastudent, der in Bayern das Referendariat beginnt, muss die vollen PKV-Beiträge oder den vollen GKV-Beitrag selbst tragen. In Thüringen würde die Beihilfe greifen.

Richter auf Probe haben Beihilfeanspruch analog zur Beamtenbeihilfe des jeweiligen Landes. Die Zahnausschlüsse gelten auch für sie, sofern die richterliche Tätigkeit der erste Eintritt in den öffentlichen Dienst ist. Entpflichtete Hochschullehrer erhalten in Baden-Württemberg und nach BBhV bundesweit 50 Prozent Beihilfesatz, unabhängig vom Familienstatus – der höhere Pensionärssatz gilt für sie nicht automatisch.

Beihilfe oder GKV: Was passiert ohne PKV?

Wer als Beamtenanwärter freiwillig in der GKV bleibt, verliert in bestimmten Konstellationen den Beihilfeanspruch vollständig:

SituationBeihilfeanspruch?
Anwärter in PKVJa, voller Beihilfeanspruch auf Krankenkosten
Anwärter freiwillig in GKV, Bundesland ohne pauschale BeihilfeKein Anspruch auf individuelle Beihilfe
Anwärter freiwillig in GKV, Bundesland mit pauschaler BeihilfePauschale Beihilfe möglich: 50 % des GKV-Beitrags
Anwärter pflichtversichert in GKVBeihilfe auf Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs möglich
GKV-Mitglied beantragt individuelle Beihilfe gleichzeitigNicht möglich, schließen sich aus

Wer als Beamtenanwärter freiwillig in der GKV bleibt und in einem Bundesland ohne pauschale Beihilfe tätig ist – also etwa in Bayern, NRW oder Hessen – verliert den Beihilfeanspruch vollständig für die Zeit der GKV-Mitgliedschaft. Das ist in aller Regel deutlich teurer als die PKV-Kombination mit individueller Beihilfe.

Lutz Gottschlich
Experte für Versicherungen
Über den Autor
Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei der COVAGO Versicherungsmakler GmbH. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung ist er interner Ansprechpartner für Kollegen und Kunden gleichermaßen. Bekannt ist er für seine ruhige, unaufgeregte Art und die Fähigkeit, auch komplexe Versicherungsthemen verständlich auf den Punkt zu bringen.
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