Eine private Krankenversicherung für eine Familie kostet pro Kind zwischen rund 58 € und 277 € im Monat zusätzlich, je nachdem, ob Du Beamter, Angestellter oder Selbstständiger bist. Mit einem Kind ist die PKV für viele Familien noch günstiger als die gesetzliche Kasse, ab dem zweiten Kind kippt die Rechnung für Angestellte und Selbstständige oft.
Mit unserem Familienrechner siehst Du in einer Minute, was Deine Familie privat und gesetzlich kostet. Darunter rechnen wir für Familien mit einem, zwei und drei Kindern jeden Euro einzeln vor.
PKV-Familienrechner
Was kostet Deine Familie privat und gesetzlich?
Dein Berufsstatus
Anzahl Deiner Kinder
Dein Partner
PKV Familie gesamt
0,00 €
Arbeitgeberzuschuss 0,00 €
Dein Eigenanteil in der PKV
0,00 €
Kinder 0,00 €
Dein Eigenanteil in der GKV
0,00 €
Kinder familienversichert
Unverbindliche Modellrechnung mit Werten für 2026. Die GKV geht davon aus, dass Kinder und ein Partner ohne Einkommen beitragsfrei familienversichert sind. Steuer, Risikozuschläge und spätere Beitragsanpassungen bleiben außen vor.
Anleitung: Wie nutzt Du den PKV-Rechner für Familien mit Kindern?
Du wählst im Rechner Deinen Berufsstatus, die Anzahl Deiner Kinder und Deine Partnersituation, und der Rechner zeigt Dir sofort, was Deine Familie im Monat privat und gesetzlich kostet. Sobald Du einen Status anklickst, trägt er die Beiträge gesunder Kunden aus dem Jahr 2026 als Startwerte ein, die Du jederzeit mit Deinen eigenen Zahlen überschreiben kannst.
Am verlässlichsten wird das Ergebnis, wenn Du ein Angebot oder Deine letzte Beitragsrechnung neben Dir liegen hast. Fehlt Dir das noch, rechnest Du einfach mit unseren Startwerten und bekommst trotzdem eine gute erste Orientierung für Deine Familie.
In sechs Schritten kommst Du zu Deinem Ergebnis:
- Klick zuerst auf Angestellt, Selbstständig oder Beamter, damit der Rechner die passenden Startwerte lädt und den gesetzlichen Beitrag nach den Regeln für Deinen Beruf berechnet.
- Wähl unter Anzahl Deiner Kinder aus, ob Du kein Kind oder bis zu fünf Kinder versichern möchtest.
- Gib bei Dein Partner an, ob Dein Partner eine eigene Krankenversicherung hat oder ohne eigenes Einkommen privat bei Dir mitversichert wird. Im zweiten Fall trägst Du zusätzlich seinen Beitrag für die Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung ein.
- Überschreib Deinen eigenen PKV-Beitrag, getrennt nach Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung, und den Beitrag pro Kind, sobald Dir ein Angebot vorliegt.
- Trag Dein monatliches Bruttoeinkommen und den Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse ein. Kennst Du Deinen Zusatzbeitrag nicht, lässt Du den durchschnittlichen Wert von 2,9 % stehen.
- Setz als Angestellter ein Häkchen bei Sachsen, wenn Du dort wohnst oder arbeitest, und als Beamter ein Häkchen bei pauschaler Beihilfe, wenn Dein Dienstherr Dir einen Zuschuss zur gesetzlichen Kasse zahlt.
Im Ergebnis siehst Du oben den Beitrag für Deine ganze Familie in der PKV und darunter den Arbeitgeberzuschuss, den der Rechner bei Angestellten automatisch abzieht. Daneben stehen Dein Eigenanteil in der PKV und Dein Eigenanteil in der GKV mit Kranken- und Pflegeversicherung, und ein Satz darunter sagt Dir, welche Variante im Monat und im Jahr günstiger ist und um wie viel.
Für die gesetzliche Seite geht der Rechner davon aus, dass Deine Kinder und ein Partner ohne Einkommen kostenlos familienversichert sind. Liegt Dein Einkommen als Angestellter nicht über der Versicherungspflichtgrenze von 6.450 € im Monat, kannst Du gar nicht in die PKV wechseln, und der Rechner weist Dich darauf hin. Auch für Beamte mit zwei oder mehr Kindern blendet er einen Hinweis ein, weil dann Deine eigene Beihilfe auf 70 % steigt und Dein Beitrag sinkt.
Wie teuer ist eine private Krankenversicherung mit Kindern?
In der privaten Krankenversicherung braucht jedes Kind einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, und der liegt bei unseren Kunden als Angestellte und Selbstständige bei 230 € bis 280 € im Monat, bei Beamtenkindern dank 80 % Beihilfe bei knapp 60 €. Eine kostenlose Familienversicherung wie in der gesetzlichen Kasse gibt es in der PKV nicht.
Das ist der wichtigste Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dort richtet sich Dein Beitrag nach Deinem Einkommen, und Kinder sind in der Regel beitragsfrei mitversichert. In der PKV richtet sich der Beitrag nach Tarif, Alter und Gesundheit jeder einzelnen Person, und jedes Familienmitglied zahlt seinen eigenen Beitrag.
Wie viel ein Kind in der PKV kostet, hängt vor allem von Deinem Beruf ab. Wir haben die Beiträge von Kunden zusammengestellt, deren Kinder zwischen 0 und 15 Jahre alt sind und dieselben Tarife haben wie die Eltern.
Für ein Kind zahlen unsere Kunden je nach Status diese Beiträge im Monat:
| Status der Eltern | Tarif für das Kind | Monatsbeitrag pro Kind | Davon zahlt der Arbeitgeber höchstens |
|---|---|---|---|
| Angestellt | Plus 90 und Zahn 90 | 276,79 € | 138,39 € |
| Selbstständig | Plus 70 und Zahn 75 | 231,00 € | 0,00 € |
| Beamter mit Beihilfe | Restkostentarif 20 % für ambulant, Krankenhaus und Zahn | 57,77 € | 0,00 € |
Kinder zahlen keinen Beitrag für die private Pflegepflichtversicherung, sie sind dort beitragsfrei bei den Eltern mitversichert. Die Werte gelten für Kinder bis 15 Jahre. Danach steigen die Beiträge in Jugendtarifen und spätestens ab 21 in Erwachsenentarifen deutlich an.
Arbeitgeberzuschuss und Beihilfe senken die Kosten für Kinder in der PKV
Als Angestellter zahlt Dein Arbeitgeber die Hälfte Deines PKV-Beitrags, und zwar auch für Deine Kinder (§ 257 Abs. 2 SGB V). Die Grenze liegt im Jahr 2026 bei 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung, und diese Obergrenze gilt für die ganze Familie zusammen. Wie viel Spielraum Dir noch bleibt, zeigt der Arbeitgeberzuschuss-Rechner für die PKV.
Als Beamter bekommst Du für Deine Kinder 80 % Beihilfe vom Dienstherrn, die PKV muss also nur die restlichen 20 % abdecken. Ab dem zweiten Kind steigt beim Bund und in vielen Ländern zusätzlich Dein eigener Beihilfesatz von 50 % auf 70 %, wodurch Dein eigener PKV-Beitrag sinkt. Wie hoch die Beihilfe für Kinder von Beamten in Deinem Bundesland ausfällt, regelt das jeweilige Landesrecht. Sachsen zahlt Kindern zum Beispiel 90 %.
Selbstständige bekommen weder Zuschuss noch Beihilfe und tragen alle Beiträge allein. Dafür setzt Du die Beiträge für Deine Kinder als Sonderausgaben von der Steuer ab, soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen und Du Anspruch auf Kindergeld hast (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
Familienversicherung und Kindernachversicherung entscheiden über den Weg Deiner Kinder
Ob Dein Kind überhaupt privat versichert werden muss, regelt § 10 Abs. 3 SGB V. Seid Ihr verheiratet und ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind kostenlos in dessen Familienversicherung. Ausgeschlossen ist das, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und gleichzeitig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, die im Jahr 2026 bei 6.450 € im Monat liegt.
Für Neugeborene gibt es in der PKV einen wichtigen Schutz. Meldest Du Dein Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend an, muss Dein Versicherer es ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit aufnehmen (§ 198 VVG). Der Versicherer darf dafür verlangen, dass Dein eigener Vertrag schon drei Monate besteht.
Diese Regeln solltest Du vor der Geburt geklärt haben:
- ob Euer Kind in die Familienversicherung kann oder privat versichert werden muss
- bei welchem Elternteil das Kind in die PKV kommt
- ob der Tarif Deines Kindes zu Deinem eigenen Schutz passt, denn höher als Deiner darf er nicht sein
- dass die Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt beim Versicherer eingeht
Verpasst Du die Frist, prüft der Versicherer die Gesundheit Deines Kindes wie bei jedem neuen Antrag. Bei Frühgeburten oder Erkrankungen nach der Geburt kann das zu Zuschlägen oder einer Ablehnung führen.
Beispiel: PKV-Beitrag für Familie mit Kindern berechnen
Als Beispiel nehmen wir zwei Kundenfamilien von uns. Jonas ist 34 und angestellt, Sarah ist 33 und selbstständig. Beide sind privat versichert, verdienen mehr als ihre gesetzlich versicherten Partner und liegen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ihre Kinder können deshalb nicht kostenlos in die Familienversicherung und kommen über die Kindernachversicherung in die PKV.
Jonas hat Plus 90 mit Zahn 90, 160 € Krankentagegeld ab der siebten Woche und zahlt 834,26 € im Monat, davon 70,28 € Pflegepflicht. Sarah hat Plus 70 mit Zahn 75, 160 € Krankentagegeld ab dem 43. Tag und zahlt 787,45 €. Ihre Kinder sind jeweils im gleichen Tarif wie der Elternteil versichert.
Zum Vergleich rechnen wir, was beide in der gesetzlichen Kasse zahlen würden. Weil ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € liegt, zahlen sie dort den Höchstbeitrag mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %, und ihre Kinder wären in der Familienversicherung kostenlos. Mit jedem Kind sinkt in der GKV nur der Pflegebeitrag, ab dem zweiten Kind um 0,25 Prozentpunkte je Kind.
PKV-Beitrag für Familie mit einem Kind liegt unter dem GKV-Höchstbeitrag
Mit einem Kind zahlen beide Familien in der PKV weniger als in der gesetzlichen Kasse. Bei Jonas deckt der Arbeitgeberzuschuss sogar einen Teil des Kinderbeitrags, bis der Höchstbetrag von 508,59 € für die Krankenversicherung erreicht ist.
Sarah spart mit einem Kind rund 208 € im Monat gegenüber der GKV, weil ihr Kinderbeitrag von 231 € deutlich unter dem Unterschied zwischen ihrem PKV-Beitrag und dem GKV-Höchstbeitrag liegt. Jonas spart nach Arbeitgeberzuschuss knapp 46 € im Monat.
So sieht die Rechnung mit einem Kind aus:
| Familie mit einem Kind | Jonas, angestellt | Sarah, selbstständig |
|---|---|---|
| PKV-Beitrag Elternteil | 834,26 € | 787,45 € |
| PKV-Beitrag Kind | 276,79 € | 231,00 € |
| PKV-Beitrag Familie gesamt | 1.111,05 € | 1.018,45 € |
| Arbeitgeberzuschuss (508,59 € KV plus 35,14 € Pflege) | 543,73 € | 0,00 € |
| PKV-Eigenanteil pro Monat | 567,32 € | 1.018,45 € |
| GKV-Eigenanteil mit einem Kind | 613,22 € | 1.226,44 € |
| Unterschied pro Monat | PKV 45,90 € günstiger | PKV 207,99 € günstiger |
Der GKV-Eigenanteil von Jonas besteht aus 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € Pflege (1,8 %). Bei Sarah kommen 1.017,19 € Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch (17,5 %) und 209,25 € Pflege (3,6 %) zusammen.
PKV-Beitrag für Familie mit zwei Kindern übersteigt den GKV-Beitrag
Mit dem zweiten Kind dreht sich das Bild. Der Arbeitgeberzuschuss von Jonas ist schon ausgeschöpft, den zweiten Kinderbeitrag zahlt er voll allein. In der GKV würde sein Beitrag dagegen sogar leicht sinken, weil der Pflegebeitrag mit dem zweiten Kind auf 1,55 % fällt.
Sarah zahlt mit zwei Kindern knapp 38 € mehr als in der GKV, Jonas gut 245 € mehr. Der Unterschied wächst mit jedem weiteren Kind, weil in der PKV ein voller Beitrag dazukommt und in der GKV keiner.
Mit zwei Kindern ergibt sich diese Rechnung:
| Familie mit zwei Kindern | Jonas, angestellt | Sarah, selbstständig |
|---|---|---|
| PKV-Beitrag Elternteil | 834,26 € | 787,45 € |
| PKV-Beitrag zwei Kinder | 553,58 € | 462,00 € |
| PKV-Beitrag Familie gesamt | 1.387,84 € | 1.249,45 € |
| Arbeitgeberzuschuss | 543,73 € | 0,00 € |
| PKV-Eigenanteil pro Monat | 844,11 € | 1.249,45 € |
| GKV-Eigenanteil mit zwei Kindern | 598,68 € | 1.211,91 € |
| Unterschied pro Monat | PKV 245,43 € teurer | PKV 37,54 € teurer |
In der GKV zahlt Jonas mit zwei Kindern 90,09 € für die Pflege, Sarah 194,72 € (3,35 %). Die Krankenversicherung bleibt bei beiden gleich.
PKV-Beitrag für Familie mit drei Kindern kostet bis zu 537 € mehr als die GKV
Mit drei Kindern ist die gesetzliche Kasse für beide Familien klar günstiger, solange die Kinder dort familienversichert sein könnten. Jonas zahlt in der PKV dann mehr als 1.100 € im Monat aus eigener Tasche, in der GKV wären es unter 600 €.
Sarah liegt mit drei Kindern rund 283 € über dem GKV-Beitrag. Für sie ist der Abstand kleiner, weil sie in der GKV als Selbstständige den vollen Höchstbeitrag allein tragen müsste.
So rechnet sich eine Familie mit drei Kindern:
| Familie mit drei Kindern | Jonas, angestellt | Sarah, selbstständig |
|---|---|---|
| PKV-Beitrag Elternteil | 834,26 € | 787,45 € |
| PKV-Beitrag drei Kinder | 830,37 € | 693,00 € |
| PKV-Beitrag Familie gesamt | 1.664,63 € | 1.480,45 € |
| Arbeitgeberzuschuss | 543,73 € | 0,00 € |
| PKV-Eigenanteil pro Monat | 1.120,90 € | 1.480,45 € |
| GKV-Eigenanteil mit drei Kindern | 584,15 € | 1.197,38 € |
| Unterschied pro Monat | PKV 536,75 € teurer | PKV 283,07 € teurer |
Die Zahlen zeigen nur einen Ausschnitt. Ab 16 steigen die Kinderbeiträge in der PKV, ab 21 zahlen Deine Kinder Erwachsenenbeiträge, wenn sie nicht vorher in die GKV wechseln. In der GKV bleiben sie dagegen bis 25 familienversichert, solange sie in Ausbildung oder Studium sind und kein eigenes Einkommen über der Grenze haben. Ob sich die PKV mit 3 Kindern lohnt, hängt deshalb auch stark vom Alter Deiner Kinder ab.
Mit einem Kind ist die PKV für viele Familien noch günstiger als die gesetzliche Kasse, ab dem zweiten Kind kippt die Rechnung für Angestellte und Selbstständige oft.
Lohnt sich eine private Krankenversicherung (PKV) mit Kindern?
Eine private Krankenversicherung lohnt sich mit Kindern für Beamte fast immer, für Angestellte und Selbstständige vor allem mit einem Kind. Ab dem zweiten Kind ist die GKV für sie oft günstiger, sofern die Kinder dort kostenlos familienversichert sein könnten.
Für Beamte rechnet sich die PKV mit Kindern besonders deutlich. Ein Kunde von uns, Beamter beim Bund und 27 Jahre alt, zahlt mit 50 % Beihilfe 352,24 € im Monat, sein Kind mit 80 % Beihilfe 57,77 €. Mit einem Kind kommt die Familie damit auf 410,01 €. Ab dem zweiten Kind steigt seine eigene Beihilfe auf 70 %, sein Beitrag sinkt, und zwei Kinder kosten zusammen nur 115,54 €. In der GKV müsste er als Beamter den Höchstbeitrag von rund 982 € für die Krankenversicherung meist allein zahlen, es sei denn, sein Land bietet die pauschale Beihilfe an. Mit unserem PKV-Rechner für Beamte rechnest Du Deine eigene Konstellation durch.
Bei Angestellten und Selbstständigen hängt die Antwort an einer Frage. Könnten Deine Kinder in der GKV kostenlos über Deinen Partner familienversichert sein, verschenkst Du mit jedem Kind in der PKV bares Geld. Müssen sie wegen § 10 Abs. 3 SGB V ohnehin privat versichert werden, stellt sich die Frage für Dich gar nicht in dieser Form.
Bevor Du Dich entscheidest, solltest Du diese Punkte durchgehen:
- wie viele Kinder Ihr Euch wünscht und ob sie in die Familienversicherung könnten
- ob Dein Arbeitgeberzuschuss für Kinderbeiträge noch Luft hat
- wie sich die Kinderbeiträge ab 16 und ab 21 entwickeln
- ob Dein Partner später privat versichert sein muss, etwa in der Elternzeit ohne eigenes Einkommen
- welche Leistungen Dir für Deine Kinder wichtig sind, etwa Kieferorthopädie, Brillen und Einbettzimmer
Die PKV bietet Kindern deutlich bessere Leistungen als die GKV, vom Chefarzt bis zur Kieferorthopädie mit 90 % Erstattung im Tarif von Jonas. Dafür zahlst Du für jedes Kind einen eigenen Beitrag, der über die Jahre steigt. Eine Selbstbeteiligung im Kindertarif senkt den Beitrag, rechnet sich aber nur, wenn Dein Kind selten krank ist. Ob Du die PKV mit oder ohne Selbstbeteiligung für Deine Kinder wählst, solltest Du deshalb mit Blick auf ihre Gesundheit entscheiden.
Die Beiträge für Deine Kinder setzt Du in der Steuererklärung als Sonderausgaben ab, was den Unterschied zur GKV etwas verringert. Mit dem Steuerrechner für die PKV siehst Du, wie viel davon bei Dir ankommt. Wie viele Kinder planst Du, und könnten sie über Deinen Partner kostenlos in die Familienversicherung?


