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Rentenbeginn-Rechner

Rentenbeginn-Rechner:
Wann kannst Du in Rente gehen?

Ermittle aus Deinem Geburtsdatum Rentenbeginn, Renteneintrittsalter und Abschlag für Deinen Wunschtermin.

Deine Regelaltersrente beginnt am

Dein Wunschbeginn
Abschlag oder Zuschlag

Termine je Rentenart

Die Termine gelten nur, wenn Du die genannte Wartezeit erfüllst.

Monatsrente je Rentenbeginn

Der Punkt markiert Deinen Wunschbeginn. Die Rentenpunkte bleiben dabei gleich.

Summe aller Rentenzahlungen

Dein Wunschbeginn in Zahlen

Orientierung mit dem Rechtsstand vom 6. November 2026 ohne Rechtsberatung. Vertrauensschutz und Sonderregeln einzelner Berufsgruppen sind nicht enthalten.

Thorsten Schiffgens
Thorsten Schiffgens
Zuletzt aktualisiert: 6. Nov. 2026

Unser Rentenbeginn-Rechner zeigt Dir, wann Du in Rente gehen kannst. Aus Deinem Geburtsdatum ermittelt er Dein Renteneintrittsalter und den genauen Monat, in dem Deine Regelaltersrente beginnt. Mit Deiner Wartezeit prüft er, ob auch ein früherer Start möglich ist.

Dazu berechnet er den Abschlag oder Zuschlag für Deinen Wunschtermin. Verbindlich klärt das nur die Deutsche Rentenversicherung mit Deinem Versicherungskonto.

Wann beginnt Deine Regelaltersrente?

Ab dem Jahrgang 1964 erreichst Du die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren (§ 35 SGB VI). Für die Jahrgänge davor gilt die Staffel aus § 235 SGB VI. Du brauchst außerdem fünf Jahre Wartezeit.

Die Rente läuft nach § 99 SGB VI ab dem Monat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einem Geburtstag am 15. Mai 1970 vollendest Du das 67. Lebensjahr am 14. Mai 2037, die Rente beginnt also am 1. Juni 2037. Bist Du am 1. Mai 1970 geboren, gilt die Grenze schon mit Ablauf des 30. April 2037, und die Rente beginnt am 1. Mai 2037. Stelle den Antrag spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem Du die Voraussetzungen erfüllst. Sonst beginnt die Rente erst im Antragsmonat.

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeMit 45 Jahren WartezeitMit 35 Jahren, frühestens
195866 Jahre64 Jahre63 Jahre
195966 Jahre, 2 Monate64 Jahre, 2 Monate63 Jahre
196066 Jahre, 4 Monate64 Jahre, 4 Monate63 Jahre
196166 Jahre, 6 Monate64 Jahre, 6 Monate63 Jahre
196266 Jahre, 8 Monate64 Jahre, 8 Monate63 Jahre
196366 Jahre, 10 Monate64 Jahre, 10 Monate63 Jahre
ab 196467 Jahre65 Jahre63 Jahre

Welche Rentenart ermöglicht einen früheren Beginn?

Früher als zur Regelaltersgrenze kommst Du nur über eine Rentenart mit längerer Wartezeit. Der Rechner prüft dafür Deine Angabe zur Wartezeit.

RentenartWartezeitBeginn ab Jahrgang 1964Rechtsgrundlage
Langjährig Versicherte35 Jahreab 63 mit Abschlag§ 36, § 236 SGB VI
Besonders langjährig Versicherte45 Jahreab 65 ohne Abschlag§ 38, § 236b SGB VI
Schwerbehinderte Menschen35 Jahreab 62 mit Abschlag, ab 65 ohne§ 37, § 236a SGB VI

Die Rente für besonders langjährig Versicherte kannst Du vor ihrer Altersgrenze nicht vorziehen. Mit 45 Jahren und einem Start ab 63 rechnet der Rechner deshalb mit der Rente für langjährig Versicherte und deren Abschlag. Für die 45 Jahre zählen nach § 51 Abs. 3a SGB VI längst nicht alle Zeiten. Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn bleibt in der Regel außen vor. Für schwerbehinderte Menschen des Jahrgangs 1958 liegen die Grenzen bei 64 und 61 Jahren. Je späterem Jahrgang bis 1963 kommen zwei Monate dazu.

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Thorsten Schiffgens, Ansprechpartner bei COVAGOThorsten SchiffgensDein Ansprechpartner

Wie hoch ist der Abschlag bei einem früheren Rentenbeginn?

Nach § 77 SGB VI sinkt der Zugangsfaktor für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs um 0,003, also um 0,3 Prozent. Für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze steigt er um 0,005, also um 0,5 Prozent. Beide Effekte bleiben dauerhaft. Die Tabelle rechnet mit dem Jahrgang 1964 oder jünger und einer frei gewählten Rente von 1.500 Euro an der Regelaltersgrenze.

Rentenbeginn mitAbschlag oder ZuschlagRente pro Monat
63 Jahren-14,4 %1.284,00 €
65 Jahren-7,2 %1.392,00 €
67 Jahrenkeiner1.500,00 €
68 Jahren+6,0 %1.590,00 €
70 Jahren+18,0 %1.770,00 €

Die Grafik zur Summe aller Rentenzahlungen zeigt, wann sich ein Termin rechnet. Bei zwei Jahren früherem Start holt die Regelaltersrente den Vorsprung im Modell nach gut 25 Jahren ein. Künftige Rentenanpassungen, zusätzliche Rentenpunkte aus längerer Arbeit und Steuern bleiben dabei außen vor. Die Höhe Deiner Rente schätzt Du mit dem Rentenrechner, den Betrag nach Abzügen mit dem Rente-Steuer-Rechner.

Was solltest Du vor dem Rentenbeginn klären?

Lass Dir vor einem frühen Start Deine Wartezeit von der Deutschen Rentenversicherung bestätigen. Prüfe auch Deine Krankenversicherung, denn in der PKV ändert sich mit der Rente einiges am Beitrag. Einen dauerhaften Abschlag kannst Du über private Bausteine auffangen. Wie groß die Lücke ausfällt, zeigt der Rentenlückenrechner, weitere Werkzeuge findest Du in unserer Übersicht aller Rechner. In unserer Beratung zur finanziellen Freiheit planen wir mit Dir den passenden Übergang.

Häufige Fragen

Gibt es die Rente mit 63 noch?

Ja, aber nur mit Abschlag und 35 Jahren Wartezeit. Ohne Abschlag liegt die Grenze für besonders langjährig Versicherte ab dem Jahrgang 1964 bei 65 Jahren.

Wie hoch ist mein Renteneintrittsalter?

Das hängt von Deinem Geburtsjahr ab. Ab dem Jahrgang 1964 sind es 67 Jahre, für die Jahrgänge 1958 bis 1963 zwischen 66 Jahren und 66 Jahren und 10 Monaten.

Was gilt, wenn ich am Ersten eines Monats geboren bin?

Dann vollendest Du Dein Lebensjahr bereits am letzten Tag des Vormonats. Deine Rente beginnt deshalb einen Monat früher als bei einem späteren Geburtstag im selben Monat.

Wie hoch ist der höchste Abschlag?

Ab dem Jahrgang 1964 sind es bei einem Start mit 63 Jahren 48 Monate und damit 14,4 Prozent. Bei der Rente für schwerbehinderte Menschen sind es höchstens 36 Monate und 10,8 Prozent.

Kann ich auch später in Rente gehen?

Ja. Beantragst Du die Rente nach der Regelaltersgrenze später, erhältst Du je Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Der Rechner zeigt das bis 48 Monate nach dem regulären Beginn.

Thorsten Schiffgens
Thorsten Schiffgens
Geschäftsführer

Thorsten ist unser Geschäftsführer, mit Herz, Verstand und jeder Menge Energie. Versicherungskaufmann seit 1999, COVAGO-Macher aus Leidenschaft und der Mann, der Betrieb, Service und Kommunikation zusammenhält. Er weiß, wie man Dinge ins Rollen bringt, und sorgt dafür, dass unser Team immer mit Spaß, Struktur und klarer Richtung unterwegs ist. Seit 2022 ist Thorsten außerdem offizieller IHK-Ausbilder, und das mit echter Begeisterung. Junge Menschen fördern, Perspektiven schaffen und gemeinsam wachsen, genau das treibt ihn an. Er lebt, was COVAGO ausmacht: Offenheit, Ehrlichkeit und echtes Teamgefühl. Einer, der mit anpackt, mitdenkt und mitlacht.

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