Unser Rentenbeginn-Rechner zeigt Dir, wann Du in Rente gehen kannst. Aus Deinem Geburtsdatum ermittelt er Dein Renteneintrittsalter und den genauen Monat, in dem Deine Regelaltersrente beginnt. Mit Deiner Wartezeit prüft er, ob auch ein früherer Start möglich ist.
Dazu berechnet er den Abschlag oder Zuschlag für Deinen Wunschtermin. Verbindlich klärt das nur die Deutsche Rentenversicherung mit Deinem Versicherungskonto.
Wann beginnt Deine Regelaltersrente?
Ab dem Jahrgang 1964 erreichst Du die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren (§ 35 SGB VI). Für die Jahrgänge davor gilt die Staffel aus § 235 SGB VI. Du brauchst außerdem fünf Jahre Wartezeit.
Die Rente läuft nach § 99 SGB VI ab dem Monat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einem Geburtstag am 15. Mai 1970 vollendest Du das 67. Lebensjahr am 14. Mai 2037, die Rente beginnt also am 1. Juni 2037. Bist Du am 1. Mai 1970 geboren, gilt die Grenze schon mit Ablauf des 30. April 2037, und die Rente beginnt am 1. Mai 2037. Stelle den Antrag spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem Du die Voraussetzungen erfüllst. Sonst beginnt die Rente erst im Antragsmonat.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Mit 45 Jahren Wartezeit | Mit 35 Jahren, frühestens |
|---|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | 64 Jahre | 63 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre, 2 Monate | 64 Jahre, 2 Monate | 63 Jahre |
| 1960 | 66 Jahre, 4 Monate | 64 Jahre, 4 Monate | 63 Jahre |
| 1961 | 66 Jahre, 6 Monate | 64 Jahre, 6 Monate | 63 Jahre |
| 1962 | 66 Jahre, 8 Monate | 64 Jahre, 8 Monate | 63 Jahre |
| 1963 | 66 Jahre, 10 Monate | 64 Jahre, 10 Monate | 63 Jahre |
| ab 1964 | 67 Jahre | 65 Jahre | 63 Jahre |
Welche Rentenart ermöglicht einen früheren Beginn?
Früher als zur Regelaltersgrenze kommst Du nur über eine Rentenart mit längerer Wartezeit. Der Rechner prüft dafür Deine Angabe zur Wartezeit.
| Rentenart | Wartezeit | Beginn ab Jahrgang 1964 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Langjährig Versicherte | 35 Jahre | ab 63 mit Abschlag | § 36, § 236 SGB VI |
| Besonders langjährig Versicherte | 45 Jahre | ab 65 ohne Abschlag | § 38, § 236b SGB VI |
| Schwerbehinderte Menschen | 35 Jahre | ab 62 mit Abschlag, ab 65 ohne | § 37, § 236a SGB VI |
Die Rente für besonders langjährig Versicherte kannst Du vor ihrer Altersgrenze nicht vorziehen. Mit 45 Jahren und einem Start ab 63 rechnet der Rechner deshalb mit der Rente für langjährig Versicherte und deren Abschlag. Für die 45 Jahre zählen nach § 51 Abs. 3a SGB VI längst nicht alle Zeiten. Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn bleibt in der Regel außen vor. Für schwerbehinderte Menschen des Jahrgangs 1958 liegen die Grenzen bei 64 und 61 Jahren. Je späterem Jahrgang bis 1963 kommen zwei Monate dazu.
Wie hoch ist der Abschlag bei einem früheren Rentenbeginn?
Nach § 77 SGB VI sinkt der Zugangsfaktor für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs um 0,003, also um 0,3 Prozent. Für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze steigt er um 0,005, also um 0,5 Prozent. Beide Effekte bleiben dauerhaft. Die Tabelle rechnet mit dem Jahrgang 1964 oder jünger und einer frei gewählten Rente von 1.500 Euro an der Regelaltersgrenze.
| Rentenbeginn mit | Abschlag oder Zuschlag | Rente pro Monat |
|---|---|---|
| 63 Jahren | -14,4 % | 1.284,00 € |
| 65 Jahren | -7,2 % | 1.392,00 € |
| 67 Jahren | keiner | 1.500,00 € |
| 68 Jahren | +6,0 % | 1.590,00 € |
| 70 Jahren | +18,0 % | 1.770,00 € |
Die Grafik zur Summe aller Rentenzahlungen zeigt, wann sich ein Termin rechnet. Bei zwei Jahren früherem Start holt die Regelaltersrente den Vorsprung im Modell nach gut 25 Jahren ein. Künftige Rentenanpassungen, zusätzliche Rentenpunkte aus längerer Arbeit und Steuern bleiben dabei außen vor. Die Höhe Deiner Rente schätzt Du mit dem Rentenrechner, den Betrag nach Abzügen mit dem Rente-Steuer-Rechner.
Was solltest Du vor dem Rentenbeginn klären?
Lass Dir vor einem frühen Start Deine Wartezeit von der Deutschen Rentenversicherung bestätigen. Prüfe auch Deine Krankenversicherung, denn in der PKV ändert sich mit der Rente einiges am Beitrag. Einen dauerhaften Abschlag kannst Du über private Bausteine auffangen. Wie groß die Lücke ausfällt, zeigt der Rentenlückenrechner, weitere Werkzeuge findest Du in unserer Übersicht aller Rechner. In unserer Beratung zur finanziellen Freiheit planen wir mit Dir den passenden Übergang.
Häufige Fragen
Gibt es die Rente mit 63 noch?
Ja, aber nur mit Abschlag und 35 Jahren Wartezeit. Ohne Abschlag liegt die Grenze für besonders langjährig Versicherte ab dem Jahrgang 1964 bei 65 Jahren.
Wie hoch ist mein Renteneintrittsalter?
Das hängt von Deinem Geburtsjahr ab. Ab dem Jahrgang 1964 sind es 67 Jahre, für die Jahrgänge 1958 bis 1963 zwischen 66 Jahren und 66 Jahren und 10 Monaten.
Was gilt, wenn ich am Ersten eines Monats geboren bin?
Dann vollendest Du Dein Lebensjahr bereits am letzten Tag des Vormonats. Deine Rente beginnt deshalb einen Monat früher als bei einem späteren Geburtstag im selben Monat.
Wie hoch ist der höchste Abschlag?
Ab dem Jahrgang 1964 sind es bei einem Start mit 63 Jahren 48 Monate und damit 14,4 Prozent. Bei der Rente für schwerbehinderte Menschen sind es höchstens 36 Monate und 10,8 Prozent.
Kann ich auch später in Rente gehen?
Ja. Beantragst Du die Rente nach der Regelaltersgrenze später, erhältst Du je Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Der Rechner zeigt das bis 48 Monate nach dem regulären Beginn.

