Die freie Heilfürsorge der Bundeswehr gilt nur für den Soldaten selbst. Kinder sind dort nicht mitversichert, und eine Ausnahme gibt es nicht. Was der Staat stattdessen bereitstellt, ist ein eigener Beihilfeanspruch für Kinder von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, der automatisch ab der Geburt entsteht, aber erst mit einer privaten Restkostenversicherung zum vollständigen Schutz wird. Wie das funktioniert, was es kostet und wann die GKV die bessere Wahl ist, erklärt dieser Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Kinder von Soldaten haben keinen Zugang zur truppenärztlichen Versorgung. Der Versorgungsanspruch des Soldaten ist rein persönlich.
- Stattdessen besteht für Kinder von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit ein gesetzlicher Beihilfeanspruch von 80 Prozent der Krankheitskosten, sofern ein Kindergeldanspruch besteht.
- Um diesen Anspruch nutzen zu können, muss eine private Restkostenversicherung für die verbleibenden 20 Prozent abgeschlossen werden. Ohne sie leistet die Beihilfestelle in der Regel nicht.
- Monatliche Beiträge für die Kinder-Restkostenversicherung liegen je nach Anbieter und Tarif bei rund 38 bis 60 Euro pro Kind.
- Ist der Ehepartner in der GKV pflichtversichert, können Kinder dort beitragsfrei mitversichert werden und der Beihilfeweg lohnt sich nicht.
- Bei Dienstzeitende eines Zeitsoldaten entfällt der Beihilfeanspruch auch für die Kinder mit dem letzten Diensttag.
Warum sind Kinder von Soldaten nicht über die Bundeswehr versichert?
Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung ist eine persönliche Fürsorgeleistung des Dienstherrn gegenüber dem aktiven Soldaten. Das Prinzip der Familienversicherung, das gesetzlich Versicherte aus der GKV kennen, existiert in der Heilfürsorge schlicht nicht. Kinder eines Soldaten sind von diesem System vollständig ausgeschlossen, egal ob es sich um Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit handelt.
Der Staat schafft als Ersatz einen eigenen Beihilfeanspruch für die Kinder. Dieser Anspruch entsteht automatisch ab der Geburt, ohne dass die Eltern einen gesonderten Antrag stellen müssen, und zwar für jedes Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Was der Anspruch leistet und was er nicht abdeckt, macht den Unterschied zwischen einem echten Schutz und einer teuren Lücke.
Wie hoch ist der Beihilfeanspruch für Kinder von Soldaten?
Kinder von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit erhalten eine Beihilfe von 80 Prozent ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten, entsprechend der Regelung für Kinder von Bundesbeamten. Das ist ein hoher Deckungsgrad, aber kein vollständiger Schutz.
Die verbleibenden 20 Prozent muss eine private Restkostenversicherung abdecken. Ohne diesen Baustein leistet die Beihilfestelle in der Regel nicht, weil der gesetzlich vorgeschriebene vollständige Krankenversicherungsschutz fehlt. Beihilfe und Restkostenversicherung greifen also nur gemeinsam. Wer denkt, die 80-Prozent-Beihilfe reicht allein, hat den Mechanismus falsch verstanden.
Was kostet die Restkostenversicherung für Kinder von Soldaten?
Die private Restkostenversicherung für Kinder ist im Vergleich zur vollständigen Kinderkrankenversicherung günstig, weil nur 20 Prozent der Kosten abgesichert werden müssen. Trotzdem gibt es Unterschiede zwischen den Anbietern, die sich über Jahre summieren.
Was unterschiedliche Anbieter und Quellen für Kinder-Restkostenversicherungen nennen:
| Quelle | Monatsbeitrag pro Kind | Hinweis |
| Continentale Hannover | 38,36 bis 41,31 Euro | Ohne Selbstbeteiligung, umfassende Leistungen |
| Marktdurchschnitt verschiedener Gesellschaften | 45 bis 60 Euro | Je nach Tarif und Eintrittsalter |
| Kinder bis 15 Jahre, Praxisbeispiele | ca. 50 Euro | Altersabhängige Kalkulation |
Die Beitragsspanne von rund 38 bis 60 Euro erklärt sich aus unterschiedlichen Leistungsbausteinen. Wer Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktikerleistungen einschließen möchte, zahlt mehr. Wer auf diese Bausteine verzichtet, liegt am unteren Ende. In jedem Fall fällt die Restkostenversicherung ohne feste Selbstbeteiligung aus, was sie gegenüber vielen anderen Tarifmodellen vorteilhaft macht.
Wann lohnt sich der Beihilfeweg für Kinder?
Das hängt vollständig davon ab, wie der Ehepartner versichert ist. Diese Entscheidung trifft die gesamte Absicherungsstrategie für die Kinder.
Ist der Ehepartner des Soldaten in der GKV pflichtversichert, können die Kinder dort beitragsfrei mitversichert werden. In dieser Konstellation ergibt der Beihilfeweg für die Kinder keinen Sinn: Die Beihilfe würde 80 Prozent erstatten, aber für die Restkostenversicherung fiele trotzdem ein Monatsbeitrag an, ohne dass sich daraus ein Vorteil gegenüber der kostenlosen GKV-Mitversicherung ergäbe.
Ist der Ehepartner hingegen nur freiwilliges Mitglied der GKV, greift die beitragsfreie Familienversicherung nicht automatisch. Für eine Mitversicherung der Kinder über die freiwillige GKV fiele ein Beitrag an, der sich am Familieneinkommen orientiert, mit einem Mindestbeitrag von rund 170 Euro monatlich für die gesamte Familie. Hier ist die private Restkostenversicherung für die Kinder in aller Regel die günstigere und leistungsstärkere Alternative.
Ist der Ehepartner gar nicht in der GKV versichert, also zum Beispiel als Hausfrau oder -mann, bleibt die private Restkostenversicherung ohnehin die einzige Option.
Welcher Weg für welche Familienkonstellation gilt:
| Status des Ehepartners | Empfohlener Weg für die Kinder | Monatliche Kosten |
| GKV-pflichtversichert | Beitragsfreie Mitversicherung über GKV | 0 Euro |
| Freiwillig in der GKV | Private Restkostenversicherung, meist günstiger und leistungsstärker | ca. 38 bis 60 Euro je Kind |
| Nicht gesetzlich versichert | Private Restkostenversicherung als einzige Option | ca. 38 bis 60 Euro je Kind |
Was gilt bei der Geburt eines Kindes?
Neugeborene Kinder von Soldaten profitieren von einer gesetzlich geregelten Nachversicherungsgarantie nach § 198 VVG. Liegt bei einem Elternteil eine Anwartschafts- oder Pflegepflichtversicherung vor, kann das Kind innerhalb der ersten zwei Lebensmonate ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufgenommen werden.
Diese Zwei-Monats-Frist ist absolut. Wer sie verpasst, verliert die Garantie. Die Aufnahme erfolgt dabei höchstens in dem Umfang, den auch ein Elternteil versichert hat. Einen höherwertigen Tarif als den der Eltern gibt es über diesen Weg nicht.
Zusätzlich zur Restkostenversicherung empfiehlt die Beratungspraxis für jedes Kind eine kleine Anwartschaftsversicherung, die die spätere Option auf eine vollwertige private Krankenversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung sichert. Die Kosten dafür liegen bei rund 0,95 Euro pro Person und Monat.
Bis wann besteht der Beihilfeanspruch für Kinder?
Der Beihilfeanspruch ist an den Kindergeldanspruch gekoppelt. Solange Kindergeld bezogen wird, besteht auch der Beihilfeanspruch. Das bedeutet konkret: Volljährige Kinder bleiben beihilfeberechtigt bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Ausbildung, Studium oder einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden.
Für Bundeswehrfamilien gilt eine relevante Besonderheit: Leistet ein Kind selbst einen freiwilligen Wehrdienst, erkennt das Kindergeldrecht sämtliche Tätigkeiten bei der Bundeswehr grundsätzlich als Berufsausbildung an. Eltern können in dieser Zeit weiterhin Kindergeld erhalten, wenn ein anerkannter Kindergeld-Tatbestand erfüllt ist. Damit bleibt auch der Beihilfeanspruch für das Kind in dieser Phase bestehen.
Was passiert beim Dienstende eines Zeitsoldaten?
Das ist der Punkt, den viele Familien zu spät einplanen. Scheidet ein Zeitsoldat nach dem 31. Dezember 2018 aus dem Dienst aus, endet der Beihilfeanspruch nicht nur für den Soldaten selbst, sondern gleichzeitig auch für Ehepartner und Kinder mit dem letzten Diensttag.
Ab diesem Zeitpunkt brauchen die Kinder eine neue eigenständige Krankenversicherungslösung, entweder über die gesetzliche Krankenversicherung oder über eine reguläre private Kinderkrankenversicherung ohne Beihilfebezug. Wer das nicht rechtzeitig organisiert, hat eine echte Lücke.
Wer als Zeitsoldat absieht, dass sein Dienstverhältnis in den nächsten ein bis zwei Jahren endet, sollte die Krankenversicherung der Kinder frühzeitig neu planen. Wer das mit mir gemeinsam durchdenken möchte, kommt gerne auf mich zu.
Weißt Du, ob der Beihilfeanspruch Deiner Kinder nach dem Dienstende noch gesichert ist?