Die energie-BKK mit Sitz in Hannover ist bundesweit geöffnet. Ihre heutige Form geht auf Fusionen mit der E.ON BKK im Jahr 2017 und der BKK RWE im Jahr 2022 zurück. Ihr Zusatzbeitrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 3,98 %. Den Zusatzbeitrag für 2027 legt die Kasse erst zum Jahresende fest. Bis dahin helfen die Beitragsentwicklung seit 2015 und eine Beispielrechnung, die Größenordnung einzuschätzen.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei der energie-BKK im Jahr 2027?
Wie hoch der Zusatzbeitrag der energie-BKK im Jahr 2027 ausfällt, steht noch nicht fest, die Kasse hat den neuen Wert bisher nicht veröffentlicht (Stand: 8. Oktober 2026). Derzeit zahlen Mitglieder 3,98 %, dieser Satz gilt seit dem 1. Januar 2026.
Zum Zusatzbeitrag 2027 hat die energie-BKK bis Anfang Oktober 2026 keine Aussage veröffentlicht. Die Anhebung auf 3,98 % zum 1. Januar 2026 begründete sie mit steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen und aus ihrer Sicht unzureichenden politischen Maßnahmen. Über den Satz für 2027 berät der Verwaltungsrat mit dem Haushalt zum Jahresende.
Einflussfaktoren für den Zusatzbeitrag der energie-BKK im Jahr 2027
Bevor die energie-BKK entscheidet, braucht sie zwei Eckdaten von außen. Das eine ist die Schätzung des Schätzerkreises beim Bundesamt für Soziale Sicherung, die bis zum 15. Oktober vorliegen muss (§ 220 Abs. 2 SGB V). Das andere ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027, den das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November festlegt (§ 242a SGB V). Den eigenen Satz beschließt anschließend der Verwaltungsrat der Kasse.
Für die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitrags der energie-BKK spielen vor allem diese Punkte eine Rolle.
- Die Ausgabenentwicklung bei Krankenhaus, Arzneimitteln und ärztlicher Behandlung, die den größten Teil der Kosten ausmachen.
- Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, die über den Risikostrukturausgleich an die Versichertenstruktur der Kasse angepasst werden.
- Die gesetzliche Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben, die jede Kasse einhalten muss.
- Die Entlastungen aus dem Spargesetz vom Juli 2026, die laut Bundesgesundheitsministerium fast 19 Mrd. € im Jahr 2027 ausmachen sollen.
- Die Haushaltsplanung, die der Verwaltungsrat beschließt und die Aufsicht genehmigt.
Am Ende muss der Zusatzbeitrag die Lücke zwischen Zuweisungen und Ausgaben schließen und zusätzlich die vorgeschriebene Rücklage sichern (§ 242 SGB V). Die Beschlüsse für das neue Jahr fallen bei den meisten Kassen im November oder Dezember.
Tendenz für die Zusatzbeiträge der Krankenkassen im Jahr 2027
Für die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt spricht der aktuelle Stand für ein Jahr ohne große Sprünge, aber mit leichtem Aufwärtsdruck. Das Bundesgesundheitsministerium will erreichen, dass der ausgabendeckende durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 wie 2026 bei 2,9 % liegt. Dafür soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sorgen, das Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 beschlossen haben. Es erhöht unter anderem den Herstellerabschlag für Arzneimittel auf 15,5 %, begrenzt den Kostenanstieg im Krankenhaus und hebt die Zuzahlungen an.
Gegen eine Entwarnung sprechen mehrere Punkte. Nach Berechnungen, über die die dpa berichtete und die der Bundesrechnungshof bestätigt, deckt das Gesetz die für 2027 erwartete Lücke von 18,8 Mrd. € ohne Puffer. Die Reserven der Kassen lagen Mitte 2026 mit rund 7,5 Mrd. € nur auf Höhe der gesetzlichen Mindestreserve. Der tatsächlich erhobene Durchschnitt lag Ende Juni 2026 mit 3,13 % bereits über dem offiziellen Wert von 2,9 %.
Wir rechnen deshalb für 2027 eher mit stabilen bis leicht steigenden Zusatzbeiträgen. Ein Anstieg wie zum Jahreswechsel 2025, als 82 von 94 Kassen ihren Beitrag erhöhten, zeichnet sich nach den bisherigen Zahlen nicht ab. Einzelne Kassen können ihre Sätze je nach eigener Finanzlage trotzdem spürbar anheben oder auch senken.
Steigt der Zusatzbeitrag Deiner Kasse, kannst Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, und zwar bis zum Ablauf des Monats, für den die Kasse den höheren Satz erstmals erhebt (§ 175 Abs. 4 SGB V). Seit dem Spargesetz müssen die Kassen ihre Mitglieder nicht mehr vorab schriftlich über eine Erhöhung informieren. Die Bundesregierung will diese Pflicht wieder einführen, beschlossen war das bis Anfang Oktober 2026 noch nicht.
Steht der neue Wert der energie-BKK fest, ergänzen wir ihn hier umgehend und rechnen die Beispiele neu.
Wie hat sich der Zusatzbeitrag der energie-BKK seit dem Jahr 2015 entwickelt?
Seit 2015 ist der Zusatzbeitrag der energie-BKK von 0,90 % auf 3,98 % zum 1. Januar 2026 gestiegen, das entspricht einem Plus von 3,08 Prozentpunkten.
Als Stichtag dient jeweils der 1. Januar eines Jahres. Die letzte Spalte zeigt, um wie viel Prozent sich der Zusatzbeitrag gegenüber dem Vorjahr verändert hat. Diese Prozentwerte fallen oft hoch aus, weil sie sich allein auf den Zusatzbeitrag beziehen, der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % bleibt dabei außen vor.
| Jahr | Zusatzbeitrag zum 1. Januar | Veränderung in Prozentpunkten | Veränderung zum Vorjahr in % |
|---|---|---|---|
| 2015 | 0,90 % | Startwert | Startwert |
| 2016 | 1,10 % | +0,20 | +22,2 % |
| 2017 | 1,10 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2018 | 1,10 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2019 | 1,10 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2020 | 1,46 % | +0,36 | +32,7 % |
| 2021 | 1,46 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2022 | 1,38 % | -0,08 | -5,5 % |
| 2023 | 1,59 % | +0,21 | +15,2 % |
| 2024 | 1,59 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2025 | 2,98 % | +1,39 | +87,4 % |
| 2026 | 3,98 % | +1,00 | +33,6 % |
Von 2016 bis 2019 erhob die energie-BKK vier Jahre in Folge 1,10 %. Zum 1. Januar 2020 stieg der Satz auf 1,46 %, zum 1. Januar 2022 senkte die Kasse ihn im Jahr der Fusion mit der BKK RWE auf 1,38 %. Den größten Sprung zeigt das Jahr 2025 mit einem Plus von 1,39 Prozentpunkten. Unterjährige Änderungen sind nicht bekannt, die Werte beziehen sich durchgehend auf die energie-BKK als aufnehmende Kasse.
Zum Vergleich mit dem Gesamtmarkt eignet sich der offizielle Durchschnitt, der von 0,9 % im Jahr 2015 auf 2,9 % im Jahr 2026 stieg. Im Mittel erhoben die Kassen Ende Juni 2026 tatsächlich 3,13 %. Der aktuelle Satz der energie-BKK von 3,98 % liegt damit über beiden Durchschnittswerten. Die Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel 2026 haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst.
Fallbeispiel: Wie hoch ist der Beitrag bei der energie-BKK?
Mit dem aktuellen Zusatzbeitrag von 3,98 % zahlst Du bei 4.500 € Bruttogehalt als Angestellter 418,05 € im Monat, als Selbstständiger mit 3.500 € Monatseinkommen sind es 629,30 €. Gerechnet wird mit dem aktuellen Satz von 3,98 % und den Rechengrößen des Jahres 2026, die Pflegeversicherung ist nicht berücksichtigt.
Angestellter mit 4.500 € Bruttogehalt bei der energie-BKK
Als Angestellter teilst Du Dir den Beitrag zur Krankenversicherung mit Deinem Arbeitgeber. Das gilt für den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ebenso wie für den Zusatzbeitrag, beide Seiten tragen jeweils die Hälfte. Bei 4.500 € brutto im Monat ergibt sich damit folgende Rechnung.
| Beitragsbestandteil | Satz | Gesamt pro Monat | Dein Anteil | Anteil Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,60 % | 657,00 € | 328,50 € | 328,50 € |
| Zusatzbeitrag der energie-BKK | 3,98 % | 179,10 € | 89,55 € | 89,55 € |
| Krankenversicherung gesamt | 18,58 % | 836,10 € | 418,05 € | 418,05 € |
Dein eigener Anteil liegt bei 418,05 € im Monat, 89,55 € davon gehen auf den Zusatzbeitrag zurück. Ändert die energie-BKK ihren Satz zum 1. Januar 2027 um 0,1 Prozentpunkte, verschiebt sich Dein Anteil um 2,25 € monatlich.
Selbstständiger mit 3.500 € Monatseinkommen bei der energie-BKK
Anders als Angestellte bekommen Selbstständige keinen Zuschuss und zahlen den Zusatzbeitrag komplett allein. Basis ist ohne Krankengeldanspruch der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 %. Bei 3.500 € beitragspflichtigem Einkommen im Monat sieht der Beitrag so aus.
| Beitragsbestandteil | Satz | Beitrag pro Monat |
|---|---|---|
| Ermäßigter Beitragssatz | 14,00 % | 490,00 € |
| Zusatzbeitrag der energie-BKK | 3,98 % | 139,30 € |
| Krankenversicherung gesamt | 17,98 % | 629,30 € |
Monatlich zahlst Du damit 629,30 €. Wählst Du den Anspruch auf Krankengeld, gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 %, und der Beitrag steigt auf 650,30 €. Liegt Dein Einkommen unter der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € (2026), berechnet die Kasse den Beitrag mindestens aus diesem Betrag. Mit unserem GKV-Beitragsrechner für Selbstständige kannst Du Deinen eigenen Beitrag ermitteln.
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat (2026) steigt der Beitrag nicht weiter. Dein Anteil als Angestellter beträgt bei der energie-BKK dann maximal 539,98 €. Mit der geplanten Grenze von 6.375 € für 2027 läge der Höchstbeitrag in der GKV bei unverändertem Zusatzbeitrag für Dich bei 592,24 €, beschlossen sind die neuen Werte aber erst nach Zustimmung des Bundesrats.
Der neue Satz der energie-BKK für 2027 folgt aus Prognose, Finanzlage und Haushaltsbeschluss. Mit den Beispielen oben kannst Du abschätzen, was eine Änderung um einige Zehntelprozentpunkte für Dich bedeutet.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der energie-BKK im Jahr 2027?
Den endgültigen Wert für 2027 hat die energie-BKK noch nicht veröffentlicht. Aktuell liegt der Zusatzbeitrag bei 3,98 %, zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz ergibt das 18,58 %. Sobald der neue Satz feststeht, ergänzen wir ihn hier und rechnen die Beispiele neu.
Kann ich die energie-BKK wegen einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht die energie-BKK ihren Zusatzbeitrag, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den die Kasse den höheren Beitrag erstmals erhebt (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die zweimonatige Bindungsfrist entfällt in diesem Fall.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag für Rentner bei der energie-BKK?
Für Rentner gilt derselbe Zusatzbeitrag wie für alle anderen Mitglieder, aktuell 3,98 %. Bei einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitrags und des Zusatzbeitrags.
Wann gibt die energie-BKK den Zusatzbeitrag für 2027 bekannt?
Den neuen Satz beschließt der Verwaltungsrat der energie-BKK in der Regel im November oder Dezember. Grundlage sind die Prognose des Schätzerkreises (bis 15. Oktober) und der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November festlegt.



