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Pflegegeld-Rechner

Pflegegeld-Rechner:
Wie viel Pflegegeld steht Dir zu?

Berechne Pflegegeld nach § 37 SGB XI, Kombileistung und Kurzzeitpflege, dazu die Beträge laut Gesetzentwurf.

Pflegegeld im Monat nach geltendem Recht

In Deinem Bezugszeitraum
Laut Gesetzentwurf im Monat

Pflegegeld bei Kombination mit einem Pflegedienst

Je mehr Sachleistung Du nutzt, desto stärker sinkt das Pflegegeld. Die Punkte markieren Deine Eingabe.

Beträge aller Pflegegrade

Mit Deinem Anteil an Sachleistungen, geltendes Recht und geplantes Plus.

Dein Rechenweg

Neben dem Pflegegeld

Weitere Ansprüche nach geltendem Recht, die der Betrag oben nicht enthält.

Orientierung mit dem Stand vom 6. November 2026. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist nicht beschlossen, seine Beträge können sich noch ändern.

Lutz Gottschlich
Lutz Gottschlich
Zuletzt aktualisiert: 6. Nov. 2026

Pflegst Du einen Angehörigen zu Hause, zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad ein monatliches Pflegegeld. Dieser Pflegegeld-Rechner zeigt Dir den Betrag nach § 37 SGB XI, auch in Kombination mit einem Pflegedienst und bei Kurzzeitpflege.

Er rechnet mit dem geltenden Recht und stellt die geplanten Beträge aus dem Pflegeneuordnungsgesetz daneben. Dieses Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Wie hoch ist das Pflegegeld je Pflegegrad?

Die Beträge stehen in § 37 SGB XI und gelten seit dem 1. Januar 2025. Du kannst Pflegegeld ab Pflegegrad 2 beantragen, wenn Du die Pflege selbst sicherstellst, etwa durch Angehörige oder Freunde. Die Sachleistung aus § 36 SGB XI gilt für den Pflegedienst und rechnet dieser direkt mit der Kasse ab.

PflegegradPflegegeld heuteSachleistung heuteEntlastungsbudget laut Entwurf
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruchkein Anspruch
Pflegegrad 2347 €796 €380 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €630 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €890 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €1.080 €

Besteht der Anspruch nicht für den ganzen Monat, kürzt die Kasse anteilig und setzt den Monat mit 30 Tagen an. Das Pflegegeld läuft bis zum Ende des Monats, in dem die pflegebedürftige Person stirbt.

Wie wirkt sich ein Pflegedienst auf das Pflegegeld aus?

Bei der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI sinkt das Pflegegeld um den Prozentsatz, zu dem Du die Sachleistung nutzt. Bei Pflegegrad 3 und einem Pflegedienst für 748,50 Euro sind das 50 Prozent der Sachleistung, also bleiben Dir 299,50 Euro Pflegegeld. An Deine Aufteilung bist Du sechs Monate gebunden.

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Was gilt bei Kurzzeitpflege und Krankenhaus?

Während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege läuft die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Jahr weiter. Der Rechner setzt dafür je Tag ein Dreißigstel an und zieht davon die Hälfte ab. Für beide Leistungen zusammen stehen nach § 42a SGB XI bis zu 3.539 Euro im Jahr bereit. Im Krankenhaus oder in einer Rehabilitation zahlt die Kasse das Pflegegeld nach § 34 SGB XI in den ersten acht Wochen weiter.

Daneben gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat nach § 45b SGB XI und bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI. Pflegegeld ist außerdem an Beratungseinsätze gebunden, die Du je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährlich abrufst. Pflegst Du selbst, kann die Pflegekasse nach § 44 SGB XI Rentenbeiträge für Dich zahlen. Wie es um Deine Altersversorgung insgesamt steht, zeigt Dir der Rentenlücken-Rechner.

Was plant das Pflegeneuordnungsgesetz beim Pflegegeld?

Stand 6. November 2026 ist das Pflegeneuordnungsgesetz (Drucksache 21/8869) nicht beschlossen. Der Bundestag beriet es am 5. November 2026 in erster Lesung, der Bundesrat soll sich am 18. Dezember 2026 damit befassen. Bis zur Verkündung gelten die Beträge aus der linken Spalte der Tabelle.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht zum 1. Januar 2027 ein Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets vor. Den höheren Beträgen stehen Streichungen gegenüber. Die Verhinderungspflege wäre dann keine eigene Leistung mehr, und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gingen laut Begründung in diesem Budget auf. Den Entlastungsbetrag soll ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro ersetzen. Die Halbierung des Pflegegeldes würde weiter gelten, künftig bei Kurzzeitpflege und in pflegerischen Akutsituationen. Der Rechner zeigt die Entwurfsbeträge nur zum Vergleich und mit derselben Kürzung bei Sachleistung. Er rechnet die neuen Sachleistungsbudgets des Entwurfs nicht ein.

Wie begleiten wir Dich rund um die Pflege?

Viele Fragen entstehen rund um die Kranken- und Pflegekasse. Wir schauen mit Dir auf Deine gesetzliche Krankenversicherung und klären, was beim Kassenwechsel mit Pflegegrad zu beachten ist. Sprich uns dafür über unsere Kontaktseite an. Weitere Werkzeuge findest Du in unserer Rechner-Übersicht.

Häufige Fragen

Wer bekommt das Pflegegeld?

Die Kasse zahlt es an die pflegebedürftige Person. Sie kann es an die Person weitergeben, die sie pflegt.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. § 37 SGB XI nennt die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 kommen andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag in Frage, dessen Wegfall der Gesetzentwurf allerdings vorsieht.

Steigt das Pflegegeld zum 1. Januar 2027?

Nach geltendem Recht nicht. § 30 SGB XI sieht die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vor. Der Gesetzentwurf würde die Beträge zum 1. Januar 2027 neu festlegen und die Anpassung für 2028 streichen. Ab 2029 wäre sie dann jährlich vorgesehen.

Bekomme ich Pflegegeld rückwirkend?

Die Leistungen beginnen nach § 33 SGB XI ab der Antragstellung, frühestens ab Vorliegen der Voraussetzungen. Stell den Antrag deshalb früh bei der Pflegekasse, auch wenn die Begutachtung noch aussteht.

Muss ich Pflegegeld versteuern?

Leistungen aus der Pflegeversicherung sind nach § 3 Nr. 1 EStG steuerfrei. Zur Weitergabe an Angehörige fragst Du im Zweifel Deine Steuerberatung.

Lutz Gottschlich
Lutz Gottschlich
Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung

Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei COVAGO. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung bringt er auch komplexe Themen ruhig und verständlich auf den Punkt.

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