Die BKK24 hat ihren Sitz in Obernkirchen in Niedersachsen und ist bundesweit geöffnet. Seit dem 1. April 2025 erhebt sie einen Zusatzbeitrag von 4,39 %, der Gesamtbeitragssatz liegt bei 18,99 %. Ob sich daran zum 1. Januar 2027 etwas ändert, ist noch offen. Klar ist bereits, welche Faktoren über den neuen Satz entscheiden und wie stark sich der Zusatzbeitrag in den vergangenen Jahren verändert hat.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei der BKK24 im Jahr 2027?
Die BKK24 hat ihren Zusatzbeitrag für 2027 noch nicht veröffentlicht (Stand: 8. Oktober 2026). Bis auf Weiteres gilt der aktuelle Satz von 4,39 %, den die Kasse seit dem 1. April 2025 erhebt.
Die BKK24 hat sich bereits zu 2027 geäußert. Ende September 2026 kündigte sie an, den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2027 „erkennbar zu senken“. Die Höhe soll im Dezember feststehen, nach der Haushaltsplanung, dem Beschluss des Verwaltungsrats und der Genehmigung durch die Aufsicht. Die Kasse verweist dabei selbst darauf, dass sie die Prognose des Schätzerkreises und die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch abwarten muss.
Einflussfaktoren für den Zusatzbeitrag der BKK24 im Jahr 2027
Am Anfang steht die Prognose. Der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung legt bis zum 15. Oktober seine Schätzung für Einnahmen und Ausgaben im kommenden Jahr vor (§ 220 Abs. 2 SGB V). Bis zum 1. November gibt das Bundesgesundheitsministerium daraus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im Jahr 2027 bekannt (§ 242a SGB V). Die Kassen orientieren sich daran, an diesen Wert gebunden sind sie aber nicht.
In die Entscheidung der BKK24 fließen im Wesentlichen folgende Faktoren ein.
- Die Leistungsausgaben je Versicherten, die im ersten Halbjahr 2026 GKV-weit um 7,4 % stiegen, bei Krankenhausbehandlungen sogar um 9,3 %.
- Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, die sich über den Risikostrukturausgleich nach Alter, Geschlecht und Krankheitslast der Versicherten richten.
- Die Rücklagen der Kasse, die mindestens 0,2 durchschnittliche Monatsausgaben erreichen müssen.
- Die Wirkung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, das für 2027 Entlastungen von fast 19 Mrd. € vorsieht.
- Der Beschluss des Verwaltungsrats, den die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigen muss.
Rechtlich gilt, dass Zuweisungen, Zusatzbeitrag und sonstige Einnahmen zusammen die Ausgaben und die Rücklage decken müssen (§ 242 SGB V). Üblicherweise beschließen die Verwaltungsräte ihre Sätze im November oder Dezember, der neue Wert gilt dann ab dem 1. Januar.
Tendenz für die Zusatzbeiträge der Krankenkassen im Jahr 2027
Nach heutigem Stand deutet vieles auf ein ruhigeres Beitragsjahr 2027 hin, ganz ohne Erhöhungen dürfte es aber nicht ablaufen. Ziel des Bundesgesundheitsministeriums ist ein ausgabendeckender durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 % auch im Jahr 2027. Grundlage ist das Spargesetz vom Juli 2026, das unter anderem höhere Zuzahlungen und einen höheren Herstellerabschlag für Arzneimittel vorsieht und den Bundeszuschuss für 2027 auf 13,15 Mrd. € festlegt.
Die Spielräume bleiben aber gering. Die Reserven der Kassen lagen Mitte 2026 mit rund 7,5 Mrd. € nur auf dem gesetzlichen Mindestniveau, und das Entlastungspaket deckt die Lücke von 18,8 Mrd. € nach Berichten der dpa ohne Reserve ab. Schon heute erheben die Kassen im Schnitt 3,13 % und damit mehr als den offiziellen Durchschnitt von 2,9 %.
Daraus ergibt sich für uns eine Tendenz zu weitgehend stabilen, in Einzelfällen leicht steigenden Zusatzbeiträgen. Einen Anstieg in der Größenordnung von 2025 lassen die aktuellen Zahlen nicht erwarten. Wie sich jede einzelne Kasse entscheidet, hängt am Ende von ihrer eigenen Ausgaben- und Rücklagensituation ab.
Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst bis zum Ende des Monats kündigen, für den der höhere Satz erstmals gilt (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die Pflicht der Kassen, Mitglieder vorab schriftlich über eine Erhöhung zu informieren, hat das Spargesetz gestrichen. Eine Rückkehr dieser Informationspflicht ist geplant, war Anfang Oktober 2026 aber noch nicht beschlossen.
Wir aktualisieren den Beitrag direkt, sobald die BKK24 den neuen Satz für 2027 veröffentlicht hat, inklusive neuer Beispielrechnungen.
Wie hat sich der Zusatzbeitrag der BKK24 seit dem Jahr 2015 entwickelt?
Der Zusatzbeitrag der BKK24 hat sich von 0,90 % im Jahr 2015 auf 4,39 % im Jahr 2026 erhöht, also um 3,49 Prozentpunkte.
Die Tabelle zeigt für jedes Jahr den Zusatzbeitrag, der am 1. Januar galt. Daneben stehen die Veränderung in Prozentpunkten und die prozentuale Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Ein Anstieg von 1,00 % auf 1,50 % entspricht zum Beispiel 0,50 Prozentpunkten und beim Zusatzbeitrag selbst einem Plus von 50 %.
| Jahr | Zusatzbeitrag zum 1. Januar | Veränderung in Prozentpunkten | Veränderung zum Vorjahr in % |
|---|---|---|---|
| 2015 | 0,90 % | Startwert | Startwert |
| 2016 | 1,10 % | +0,20 | +22,2 % |
| 2017 | 1,10 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2018 | 1,10 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2019 | 1,10 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2020 | 1,00 % | -0,10 | -9,1 % |
| 2021 | 1,00 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2022 | 2,50 % | +1,50 | +150,0 % |
| 2023 | 1,79 % | -0,71 | -28,4 % |
| 2024 | 1,89 % | +0,10 | +5,6 % |
| 2025 | 3,25 % | +1,36 | +72,0 % |
| 2026 | 4,39 % | +1,14 | +35,1 % |
Die BKK24 hat ihren Zusatzbeitrag seit 2015 häufig verändert, oft auch unterjährig. Zum 1. September 2021 stieg er vorübergehend von 1,00 % auf 2,50 %, die Kasse begründete das damals mit einer einzelnen finanziellen Altlast. Zum 1. Mai 2022 sank der Satz wieder auf 1,49 %. 2024 erhöhte die BKK24 zweimal unterjährig und zum 1. April 2025 ein weiteres Mal auf den heutigen Wert. Seit Oktober 2017 umfasst die BKK24 außerdem die frühere BKK advita, Name und Sitz blieben bei der Fusion erhalten.
Neben den Werten zum Jahresbeginn hat die BKK24 ihren Zusatzbeitrag auch während des Jahres angepasst.
- Im Laufe des Jahres 2019 von 1,10 % auf 1,00 %
- Zum 1. September 2021 von 1,00 % auf 2,50 %
- Zum 1. Mai 2022 von 2,50 % auf 1,49 %
- Zum 1. Juli 2024 von 1,89 % auf 2,55 %
- Zum 1. Oktober 2024 von 2,55 % auf 3,25 %
- Zum 1. April 2025 von 3,25 % auf 4,39 %
In der Tabelle sind diese Änderungen nicht als eigene Zeile enthalten, maßgeblich ist dort der Stand zum Jahresbeginn.
Zur Einordnung hilft der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den das Bundesgesundheitsministerium jedes Jahr festlegt. Er lag 2015 bei 0,9 % und liegt 2026 bei 2,9 %, die tatsächlich erhobenen Sätze lagen Ende Juni 2026 im Schnitt bei 3,13 %. Der aktuelle Satz der BKK24 von 4,39 % liegt damit über beiden Durchschnittswerten. Wie die übrigen Kassen dastehen, zeigt unsere Übersicht der GKV-Zusatzbeiträge 2026.
Fallbeispiel: Wie hoch ist der Beitrag bei der BKK24?
Bei einem Bruttogehalt von 4.500 € zahlst Du als Angestellter bei der BKK24 derzeit 427,28 € im Monat für die Krankenversicherung, Dein Arbeitgeber zahlt den gleichen Betrag. Als Selbstständiger mit 3.500 € Monatseinkommen liegt Dein Beitrag bei 643,65 €. Grundlage sind der derzeit gültige Zusatzbeitrag von 4,39 % und die Werte für 2026. Die Pflegeversicherung lassen wir außen vor, ihr Beitrag kommt separat hinzu.
Angestellter mit 4.500 € Bruttogehalt bei der BKK24
Für Angestellte gilt die paritätische Finanzierung, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den allgemeinen Beitrag und den Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen. Bei einem Monatsgehalt von 4.500 € brutto setzt sich der Beitrag bei der BKK24 wie folgt zusammen.
| Beitragsbestandteil | Satz | Gesamt pro Monat | Dein Anteil | Anteil Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,60 % | 657,00 € | 328,50 € | 328,50 € |
| Zusatzbeitrag der BKK24 | 4,39 % | 197,56 € | 98,78 € | 98,78 € |
| Krankenversicherung gesamt | 18,99 % | 854,56 € | 427,28 € | 427,28 € |
Von den 854,56 € Gesamtbeitrag entfallen 197,56 € auf den Zusatzbeitrag der BKK24, davon trägst Du 98,78 €. Jeder Zehntelprozentpunkt beim Zusatzbeitrag verändert Deinen Anteil in diesem Beispiel um 2,25 € im Monat.
Selbstständiger mit 3.500 € Monatseinkommen bei der BKK24
Selbstständige tragen ihren Beitrag vollständig selbst. Wer auf das gesetzliche Krankengeld verzichtet, zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % zuzüglich des vollen Zusatzbeitrags. Für ein beitragspflichtiges Monatseinkommen von 3.500 € ergibt sich folgende Rechnung.
| Beitragsbestandteil | Satz | Beitrag pro Monat |
|---|---|---|
| Ermäßigter Beitragssatz | 14,00 % | 490,00 € |
| Zusatzbeitrag der BKK24 | 4,39 % | 153,65 € |
| Krankenversicherung gesamt | 18,39 % | 643,65 € |
Der Monatsbeitrag liegt damit bei 643,65 €, jeder Zehntelprozentpunkt beim Zusatzbeitrag macht hier 3,50 € aus. Mit Anspruch auf Krankengeld steigt der Beitrag auf 664,65 €. Unterhalb von 1.318,33 € (2026) setzt die Kasse die Mindestbemessungsgrundlage an. Einen eigenen Wert berechnest Du mit unserem GKV-Beitragsrechner für Selbstständige.
Bei höheren Einkommen begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze den Beitrag. 2026 liegt sie bei 5.812,50 € im Monat, als Angestellter zahlst Du bei der BKK24 damit höchstens 551,89 € für die Krankenversicherung. Für 2027 plant die Bundesregierung eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € im Monat, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Bliebe der Zusatzbeitrag unverändert, läge Dein Höchstanteil dann bei 605,31 €.
Für Mitglieder der BKK24 entscheidet sich die Beitragshöhe für 2027 im November oder Dezember. Bis dahin bilden der aktuelle Satz und die Beispielrechnungen die beste Grundlage, um die eigene Belastung einzuschätzen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der BKK24 im Jahr 2027?
Den genauen Wert für 2027 hat die BKK24 noch nicht veröffentlicht, sie hat aber angekündigt, den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2027 erkennbar zu senken. Aktuell liegt er bei 4,39 %, zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz ergibt das 18,99 %. Sobald der neue Satz feststeht, ergänzen wir ihn hier und rechnen die Beispiele neu.
Kann ich die BKK24 wegen einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht die BKK24 ihren Zusatzbeitrag, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den die Kasse den höheren Beitrag erstmals erhebt (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die zweimonatige Bindungsfrist entfällt in diesem Fall.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag für Rentner bei der BKK24?
Für Rentner gilt derselbe Zusatzbeitrag wie für alle anderen Mitglieder, aktuell 4,39 %. Bei einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitrags und des Zusatzbeitrags.
Wann gibt die BKK24 den Zusatzbeitrag für 2027 bekannt?
Den neuen Satz beschließt der Verwaltungsrat der BKK24 in der Regel im November oder Dezember. Grundlage sind die Prognose des Schätzerkreises (bis 15. Oktober) und der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November festlegt.



