Die DAK-Gesundheit gehört mit Sitz in Hamburg zu den großen Ersatzkassen und ist bundesweit für alle gesetzlich Versicherten wählbar. Seit dem 1. Januar 2026 erhebt sie einen Zusatzbeitrag von 3,20 %, der Gesamtbeitragssatz liegt damit bei 17,80 %. Der Wert für 2027 steht noch nicht fest. Mit Blick auf die Finanzlage der Kassen, die Beitragshistorie seit 2015 und zwei Beispielrechnungen lässt sich trotzdem gut einordnen, was auf Dich zukommt.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei der DAK-Gesundheit im Jahr 2027?
Die DAK-Gesundheit hat ihren Zusatzbeitrag für 2027 noch nicht veröffentlicht (Stand: 8. Oktober 2026). Bis auf Weiteres gilt der aktuelle Satz von 3,20 %, den die Kasse seit dem 1. Januar 2026 erhebt.
Zur Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die DAK-Gesundheit 2026 mehrfach geäußert. Im Januar 2026 legte sie eine Berechnung des IGES-Instituts vor, die für 2027 eine Finanzlücke von 11,8 Mrd. € und einen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um rund 0,6 Prozentpunkte erwartete. Diese Prognose entstand vor dem Spargesetz vom Juli 2026. Bei der Vorstellung des Geschäftsberichts 2025 Ende Juli 2026 sagte Vorstandschef Andreas Storm: „Die Trendwende ist eingeleitet. Weitere Strukturreformen müssen jetzt folgen.“ Eine Zahl für den eigenen Zusatzbeitrag 2027 nannte die Kasse dabei nicht.
Einflussfaktoren für den Zusatzbeitrag der DAK im Jahr 2027
Am Anfang steht die Prognose. Der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung legt bis zum 15. Oktober seine Schätzung für Einnahmen und Ausgaben im kommenden Jahr vor (§ 220 Abs. 2 SGB V). Bis zum 1. November gibt das Bundesgesundheitsministerium daraus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im Jahr 2027 bekannt (§ 242a SGB V). Die Kassen orientieren sich daran, an diesen Wert gebunden sind sie aber nicht.
In die Entscheidung der DAK fließen im Wesentlichen folgende Faktoren ein.
- Die Leistungsausgaben je Versicherten, die im ersten Halbjahr 2026 GKV-weit um 7,4 % stiegen, bei Krankenhausbehandlungen sogar um 9,3 %.
- Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, die sich über den Risikostrukturausgleich nach Alter, Geschlecht und Krankheitslast der Versicherten richten.
- Die Rücklagen der Kasse, die mindestens 0,2 durchschnittliche Monatsausgaben erreichen müssen.
- Die Wirkung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, das für 2027 Entlastungen von fast 19 Mrd. € vorsieht.
- Der Beschluss des Verwaltungsrats, den die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigen muss.
Rechtlich gilt, dass Zuweisungen, Zusatzbeitrag und sonstige Einnahmen zusammen die Ausgaben und die Rücklage decken müssen (§ 242 SGB V). Üblicherweise beschließen die Verwaltungsräte ihre Sätze im November oder Dezember, der neue Wert gilt dann ab dem 1. Januar.
Tendenz für die Zusatzbeiträge der Krankenkassen im Jahr 2027
Nach heutigem Stand deutet vieles auf ein ruhigeres Beitragsjahr 2027 hin, ganz ohne Erhöhungen dürfte es aber nicht ablaufen. Ziel des Bundesgesundheitsministeriums ist ein ausgabendeckender durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 % auch im Jahr 2027. Grundlage ist das Spargesetz vom Juli 2026, das unter anderem höhere Zuzahlungen und einen höheren Herstellerabschlag für Arzneimittel vorsieht und den Bundeszuschuss für 2027 auf 13,15 Mrd. € festlegt.
Die Spielräume bleiben aber gering. Die Reserven der Kassen lagen Mitte 2026 mit rund 7,5 Mrd. € nur auf dem gesetzlichen Mindestniveau, und das Entlastungspaket deckt die Lücke von 18,8 Mrd. € nach Berichten der dpa ohne Reserve ab. Schon heute erheben die Kassen im Schnitt 3,13 % und damit mehr als den offiziellen Durchschnitt von 2,9 %.
Daraus ergibt sich für uns eine Tendenz zu weitgehend stabilen, in Einzelfällen leicht steigenden Zusatzbeiträgen. Einen Anstieg in der Größenordnung von 2025 lassen die aktuellen Zahlen nicht erwarten. Wie sich jede einzelne Kasse entscheidet, hängt am Ende von ihrer eigenen Ausgaben- und Rücklagensituation ab.
Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst bis zum Ende des Monats kündigen, für den der höhere Satz erstmals gilt (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die Pflicht der Kassen, Mitglieder vorab schriftlich über eine Erhöhung zu informieren, hat das Spargesetz gestrichen. Eine Rückkehr dieser Informationspflicht ist geplant, war Anfang Oktober 2026 aber noch nicht beschlossen.
Wir aktualisieren den Beitrag direkt, sobald die DAK-Gesundheit den neuen Satz für 2027 veröffentlicht hat, inklusive neuer Beispielrechnungen.
Wie hat sich der Zusatzbeitrag der DAK-Gesundheit seit dem Jahr 2015 entwickelt?
Der Zusatzbeitrag der DAK-Gesundheit hat sich von 0,90 % im Jahr 2015 auf 3,20 % im Jahr 2026 erhöht, also um 2,30 Prozentpunkte.
Die Tabelle zeigt für jedes Jahr den Zusatzbeitrag, der am 1. Januar galt. Daneben stehen die Veränderung in Prozentpunkten und die prozentuale Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Ein Anstieg von 1,00 % auf 1,50 % entspricht zum Beispiel 0,50 Prozentpunkten und beim Zusatzbeitrag selbst einem Plus von 50 %.
| Jahr | Zusatzbeitrag zum 1. Januar | Veränderung in Prozentpunkten | Veränderung zum Vorjahr in % |
|---|---|---|---|
| 2015 | 0,90 % | Startwert | Startwert |
| 2016 | 1,50 % | +0,60 | +66,7 % |
| 2017 | 1,50 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2018 | 1,50 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2019 | 1,50 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2020 | 1,50 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2021 | 1,50 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2022 | 1,50 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2023 | 1,70 % | +0,20 | +13,3 % |
| 2024 | 1,70 % | 0,00 | 0,0 % |
| 2025 | 2,80 % | +1,10 | +64,7 % |
| 2026 | 3,20 % | +0,40 | +14,3 % |
Auffällig ist die lange stabile Phase von 2016 bis 2022, in der die DAK-Gesundheit sieben Jahre in Folge 1,50 % erhob. Danach stieg der Satz auf 1,70 % im Jahr 2023, auf 2,80 % im Jahr 2025 und auf 3,20 % im Jahr 2026. Den größten Schritt machte der Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel 2025 mit 1,10 Prozentpunkten. Zum 1. Juli 2016 übernahm die DAK-Gesundheit außerdem die BKK Beiersdorf, die Werte in der Tabelle beziehen sich durchgehend auf die DAK-Gesundheit selbst. Unterjährige Änderungen gab es im gesamten Zeitraum nicht.
Zur Einordnung hilft der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den das Bundesgesundheitsministerium jedes Jahr festlegt. Er lag 2015 bei 0,9 % und liegt 2026 bei 2,9 %, die tatsächlich erhobenen Sätze lagen Ende Juni 2026 im Schnitt bei 3,13 %. Der aktuelle Satz der DAK von 3,20 % liegt damit über beiden Durchschnittswerten. Wie die übrigen Kassen dastehen, zeigt unsere Übersicht der GKV-Zusatzbeiträge 2026.
Fallbeispiel: Wie hoch ist der Beitrag bei der DAK-Gesundheit?
Bei einem Bruttogehalt von 4.500 € zahlst Du als Angestellter bei der DAK derzeit 400,50 € im Monat für die Krankenversicherung, Dein Arbeitgeber zahlt den gleichen Betrag. Als Selbstständiger mit 3.500 € Monatseinkommen liegt Dein Beitrag bei 602,00 €. Grundlage sind der derzeit gültige Zusatzbeitrag von 3,20 % und die Werte für 2026. Die Pflegeversicherung lassen wir außen vor, ihr Beitrag kommt separat hinzu.
Angestellter mit 4.500 € Bruttogehalt bei der DAK
Für Angestellte gilt die paritätische Finanzierung, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den allgemeinen Beitrag und den Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen. Bei einem Monatsgehalt von 4.500 € brutto setzt sich der Beitrag bei der DAK wie folgt zusammen.
| Beitragsbestandteil | Satz | Gesamt pro Monat | Dein Anteil | Anteil Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,60 % | 657,00 € | 328,50 € | 328,50 € |
| Zusatzbeitrag der DAK | 3,20 % | 144,00 € | 72,00 € | 72,00 € |
| Krankenversicherung gesamt | 17,80 % | 801,00 € | 400,50 € | 400,50 € |
Von den 801,00 € Gesamtbeitrag entfallen 144,00 € auf den Zusatzbeitrag der DAK, davon trägst Du 72,00 €. Jeder Zehntelprozentpunkt beim Zusatzbeitrag verändert Deinen Anteil in diesem Beispiel um 2,25 € im Monat.
Selbstständiger mit 3.500 € Monatseinkommen bei der DAK
Selbstständige tragen ihren Beitrag vollständig selbst. Wer auf das gesetzliche Krankengeld verzichtet, zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % zuzüglich des vollen Zusatzbeitrags. Für ein beitragspflichtiges Monatseinkommen von 3.500 € ergibt sich folgende Rechnung.
| Beitragsbestandteil | Satz | Beitrag pro Monat |
|---|---|---|
| Ermäßigter Beitragssatz | 14,00 % | 490,00 € |
| Zusatzbeitrag der DAK | 3,20 % | 112,00 € |
| Krankenversicherung gesamt | 17,20 % | 602,00 € |
Der Monatsbeitrag liegt damit bei 602,00 €, jeder Zehntelprozentpunkt beim Zusatzbeitrag macht hier 3,50 € aus. Mit Anspruch auf Krankengeld steigt der Beitrag auf 623,00 €. Unterhalb von 1.318,33 € (2026) setzt die Kasse die Mindestbemessungsgrundlage an. Einen eigenen Wert berechnest Du mit unserem GKV-Beitragsrechner für Selbstständige.
Bei höheren Einkommen begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze den Beitrag. 2026 liegt sie bei 5.812,50 € im Monat, als Angestellter zahlst Du bei der DAK damit höchstens 517,31 € für die Krankenversicherung. Für 2027 plant die Bundesregierung eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € im Monat, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Bliebe der Zusatzbeitrag unverändert, läge Dein Höchstanteil dann bei 567,38 €.
Für Mitglieder der DAK entscheidet sich die Beitragshöhe für 2027 im November oder Dezember. Bis dahin bilden der aktuelle Satz und die Beispielrechnungen die beste Grundlage, um die eigene Belastung einzuschätzen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der DAK-Gesundheit im Jahr 2027?
Den endgültigen Wert für 2027 hat die DAK-Gesundheit noch nicht veröffentlicht. Aktuell liegt der Zusatzbeitrag bei 3,20 %, zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz ergibt das 17,80 %. Sobald der neue Satz feststeht, ergänzen wir ihn hier und rechnen die Beispiele neu.
Kann ich die DAK-Gesundheit wegen einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht die DAK-Gesundheit ihren Zusatzbeitrag, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den die Kasse den höheren Beitrag erstmals erhebt (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die zweimonatige Bindungsfrist entfällt in diesem Fall.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag für Rentner bei der DAK-Gesundheit?
Für Rentner gilt derselbe Zusatzbeitrag wie für alle anderen Mitglieder, aktuell 3,20 %. Bei einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitrags und des Zusatzbeitrags.
Wann gibt die DAK-Gesundheit den Zusatzbeitrag für 2027 bekannt?
Den neuen Satz beschließt der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit in der Regel im November oder Dezember. Grundlage sind die Prognose des Schätzerkreises (bis 15. Oktober) und der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November festlegt.



