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KRANKENVERSICHERUNG

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei der SBK in 2027?

Attila Huck
Attila Huck
Zuletzt aktualisiert: 9. Okt. 2026

Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse ist bundesweit geöffnet, hat ihren Satzungssitz in Heidenheim und ihre Zentrale in München. Ihr Zusatzbeitrag liegt seit dem 1. August 2025 bei 3,80 % und blieb zum Jahreswechsel 2026 unverändert. Für das Jahr 2027 gibt es noch keinen neuen Wert. Einen Anhaltspunkt liefern die Beitragsentwicklung seit Einführung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags im Jahr 2015 und die aktuelle Finanzlage der Kassen.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei der SBK im Jahr 2027?

Die SBK hat ihren Zusatzbeitrag für 2027 noch nicht veröffentlicht (Stand: 8. Oktober 2026). Bis auf Weiteres gilt der aktuelle Satz von 3,80 %, den die Kasse seit dem 1. August 2025 erhebt.

Zum Zusatzbeitrag 2027 gibt es von der SBK bislang keine Aussage. Laut Jahresrechnung 2024 lagen ihre Ausgaben mit rund 4,75 Mrd. € um gut 210 Mio. € über den Einnahmen. 2025 erhöhte die SBK ihren Zusatzbeitrag zweimal. Wie sich die Finanzlage seitdem entwickelt hat, wird mit dem Haushaltsbeschluss für 2027 sichtbar.

Einflussfaktoren für den Zusatzbeitrag der SBK im Jahr 2027

Am Anfang steht die Prognose. Der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung legt bis zum 15. Oktober seine Schätzung für Einnahmen und Ausgaben im kommenden Jahr vor (§ 220 Abs. 2 SGB V). Bis zum 1. November gibt das Bundesgesundheitsministerium daraus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im Jahr 2027 bekannt (§ 242a SGB V). Die Kassen orientieren sich daran, an diesen Wert gebunden sind sie aber nicht.

In die Entscheidung der SBK fließen im Wesentlichen folgende Faktoren ein.

  • Die Leistungsausgaben je Versicherten, die im ersten Halbjahr 2026 GKV-weit um 7,4 % stiegen, bei Krankenhausbehandlungen sogar um 9,3 %.
  • Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, die sich über den Risikostrukturausgleich nach Alter, Geschlecht und Krankheitslast der Versicherten richten.
  • Die Rücklagen der Kasse, die mindestens 0,2 durchschnittliche Monatsausgaben erreichen müssen.
  • Die Wirkung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, das für 2027 Entlastungen von fast 19 Mrd. € vorsieht.
  • Der Beschluss des Verwaltungsrats, den die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigen muss.

Rechtlich gilt, dass Zuweisungen, Zusatzbeitrag und sonstige Einnahmen zusammen die Ausgaben und die Rücklage decken müssen (§ 242 SGB V). Üblicherweise beschließen die Verwaltungsräte ihre Sätze im November oder Dezember, der neue Wert gilt dann ab dem 1. Januar.

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Tendenz für die Zusatzbeiträge der Krankenkassen im Jahr 2027

Nach heutigem Stand deutet vieles auf ein ruhigeres Beitragsjahr 2027 hin, ganz ohne Erhöhungen dürfte es aber nicht ablaufen. Ziel des Bundesgesundheitsministeriums ist ein ausgabendeckender durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 % auch im Jahr 2027. Grundlage ist das Spargesetz vom Juli 2026, das unter anderem höhere Zuzahlungen und einen höheren Herstellerabschlag für Arzneimittel vorsieht und den Bundeszuschuss für 2027 auf 13,15 Mrd. € festlegt.

Die Spielräume bleiben aber gering. Die Reserven der Kassen lagen Mitte 2026 mit rund 7,5 Mrd. € nur auf dem gesetzlichen Mindestniveau, und das Entlastungspaket deckt die Lücke von 18,8 Mrd. € nach Berichten der dpa ohne Reserve ab. Schon heute erheben die Kassen im Schnitt 3,13 % und damit mehr als den offiziellen Durchschnitt von 2,9 %.

Daraus ergibt sich für uns eine Tendenz zu weitgehend stabilen, in Einzelfällen leicht steigenden Zusatzbeiträgen. Einen Anstieg in der Größenordnung von 2025 lassen die aktuellen Zahlen nicht erwarten. Wie sich jede einzelne Kasse entscheidet, hängt am Ende von ihrer eigenen Ausgaben- und Rücklagensituation ab.

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst bis zum Ende des Monats kündigen, für den der höhere Satz erstmals gilt (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die Pflicht der Kassen, Mitglieder vorab schriftlich über eine Erhöhung zu informieren, hat das Spargesetz gestrichen. Eine Rückkehr dieser Informationspflicht ist geplant, war Anfang Oktober 2026 aber noch nicht beschlossen.

Wir aktualisieren den Beitrag direkt, sobald die SBK den neuen Satz für 2027 veröffentlicht hat, inklusive neuer Beispielrechnungen.

Wie hat sich der Zusatzbeitrag der SBK seit dem Jahr 2015 entwickelt?

Der Zusatzbeitrag der SBK hat sich von 0,90 % im Jahr 2015 auf 3,80 % im Jahr 2026 erhöht, also um 2,90 Prozentpunkte.

Die Tabelle zeigt für jedes Jahr den Zusatzbeitrag, der am 1. Januar galt. Daneben stehen die Veränderung in Prozentpunkten und die prozentuale Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Ein Anstieg von 1,00 % auf 1,50 % entspricht zum Beispiel 0,50 Prozentpunkten und beim Zusatzbeitrag selbst einem Plus von 50 %.

JahrZusatzbeitrag zum 1. JanuarVeränderung in ProzentpunktenVeränderung zum Vorjahr in %
20150,90 %StartwertStartwert
20161,30 %+0,40+44,4 %
20171,30 %0,000,0 %
20181,30 %0,000,0 %
20191,30 %0,000,0 %
20201,30 %0,000,0 %
20211,30 %0,000,0 %
20221,30 %0,000,0 %
20231,50 %+0,20+15,4 %
20241,70 %+0,20+13,3 %
20252,90 %+1,20+70,6 %
20263,80 %+0,90+31,0 %

Von 2016 bis 2022 erhob die SBK sieben Jahre lang unverändert 1,30 %. Ab 2023 stieg der Satz schrittweise, mit dem größten Sprung zum 1. Januar 2025 von 1,70 % auf 2,90 %. Zum 1. August 2025 folgte eine unterjährige Erhöhung um 0,90 Prozentpunkte auf 3,80 %, die auch 2026 gilt.

Neben den Werten zum Jahresbeginn hat die SBK ihren Zusatzbeitrag auch während des Jahres angepasst.

  • Zum 1. August 2025 von 2,90 % auf 3,80 %

In der Tabelle sind diese Änderungen nicht als eigene Zeile enthalten, maßgeblich ist dort der Stand zum Jahresbeginn.

Zur Einordnung hilft der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den das Bundesgesundheitsministerium jedes Jahr festlegt. Er lag 2015 bei 0,9 % und liegt 2026 bei 2,9 %, die tatsächlich erhobenen Sätze lagen Ende Juni 2026 im Schnitt bei 3,13 %. Der aktuelle Satz der SBK von 3,80 % liegt damit über beiden Durchschnittswerten. Wie die übrigen Kassen dastehen, zeigt unsere Übersicht der GKV-Zusatzbeiträge 2026.

Fallbeispiel: Wie hoch ist der Beitrag bei der SBK?

Bei einem Bruttogehalt von 4.500 € zahlst Du als Angestellter bei der SBK derzeit 414,00 € im Monat für die Krankenversicherung, Dein Arbeitgeber zahlt den gleichen Betrag. Als Selbstständiger mit 3.500 € Monatseinkommen liegt Dein Beitrag bei 623,00 €. Grundlage sind der derzeit gültige Zusatzbeitrag von 3,80 % und die Werte für 2026. Die Pflegeversicherung lassen wir außen vor, ihr Beitrag kommt separat hinzu.

Angestellter mit 4.500 € Bruttogehalt bei der SBK

Für Angestellte gilt die paritätische Finanzierung, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den allgemeinen Beitrag und den Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen. Bei einem Monatsgehalt von 4.500 € brutto setzt sich der Beitrag bei der SBK wie folgt zusammen.

BeitragsbestandteilSatzGesamt pro MonatDein AnteilAnteil Arbeitgeber
Allgemeiner Beitragssatz14,60 %657,00 €328,50 €328,50 €
Zusatzbeitrag der SBK3,80 %171,00 €85,50 €85,50 €
Krankenversicherung gesamt18,40 %828,00 €414,00 €414,00 €

Von den 828,00 € Gesamtbeitrag entfallen 171,00 € auf den Zusatzbeitrag der SBK, davon trägst Du 85,50 €. Jeder Zehntelprozentpunkt beim Zusatzbeitrag verändert Deinen Anteil in diesem Beispiel um 2,25 € im Monat.

Selbstständiger mit 3.500 € Monatseinkommen bei der SBK

Selbstständige tragen ihren Beitrag vollständig selbst. Wer auf das gesetzliche Krankengeld verzichtet, zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % zuzüglich des vollen Zusatzbeitrags. Für ein beitragspflichtiges Monatseinkommen von 3.500 € ergibt sich folgende Rechnung.

BeitragsbestandteilSatzBeitrag pro Monat
Ermäßigter Beitragssatz14,00 %490,00 €
Zusatzbeitrag der SBK3,80 %133,00 €
Krankenversicherung gesamt17,80 %623,00 €

Der Monatsbeitrag liegt damit bei 623,00 €, jeder Zehntelprozentpunkt beim Zusatzbeitrag macht hier 3,50 € aus. Mit Anspruch auf Krankengeld steigt der Beitrag auf 644,00 €. Unterhalb von 1.318,33 € (2026) setzt die Kasse die Mindestbemessungsgrundlage an. Einen eigenen Wert berechnest Du mit unserem GKV-Beitragsrechner für Selbstständige.

Bei höheren Einkommen begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze den Beitrag. 2026 liegt sie bei 5.812,50 € im Monat, als Angestellter zahlst Du bei der SBK damit höchstens 534,75 € für die Krankenversicherung. Für 2027 plant die Bundesregierung eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € im Monat, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Bliebe der Zusatzbeitrag unverändert, läge Dein Höchstanteil dann bei 586,51 €.

Für Mitglieder der SBK entscheidet sich die Beitragshöhe für 2027 im November oder Dezember. Bis dahin bilden der aktuelle Satz und die Beispielrechnungen die beste Grundlage, um die eigene Belastung einzuschätzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der SBK im Jahr 2027?

Den endgültigen Wert für 2027 hat die SBK noch nicht veröffentlicht. Aktuell liegt der Zusatzbeitrag bei 3,80 %, zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz ergibt das 18,40 %. Sobald der neue Satz feststeht, ergänzen wir ihn hier und rechnen die Beispiele neu.

Kann ich die SBK wegen einer Beitragserhöhung kündigen?

Ja. Erhöht die SBK ihren Zusatzbeitrag, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den die Kasse den höheren Beitrag erstmals erhebt (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die zweimonatige Bindungsfrist entfällt in diesem Fall.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag für Rentner bei der SBK?

Für Rentner gilt derselbe Zusatzbeitrag wie für alle anderen Mitglieder, aktuell 3,80 %. Bei einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitrags und des Zusatzbeitrags.

Wann gibt die SBK den Zusatzbeitrag für 2027 bekannt?

Den neuen Satz beschließt der Verwaltungsrat der SBK in der Regel im November oder Dezember. Grundlage sind die Prognose des Schätzerkreises (bis 15. Oktober) und der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November festlegt.

Attila Huck
Attila Huck
Direktionsleiter Esslingen

Attila Huck leitet die COVAGO-Direktion in Esslingen und ist unser Experte für die gesetzliche Krankenversicherung. Er kennt die Kassen, ihre Zusatzbeiträge und Leistungen im Detail und hilft Dir, die passende Kasse zu finden und beim Wechsel alles richtig zu machen.

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