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Selbstbeteiligung in der PKV für Beamte: Lohnt sich das?

Lutz Gottschlich
Lutz Gottschlich
Zuletzt aktualisiert: 16. Okt. 2026

Eine Selbstbeteiligung in der PKV senkt auch als Beamter Deinen Beitrag, bringt Dir aber deutlich weniger als einem Angestellten oder Selbstständigen. Ist Dir Deine PKV als Beamter zu teuer, gibt es meist wirksamere Hebel als die Selbstbeteiligung. Du versicherst nur die Restkosten neben der Beihilfe, Dein Beitrag ist deshalb ohnehin niedrig, und entsprechend klein fällt die Ersparnis aus.

Dazu kommt, dass nur wenige Versicherer überhaupt Beihilfetarife mit Selbstbeteiligung anbieten. In unserer PKV-Beratung für Beamte klären wir das für Deinen Fall. Wir zeigen Dir, welche Modelle es gibt, wann sich eine Selbstbeteiligung für Dich rechnet und was Du davon bei der Steuer hast. Am Ende rechnen wir einen echten Tarif der Continentale mit und ohne Selbstbeteiligung durch.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Selbstbeteiligung senkt auch als Beamter den Beitrag, bringt aber deutlich weniger als Angestellten.
  • Höchstens 2.500 € pro Jahr bei 50 % Beihilfe, bei 70 % höchstens 1.500 € (§ 193 Abs. 3 VVG).
  • Nur wenige Versicherer bieten Beihilfetarife mit Selbstbehalt, etwa Continentale, Bayerische Beamtenkrankenkasse und UKV.
  • Nicht als Sonderausgabe absetzbar (BFH, Az. X R 43/14); der Rückweg kann eine neue Gesundheitsprüfung kosten.

Was ist eine Selbstbeteiligung in der PKV für Beamte?

Eine Selbstbeteiligung ist der Teil Deiner Krankheitskosten, den Du selbst trägst, bevor Deine private Krankenversicherung (PKV) zahlt. Als Beamter bezieht sie sich nur auf den Anteil, den Deine PKV abdeckt, also bei 50 % Beihilfe auf die anderen 50 %. Die Beihilfe zahlt ihren Anteil unabhängig davon, ob Du in der PKV eine Selbstbeteiligung vereinbart hast.

Wie hoch eine Selbstbeteiligung höchstens sein darf, regelt § 193 Abs. 3 VVG. Für die Pflichtversicherung liegt die Grenze bei 5.000 € im Jahr. Für Beihilfeberechtigte rechnet das Gesetz diese Grenze auf den Prozentsatz herunter, den die Beihilfe nicht abdeckt. Mit 50 % Beihilfe darf Deine Selbstbeteiligung also höchstens 2.500 € im Jahr betragen, mit 70 % Beihilfe höchstens 1.500 €.

In der Praxis sind die Beträge viel kleiner, und nur wenige Versicherer bieten überhaupt Selbstbehaltmodelle für Beamte an. Am Markt finden sich drei Varianten.

So unterscheiden sich die drei Modelle:

ModellBeispiel am MarktSelbstbeteiligung bei 50 % BeihilfeWofür sie gilt
fester Jahresbetrag, anteilig zum versicherten ProzentsatzBeihilfeCOMFORT SB der Bayerischen Beamtenkrankenkasse und der UKV300 € im Jahrambulante Behandlung und Zahn, nicht für das Krankenhaus
Prozentsatz mit ObergrenzeAmbulanttarife mit Selbstbehalt der Allianzbei Einführung 2021 10 % der Kosten, höchstens 500 € im Jahrnur ambulante Behandlung
fester Betrag je LeistungCOMFORT-B der Continentale10 € je Leistung, 25 € je Hilfsmittelalle Bereiche, im Krankenhaus höchstens 14 Tage je Aufenthalt

Bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse und der UKV zählen Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe nicht zur Selbstbeteiligung. Beginnt Dein Vertrag im laufenden Jahr, sinkt der Betrag für jeden fehlenden Monat um ein Zwölftel. Bei der Continentale bleiben Generika, Brillen und Kontaktlinsen frei, und Kinder zahlen bis zum Ende des Jahres, in dem sie 20 werden, keine Selbstbeteiligung. Ob die Allianz ihre Tarife mit Selbstbehalt heute noch für neue Kunden öffnet, solltest Du im Angebot prüfen. Für Vorsorgeuntersuchungen gilt die Selbstbeteiligung bei vielen Tarifen nicht.

Kostendämpfungspauschale und Eigenbehalte wirken wie eine zweite Selbstbeteiligung

Neben einer möglichen Selbstbeteiligung in der PKV trägst Du als Beamter oft schon eine Selbstbeteiligung bei der Beihilfe. Einige Länder ziehen jedes Jahr eine Kostendämpfungspauschale ab, der Bund und viele Länder behalten bei einzelnen Leistungen kleine Beträge ein.

Die Kostendämpfungspauschale hängt von Deiner Besoldungsgruppe ab. In Baden-Württemberg liegt sie im Jahr 2026 zwischen 100 € und 480 €, ab A 8, ein Lehrer in A 13 zahlt 180 €. Rheinland-Pfalz verlangt 100 € bis 750 € und zieht pro Kind 40 € ab. Das Saarland hat seine Pauschale zum 1. Januar 2026 um 50 € je Stufe gesenkt, sie liegt jetzt zwischen 50 € und 700 €. Wie die Beihilfe in Baden-Württemberg das im Detail regelt, unterscheidet sich je nach Land.

Diese Eigenbehalte zieht die Beihilfe in anderen Fällen ab:

  • beim Bund nach § 49 BBhV 10 % je Arzneimittel, Hilfsmittel oder Fahrt, mindestens 5 € und höchstens 10 €
  • beim Bund für Krankenhausaufenthalte 10 € pro Tag, höchstens für 28 Tage im Jahr
  • in Bayern 3 € je Arzneimittel und im Krankenhaus 25 € pro Tag für den Chefarzt und 7,50 € pro Tag für das Zweibettzimmer, dort höchstens für 30 Tage im Jahr
  • in Hessen 4,50 € je Arzneimittel und 10 € je Fahrt, höchstens 100 € im Monat

Diese Abzüge erstattet Dir Deine PKV nicht automatisch. Einige Versicherer bieten Ergänzungstarife an, die solche Lücken der Beihilfe auffangen. Hast Du eine Selbstbeteiligung in der PKV und zahlst zusätzlich eine Kostendämpfungspauschale, trägst Du im Ernstfall beides.

Als Beamter versicherst Du nur die Restkosten neben der Beihilfe. Dein Beitrag ist ohnehin niedrig, und genau deshalb bringt Dir eine Selbstbeteiligung viel weniger als einem Angestellten.

Ist eine Selbstbeteiligung in der PKV für Beamte sinnvoll?

Eine Selbstbeteiligung in der PKV ist für Beamte nur in wenigen Fällen sinnvoll, am ehesten für junge, gesunde Beamte, die selten zum Arzt gehen. Für die meisten Beamten ist die Ersparnis zu klein, um das zusätzliche Risiko zu rechtfertigen.

Das liegt an der Rechnung. Ein Restkostentarif für 50 % kostet einen jungen Beamten nur einen Bruchteil dessen, was ein Angestellter für einen Tarif über 100 % zahlt. Die Ersparnis durch eine Selbstbeteiligung fällt entsprechend kleiner aus, im Beispiel der Continentale für Anwärter liegt sie bei rund 8 € im Monat. Gleichzeitig zahlen viele Versicherer in Beihilfetarifen eine Beitragsrückerstattung, wenn Du ein Jahr lang keine Rechnungen einreichst. Sie belohnt sparsame Versicherte ebenfalls, ohne dass Du Dich dauerhaft an eine Selbstbeteiligung bindest.

Ein wichtiger Punkt geht in vielen Beratungen unter. Willst Du die Selbstbeteiligung später wieder loswerden, ist das für Deinen Versicherer eine Mehrleistung. Nach § 204 VVG darf er dafür eine neue Gesundheitsprüfung verlangen und bei Vorerkrankungen einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. Und bei einer Beitragsanpassung darf er einen festen Selbstbehalt mit anheben, soweit Dein Vertrag das vorsieht (§ 203 Abs. 2 VVG).

Diese Punkte sprechen für eine Selbstbeteiligung als Beamter:

  • Du bist jung, gesund und gehst nur zu Vorsorgeuntersuchungen zum Arzt
  • die Selbstbeteiligung gilt nur ambulant, Krankenhausaufenthalte bleiben voll versichert
  • die Ersparnis im Jahr liegt deutlich über der Selbstbeteiligung, die Du realistisch zahlst
  • Du legst die Ersparnis zurück und kannst eine höhere Rechnung jederzeit selbst tragen

Treffen diese Punkte auf Dich zu, kann eine moderate Selbstbeteiligung passen. Sie sollte dann so niedrig sein, dass Du sie in einem schlechten Jahr ohne Probleme aus eigener Tasche zahlst.

Häufiger spricht in unseren Gesprächen mit Beamten aber mehr dagegen, vor allem, wenn sich Familie, Gesundheit oder Dienstort in den nächsten Jahren verändern.

Diese Punkte sprechen gegen eine Selbstbeteiligung als Beamter:

  • Du hast eine chronische Erkrankung oder planst eine Familie
  • Dein Bundesland zieht schon eine Kostendämpfungspauschale oder hohe Eigenbehalte ab
  • Du willst später ohne Gesundheitsprüfung in einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wechseln können
  • die Beitragsrückerstattung Deines Tarifs belohnt Dich bereits für leistungsfreie Jahre

Für Dich als Beamten zählt am Ende, wie viel Du im Jahr sicher sparst und wie viel Du im schlechtesten Fall selbst zahlst. Die grundsätzliche Abwägung mit oder ohne Selbstbeteiligung triffst Du nach denselben Kriterien, und bei der höchsten Beitragsrückerstattung liegen nur wenige Versicherer vorn.

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Ist die Selbstbeteiligung als Beamter von der Steuer absetzbar?

Die Selbstbeteiligung kannst Du als Beamter nicht als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 1. Juni 2016 entschieden (Az. X R 43/14). Eine Selbstbeteiligung ist kein Beitrag zur Krankenversicherung, sie zählt zu Deinen eigenen Krankheitskosten.

Steuerlich wirken diese Kosten nur als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, und auch das erst oberhalb Deiner zumutbaren Belastung. Die zumutbare Belastung hängt von Deinen Einkünften, Deinem Familienstand und Deinen Kindern ab. Seit dem BFH-Urteil vom 19. Januar 2017 (Az. VI R 75/14) berechnet das Finanzamt sie stufenweise, jeder Teil Deiner Einkünfte bekommt also nur den Prozentsatz seiner eigenen Stufe.

Diese Prozentsätze gelten nach § 33 Abs. 3 EStG:

Familienstandbis 15.340 € Einkünftebis 51.130 € Einkünfteüber 51.130 € Einkünfte
ledig, keine Kinder5 %6 %7 %
verheiratet, keine Kinder4 %5 %6 %
ein oder zwei Kinder2 %3 %4 %
drei oder mehr Kinder1 %1 %2 %

Für einen ledigen Beamten mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 € liegt die zumutbare Belastung damit bei 3.535,30 € im Jahr. Eine Selbstbeteiligung von einigen hundert Euro wirkt sich bei ihm steuerlich also nicht aus. Das gilt auch für die Kostendämpfungspauschale. In einem Fall, in dem es auch um diese Pauschale ging, hat der BFH 2021 bestätigt, dass die zumutbare Belastung auch für beihilfefähige Kosten gilt (Az. VI R 18/19).

Anders sieht es bei Deinen Beiträgen aus. Die Beiträge für die Basisabsicherung Deiner PKV und die Pflegepflichtversicherung setzt Du nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG voll als Sonderausgaben ab, auch wenn sie über dem Höchstbetrag von 1.900 € für Beamte liegen. Eine Selbstbeteiligung senkt diesen Beitrag und damit auch Deinen Sonderausgabenabzug. Ein Teil Deiner Ersparnis kann also über die Steuer wieder verloren gehen.

Das gilt auch, wenn Du Rechnungen bewusst selbst zahlst, um eine Beitragsrückerstattung zu bekommen. Laut BFH-Urteil vom 29. November 2017 (Az. X R 3/16) kannst Du diese Kosten nicht mit der Rückerstattung verrechnen, die Rückerstattung mindert außerdem Deine absetzbaren Beiträge im Jahr der Auszahlung. Zur steuerlichen Behandlung des Selbstbehalts kommt die Frage, wie Beamte die PKV von der Steuer absetzen.

Beispiel: Selbstbeteiligung in der PKV für Beamte bei der Continentale

Die Continentale bietet mit COMFORT-B einen leistungsstarken Beihilfetarif an, den Beamtenanwärter und Referendare wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Für Beamte ab 21 Jahren gilt die Selbstbeteiligung in diesem Tarif fest, für Anwärter gibt es die Wahl zwischen BA COMFORT-B mit Selbstbeteiligung und BO COMFORT-B ohne.

Der Tarif erstattet ambulante privatärztliche Behandlung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), mit dem Baustein SP2-B im Krankenhaus auch darüber hinaus. Psychotherapie zahlt er für bis zu 50 Sitzungen im Jahr, ab der 31. Sitzung mit vorheriger Zusage. Hilfsmittel erstattet er ohne abschließenden Katalog, Brillen und Kontaktlinsen bis 300 € in zwei Jahren. Beim Zahnersatz, bei Kieferorthopädie und bis zu sechs Implantaten je Kiefer zahlt er bis zu 100 %, wenn Du vorher einen Heil- und Kostenplan einreichst. Im Ergänzungstarif EB begrenzt eine Leistungsstaffel den Zahnersatz in den ersten beiden Kalenderjahren auf 2.500 €.

Eine 24-jährige Kundin von uns ist Beamtenanwärterin in NRW und hat 50 % Beihilfe. Für ihr Profil haben wir beide Varianten der Continentale gegenübergestellt, jeweils inklusive gesetzlichem Zuschlag.

So sehen die beiden Varianten aus:

BausteinMit SelbstbeteiligungOhne Selbstbeteiligung
BA beziehungsweise BO COMFORT-B/50 Restkosten40,70 €48,80 €
BA EB-NW/50 Ergänzung für NRW0,17 €0,17 €
BA SP2-B/50 Chefarzt und Zweibettzimmer1,50 €1,50 €
Pflegepflichtversicherung34,66 €34,66 €
OPTION-P6,00 €6,00 €
Monatlich gesamt83,03 €91,13 €

Mit Selbstbeteiligung spart unsere Kundin 8,10 € im Monat, also 97,20 € im Jahr. Dafür zahlt sie 10 € je Behandlungstag beim Arzt oder Zahnarzt, je verordnetem Markenpräparat, je Psychotherapiesitzung und je Krankenhaustag, höchstens 14 Tage je Aufenthalt, für ein Hilfsmittel 25 €. Generika bleiben frei. Rechnerisch lohnt sich die Selbstbeteiligung, solange sie weniger als zehn solcher Leistungen im Jahr in Anspruch nimmt.

Wie das in verschiedenen Jahren aussieht, zeigen drei typische Verläufe:

JahrLeistungen mit SelbstbeteiligungSelbstbeteiligungErsparnis abzüglich Selbstbeteiligung
gesundes Jahr3 Arzttage, 1 Zahnarzttag, Generika frei40 €57,20 € gespart
Jahr mit Infekt6 Arzttage, 2 Markenpräparate, 1 Zahnarzttag90 €7,20 € gespart
Jahr mit Beschwerden10 Arzttage, 4 Markenpräparate, 2 Zahnarzttage160 €62,80 € draufgezahlt

Der Unterschied bleibt in jedem Szenario überschaubar. Im besten Fall spart unsere Kundin rund 57 € im Jahr, im schlechten Jahr zahlt sie rund 63 € drauf. Ihre Beihilfe von 50 % bekommt sie in allen drei Fällen unverändert.

Für die Entscheidung ist der Zeitraum danach wichtiger als der Vorbereitungsdienst selbst. Nach dem Vorbereitungsdienst bietet die Continentale Beamten COMFORT-B nur noch mit Selbstbeteiligung an. Willst Du als Beamter dauerhaft ohne Selbstbeteiligung versichert sein, ist die Continentale mit diesem Tarif also nicht die richtige Wahl. Ein späterer Wechsel zu einem anderen Versicherer ist möglich, dann aber mit neuer Gesundheitsprüfung. Die gesamten Kosten der PKV für Beamtenanwärter fallen in der Ausbildung deutlich niedriger aus.

Für wen lohnt sich die Selbstbeteiligung in der PKV als Beamter?

Die Selbstbeteiligung lohnt sich für Dich als Beamter vor allem dann, wenn Du jung und gesund bist, selten zum Arzt gehst und die Selbstbeteiligung nur für ambulante Kosten gilt. Die Ersparnis ist in Beihilfetarifen klein, und bei steigendem Bedarf kehrt sich der Vorteil schnell um.

Prüf vor dem Abschluss, ob Dein Bundesland schon eine Kostendämpfungspauschale abzieht, wie die Beitragsrückerstattung Deines Tarifs aussieht und ob Du später ohne Gesundheitsprüfung aus der Selbstbeteiligung herauskommst. Was eine Restkostenversicherung für Beamte überhaupt abdeckt, solltest Du vorher kennen.

Am Ende hilft Dir eine einfache Frage weiter. Würdest Du für 8 € im Monat das Risiko eingehen, in einem schlechten Jahr deutlich mehr selbst zu zahlen, oder ist Dir ein Tarif lieber, bei dem Du jede Rechnung einreichst, ohne nachzurechnen?

Häufige Fragen

Ist eine Selbstbeteiligung in der PKV für Beamte sinnvoll?

Nur in wenigen Fällen, am ehesten für junge, gesunde Beamte, die selten zum Arzt gehen und nur ambulant einen Selbstbehalt vereinbaren. Für die meisten ist die Ersparnis zu klein für das zusätzliche Risiko.

Wie hoch darf die Selbstbeteiligung in der PKV für Beamte sein?

Höchstens so hoch wie der Prozentsatz, den die Beihilfe nicht abdeckt. Bei 50 % Beihilfe sind das maximal 2.500 € im Jahr, bei 70 % Beihilfe höchstens 1.500 € (§ 193 Abs. 3 VVG). In der Praxis sind die Beträge viel kleiner.

Welche Versicherer bieten Beamtentarife mit Selbstbeteiligung?

Nur wenige, zum Beispiel die Continentale mit COMFORT-B, die Bayerische Beamtenkrankenkasse und die UKV mit BeihilfeCOMFORT SB sowie früher die Allianz mit Ambulanttarifen. Viele Beihilfetarife sehen gar keinen Selbstbehalt vor.

Ist die Selbstbeteiligung als Beamter steuerlich absetzbar?

Nein. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Selbstbeteiligung kein Krankenversicherungsbeitrag ist (Az. X R 43/14). Sie wirkt nur als außergewöhnliche Belastung oberhalb Deiner zumutbaren Belastung, was sich bei den meisten gar nicht auswirkt.

Wie viel sparst Du mit einer Selbstbeteiligung als Beamter?

Oft nur wenige Euro im Monat. Im durchgerechneten Beispiel der Continentale spart eine Anwärterin 8,10 € im Monat, also rund 97 € im Jahr, und zahlt dafür in einem schlechten Jahr deutlich mehr selbst.

Lutz Gottschlich
Lutz Gottschlich
Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung

Lutz Gottschlich ist Sales Expert und Teamleiter Arbeitskraftsicherung bei COVAGO. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung zu Berufsunfähigkeit, Lebens- und Krankenversicherung bringt er auch komplexe Themen ruhig und verständlich auf den Punkt.

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